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Stopp den Wahnsinn
Lurusa Gross 2008

Bericht
Zensurkammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzungen
Donnerstag, den 30.10.2008

Rolf Schälike - 30.10.2008

Verstehe es, wer wolle

 Spekulieren verboten

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 30.10.08 (Do)

Marlies Wanjura vs. Der NORD-BERLINER Zeitung und Zeitschriften Verlag GmbH               

Die Sache 27 O 924/08  Marlies Wanjura (CDU) vs. Der NORD-BERLINER Zeitung und Zeitschriften Verlag GmbH war in ihre Kleinlichkeit kaum zu übertreffen. Der Pseudoöffentlichkeit ist es nach den Zensurregeln deutscher Gerichte verboten, zu spekulieren, was das Motiv der Klägerin war, um gegen die Zeitung zu klagen. Den Motive sind innere Tatsachen. Diese zu beweisen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Der Klägerinanwalt Christian-Oliver Moser erscheint zehn Minuten zu spät mit zwei Referendarinnen. Werden wir diese netten Damen als Zensuranwälte oder -richterinnen in Zukunft erleben? Wir wissen es nicht. Jedenfalls war Herr Moser so aufgeregt, dass seine Akten auf den Boden des Gerichtssaals fielen. Ein Grund für alle, zu lachen und zu witzeln.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck an die Protokollführerin gewandt: Ich hoffe, Sie haben sich alles notiert.

Der Vorsitzende setzt fort:  Da haben wir noch die Schriftsätze. Antragssteller-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 29.10.08 - war schon gefaxt. Der Antragsgegner-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 29.10.08. Es stellt sich die spannende Frage, hat sich die Bürgermeisterin Frau Marlies Wanjura so geäußert, wie dargestellt? Es stellt sich noch die Frage der Dringlichkeit. ... 17.07.08 ... Abmahnung am 23.07.08, am 05.08.08 war es nicht mehr aktuell. Da kann man nicht mehr bis zum 01.09.08 warten. Hätte man schneller machen ... vorgehen müssen. Früher waren zwei Monate möglich. Das Kammergericht hat gesagt, es muss schneller gehen.

Klägerinanwalt Herr Moser: ... Wann hätte man reagieren sollen? ... Wird gesagt, ja im April, ja sie sich so geäußert. ... Was tun, wenn die Gegenseite einräumt, dass sie falsch berichtet hat? Die Bezirksamtssitzung fand am 06. Februar 2008 statt. Die Gegenseite sagt, im Mai hätte sie das gesagt, dann im April hätte sie sich so geäußert.

Der Vorsitzende: Wann geäußert wurde, spielt keine Rolle. Wichtig ist, hat sie es geäußert oder nicht?

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Die Frage der Dringlichkeit erübrigt sich nicht nur wegen dem Fristablauf, sondern auch wegen ... Wenn ein Betroffener die Hauptsacheklage erhebt, vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Hier ist es anders. Am 05.08.08 gab es die Mitteilung, es stimmt, haben alles richtig gemacht. ... negative Feststellungsklage wurde angedroht. Was will solch eine Klägerin mit dem Verfühgungsverfahren?

Klägerinanwalt Herr Moser: ... Wenn Sie sagen, die Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben, dann gehen wir gleich ins Hauptsachverfahren, womit wir nicht weiter wären. Wir haben Zeugen, den Schriftführer ... . Es ist nicht egal, wann die Äußerung gefallen ist. Das Straßenfest, Reinickendorf. Sie soll sich noch im Februar positiv geäußert haben, im Mai sagt sie das, dann wird das fest abgesagt. Meine Mandantin hat sich nie positiv geäußert. Es war nicht im Februar, auch nicht im April. Nein, im April hat sie nicht auch nicht geäußert. Durch die Korrektur ist die Wiederholungsgefahr entfallen.

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Ich muss Sie daran erinnern, wenn Sie nicht wissen, was Sie geschrieben haben.

Es wird gestritten. Eidesstattliche Versicherungen liegen von beiden Seiten vor.

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Es stand 4 : 1 für Sie. Jetz steht es 5:3 für Sie.

Es wird gestritten, wer wann was gesagt hat. War die Klägerin vom Sraßenfest begeistert?

Klägerinanwalt Herr Moser: Sie hat sich gar nicht so geäußert.

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Es geht um den Reinickendorfer Sommer. Wenn das nicht reicht, dann kommen wir noch auf Pressefreiheit.

PRESSEMITTEILUNG
FDP: Absage des Reinickendorfer Sommers nicht nachvollziehbar

Die Absage des "Reinickendorfer Sommers" ist aus Sicht der FDP-Fraktion in der BVV Reinickendorf nicht nachvollziehbar. Die Gründe von Bezirksbürgermeisterin Wanjura sind einerseits widersprüchlich zum anderen widerlegt. Warum der "Reinickendorfer Sommer" nun wirklich abgesagt wurde, bleibt nach Auffassung der Liberalen im Unklaren.

Die FDP-Fraktion verlangt Aufklärung darüber, ob der Veranstalter wie von der Bezirksbürgermeisterin behauptet seinen Verzicht auf die Durchführung der Veranstaltung erklärt hat oder das Bezirksamt den "Reinickendorfer Sommer" eigenmächtig abgesagt hat. Es ist außerdem unklar, ob die Absage wegen Baumaßnahmen oder zu geringer Besucherzahlen geschehen ist. Die Liberalen kritisieren zudem, dass der Veranstalter von der Absage offensichtlich nicht persönlich informiert wurde.

"Der Vorgang weist eine Reihe von Ungereimtheiten auf. Das ist alles extrem widersprüchlich und merkwürdig", sagt Andreas Vetter, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der BVV Reinickendorf.

Eichborndamm 215-239, 13437 Berlin
Tel.: 90294-2019 Fax: 90294-2018
mail:
fdp-fraktion-reinickendorf@web.de
Berlin, den 17. Juli 2008

Klägerinanwalt Herr Moser klärt auf, was die Zensurregen dazu sagen: ... Pressefreiheit ... . Es geht um die Beweislast. Hat sie sich lobend geäußert, ist nicht ehrverletzend. Aber im Presserecht kommt es auf den Kontext an. Es heißt, zunächst lobt sie, dann sagt sie ab. Sie ist eine Regionapolitikerin. Ich kenne selbst Reinickendorf nicht. Ist mir auch egal. Sie ist im regionalpolischen Bereich tätig. ... "einzig wahres Straßenfest" soll sie gesagt haben ... und dann wollen wir nicht ...Bauarbeiten ... . Ich habe kein Problem, wenn das an der Eilbedürftigkeit scheitert. Dann machen wir die Hauptsache. Wir lassen alle antanzen. Sie hat sich über das Fest nicht geäußert, keinesfalls öffentlich. Wir bekommen eidesstattliche Versicherungen, welche mit dem Protokoll nicht deckungsgleich sind. Es stellt sich die Frage, inwieweit sind die eidesstattlichen Versicherungen richtig. .. Interessiert uns nicht.

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Uns interessiert die Meinung der Kammer zur Darlegungspflicht.

Der Vorsitzende: Bei einer ehrenrührigen Äußerung ist der Antragsgegner darlegungspflichtig. Es stand nicht in der Tagesordnung, bedeutet nicht, dass darüber nicht gesprochen wurde. Es kann am Rande darüber gesprochen worden sein.

Klägerinanwalt Herr Moser: ... Hauptsachverfahren ... .

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Wir können uns die Zeugen anhören. Die zentrale Frage ist, warum ist das Fest abgesagt worden. Es gab die Erklärung: Europamittel ... wussten nicht, wann gebaut wird. Presserechtlich haben wir eine Gegendarstellung.

Beklagtenanwalt Herr Köpcke: Sie können den Antrag auch zurücknehmen.

Klägerinanwalt Herr Moser: Nein .. .

Der Vorsitzende: Wir haben noch nicht entschieden. Sie Herr Moser, haben einiges dargelegt. Es ist nicht so, dass wir während der Verhandlung unsere Meinung nicht ändern können. Wir müssen nachdenken.

Klägerinanwalt Herr Moser: Es gibt einen eidesstattliche Versicherung. Diese muss vorgelegt werden. ... Risiko ... . Muss die Kenntnis der Strafbarkeit in der eidesstattlichen Versicherung genannt werden? Das weiß ich nicht.

Der Vorsitzende: Er könnte sonst sagen, habe nicht gewusst. Wir können die Zeugen nicht bestrafen, ohne diese vorher belehrt zu haben. Strittig ist die Frage, ob zur Vorlage bei Gericht" stehen muss. Die eidesstattliche Versicherung, Herr Moser, prüfen wir noch. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.10.08
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