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Stopp den Wahnsinn
Lurusa Gross 2008

Bericht
Zensurkammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Donnerstag, den 21.10.2008 (Di), 23.10.2008 (Do)

Rolf Schälike - 23.10.2008

Gefeilsche um Honorare

Anwälte Johannes Eisenberg und Dominik Höch schrien diese Woche nicht und beleidigten niemanden bei der Zensurkammer Berlin

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 21.10.08 (Di)

Gefeilsche um Honorare            

21.10.08: In der Einzelrichtersache 27 O 523/08 wurde nach 10 Minuten ein Vergleich erreicht, und danach wurde 25 Minuten um den Streitwert und das Honorar gestritten.

Einzelrichterin Frau Becker begann: Die Parteien seien sich einig, dass eine Wärmedämmung erfolgen muss. Die Frage sei, was dafür bezahlt werden muss.

Die Parteien streiten, ... Überbau ... , ... Sicherheitsleistung muss erfolgen. ... Nachbarschaftsstreit, ... Nachbargrundstück muss betreten werden ...

Beklagtenanwalt Herr Schuppan: ... leicht gefärbt aus Sicht des Klägers ..

Richterin Frau Becker: ... da können Sie sich irgendwo anders streiten ... . Der Kläger ist bereit, Entschädigung zu zahlen, jedoch sei sie persönlich der Ansicht, das 8,5 etwas zu hoch sei.

Klägeranwalt Herr Schuppan: Biete 1,2 + 500 pauschal als Standmiete an. Es sei nicht bekannt, wie lange der Lehmbau ... Wir wollen keinen Nachbarschaftsstreit ... . ... Der eine stänkert bei dem anderen

Richterin Frau Becker setzt fort: Die Bauarbeiten sollen 6-8 Wochen dauern, und die Standmiete kann ich schlecht beurteilen

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... ohne Sicherheitsleistung geht nichts, ... das ist der Grund, warum verweigert ...

Richterin Frau Becker: ... ich habe ein Problem, ein Urteil zu schreiben ... habe gestern etwas rumgelesen ... hier muss Zustimmung erteilt werden ... ich hab´ so gedacht, 3.000 + Standmiete + Sicherheitsleistung ... 8,5 gefordert plus 20 € pro Tag Standmiete ... .

Klägeranwalt Herr Schuppan: Schlägt vor, 2.000 plus 500 Standplatzmiete ... ob die Mülltonnen nun an der Wand steht oder nicht ...

Richterin Frau Becker: ... wir machen normalerweise Presserecht ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... Häuser sind so konzipiert worde ... Frage, ob Mandant persie einfach eine Wand abschließen darf ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... Sicherheitsleistung 12,5 ... ... legen Sie doch 500 zu ...
 
Klägeranwalt Herr Schuppan: ... ich hab´ ein Problem ... mit 2.250 könnte ich ... ich hab´ ein Problem mit den 500ern, die gehen raus wie in der Druckmaschine ... jetzt durch die Finanzkrise ist die Inflation gestoppt ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... ich wünsche, dass Begrenzung einge. wird, dann ok für 2.250 . ... Wir streiten uns um 250 jetzt ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... Begrenzung auf 8 Wochen ...

Richterin Frau Becker diktiert einen Vergleich: Der Beklagte verpflichtet sich, zu dulden, dass der Kläger die Außenwand seines Hauses Golstr. 19, 10781 Berlin, über Grundstück der Beklagten instandsetzen und mit einer 10-15 cm starken Wärmedämmung versehen kann. Der Kläger zahlt an den Beklagten 2.250 € als Entschädigung für den Überbau. Der Kläger zahlt an den Beklagten weitere 500 € als Standplatzmiete, begrenzt für einen Zeitraum von 8 Wochen, vom Beginn der Bauarbeiten.

Richterin Frau Becker überlegt laut: ... . wie ist die Sicherheitsleistung zu leisten ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... mit einer Bankbürgschaft ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... wie soll denn das jetzt in der Finanzkrise gewährleistet sein ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... wir nehmen die Sparkasse, die soll noch am sichersten sein ...

Richterin Frau Becker setzt das Diktat fort: Der Kläger verpflichtet sich, während der Bauarbeiten eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft zu leisten.

Beklagtenanwalt Herr Bayer setzet das Doktat fort:  Jeglicher Schadensersatz in Form von Mietminderungen, welche die Mieter aufgrund der Bauarbeiten geltend machen, ist zu ersetzen, wenn diese Ansprüche rechtswirksam sind.

Richterin Frau Becker: Was machen wir jetzt mit den Kosten? Heben wir die jetzt auf?

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... aber auch die Schadensersatzkosten der Mieter, die jetzt noch nicht bekannt sind, sind im Streitwert ...

Richterin Frau Becker: ... mir scheint der Streitwert ins Auge zu springen, aber wenn Sie da eine andere Auffassung haben ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... wir einigen uns hier gütlich ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... darüber ließe sich reden, wenn Sicherheit gleich mit angeboten worden wäre, aber ... ... . mein 1. Schriftsatz fängt gleich damit an ...

Richterin Frau Becker geht durch Schriftsätze durch.

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... lesen Sie doch mal weiter ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... ich habe gesagt, dieser Vorschlag kommt für uns nicht in Betracht, wenn keine Sicherheitsleistung geleistet wird ... ... . ¼ ¾ würd´ ich zustimmen ...

Richterin Frau Becker: 1/3 2/3

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... gegenseitig aufheben ...

Beklagter persönlich: ... wir überlassen das dem Gericht ... Teilung der Kosten ist i.O.

Richterin Frau Becker: ... wenn da gestanden hätte, wir erkennen den Duldungsanspruch an, aber wir bestehen auf Sicherheitsleistung, aber so steht das dort nicht ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer:– blättert durch Schriftsätze ... hier geht es ja auch um die Kosten des Rechtsstreits ... ... . wir haben Beratungsleistungen erbracht ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... die Verwaltung hat nie gesagt, wenn ihr die Sicherheit leistet, dulden wir den Rest ... ... , es ging immer um alles ... ... wir hätten ja sonst schon lange anfangen können ...

Richterin Frau Becker: Was machen wir denn nun mit dem Streitwert? ... Streitwert ist nur Duldung, hat das Amtsgericht gesagt, 10% von 99.000

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... das war doch auch so eine Geschichte ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... mich stört an der gesamten Diskussion, dass im Vorverfahren recht großzügig vorgegangen wurde und jetzt ...

Beklagtenanwalt Herr Bayer: ... ich schlage ja vor 1/3 2/3 ...

Richterin Frau Becker: ... machen wir jetzt einmal. Ich mache jetzt 10.000 Streitwert ... und Vergleichswert 12,5 plus 500 plus Mietminderung ... nicht die Kosten höher treiben mit der Sicherheitsleistung ... ... es wird nicht streitig entschieden.

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... Kostenentscheidung wird zwischen 1/3 und ½ liegen ...

Richterin Frau Becker: ... Ich muss das in meiner Ermessungsentscheidung berücksichtigen ... ... wenn wir das im Vergleich festsetzen, ist die Sicherheitsleistung mit drin ... und wir kommen bei 18.000 raus ...

Klägeranwalt Herr Schuppan: ... dann müssen wir zurückgehen auf Vergleichswert.

Richterin Frau Becker: ... wir setzen Streitwert auf 8.000 fest und Vergleichswert übersteigt Streitwert ...

Der Kläger persönlich: ... das hat sich jetzt 2 Jahre hingezogen, wir wollen endlich bauen ...

Richterin Frau Becker setzt das Diktat fort: Von den Kosten des Rechtsstreit einschließlich des Vergleichs tragen der Kläger 2/3 und der Beklagte 1/3. Beschlossen und verkündet ... ... Der Streitwert wird auf 8.000 festgelegt, der Vergleichswert übersteigt Streitwert um 8.500.

RS [Kommentar]: Erneut habe lediglich die Anwälte wirklich obsiegt.

 

Bxxxxxx vs. Zeitungsverlag Schwerin GmbH & Co. KG                        

21.10.08: In der Sache 27 O 959/07 Bxxxxxx vs. Zeitungsverlag Schwerin GmbH & Co. KG ertrat den Kläger Anwalt Johannes Eisenberg. Diesmal wurde nicht geschrieen und nicht beleidigt.

Anwalt Herr Johannes Eisenberg kommt ca. 10 min eher, unterhält sich mit dem Gegeneranwalt, Herrn Schneider: ... Meldungen müssen zweifelsfrei sein. ... Die Agentur entscheidet nicht über die persönlichkeitsrechtliche Richtigkeit ... . Das Strafverfahren (Boxer) habe ich genossen..

Die den Vorsitz führende Richterin Frau Becker: Der Antragsgegner erhält Abschrift des Schriftsatzes vom ... . Herr Eisenberg schreibt, dass Fristen wären zu kurz. Zu Frage 1: Eigentlich sind sich die Parteien einig, dass nur noch Kostenfrage zu klären sei. Zu 2. Frage, ob über den Freispruch berichtet werden darf, wenn man über [die Tat] seinerzeit berichtet hat.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: ... der hat dann Angst gehabt, die haben dann den Gegner ausgewechselt.

Richterin Frau Becker: ... Frage, darf man über Freispruch berichten im Zusammenhang mit anderen Straftaten ... ... Gericht war bereits der Auffassung, dass man nicht darf.. ... DPA hat das so geschrieben, aber es kommt nicht darauf an, ob die DPA das so geschrieben hat ... ... Kosten ... müssen wir mal sehen ... Frist in Abmahnung war sehr kurz ... man hätte vielleicht Antragsverlängerung stellen sollen ... ... wenn man nichts berichten darf, darf man gar nichts schreiben ... . ... einstweilige Verfügung vom 11.9. erledigt, verhandelt wird um widerstreitende Kostenanträge ... Antragsteller beantragt einstweilige Verfügung zu bestätigen ... Antragsgegner beantragt Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuweisen
 
Eisenberg – ... es gab eine Zeit, da brauchte man gar keine Abmahnung ... ... von vornherein außergerichtliche Streitbeilegung nicht aussichtsreich ... ... ich bedenke, dass er freigesprochen war, und das Ding online immer noch im Netz ... ... mittag am nächsten Tag ... findet man keinen gerichtlichen Rechtsschutz ... Verletzter muss Verletzung hinnehmen ... kannten Quelle damals nicht ... es hätte ihm zumindest angeboten werden müssen, das Ding aus dem Netzt zu nehmen ...

Richterin Frau Becker: ... hat am 3.9. bereits gewusst ...

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:... ich sage, dass Bxxxxxx in Hamburg trainiert ... er liest keine Schweriner Volkszeitung ...

Schneider: ... man trifft Herrn Bxxxxxx häufig in Schwerin ...

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: ... nachts in der Kneipe ...

Beklagtenanwalt Herr Schneider: ... falls das richtig ist mit der Onlinegeschichte, dann können Sie damit jede Fristverlängerung begründen ...

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:... Sie müssen nicht annehmen, dass Sie hier einer weiter prügelt ... ... was würden Sie machen als Verteidiger? ... ein Zeuge ist ein relativ hoher Polizeibeamter ... ... da hab´ ich nichts verdunkelt ...

Beklagtenanwalt Herr Schneider: Wann entscheiden Sie?

Richterin Frau Becker: Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Auf der Straße vor dem Gericht Johannes Eisenberg beim Besteigen seines Motorrads zu Schneider:  Wo kommen Sie denn her?

Beklagtenamwalt Herr Schneider:  Aus Hamburg.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Teilweise ist die Sache erledigt.

 

CarDiagnistic24.de Inhaber Herold Wiedermann vs. Herr Bensch   - Kritik bei eBay ist erlaubt                        

23.10.08: In der Sache 27 O 744/07 cardiagnistic24.de Inhaber Herold Wiedermann vs. Herr Bensch ging es um Kritik in eBay.

Corpus Delicti:

Kabel ok.-Software antik, Hinweis 'nur MS-Dos-Rechner' wird zu leicht übersehen!

23.05.08 09:44

  • Antwort von cardiagnostic24 (23.05.08 16:36):

    1.) Kunde hat unsere AGB`s nicht gelesen!! Schadensersatz! 2.) Und Artikelbeschreibung

 -- (Nr.170213874168)

 

Die den Vorsitz führende Richterin Frau Becker: So. Der Kläger begehrt Unterlassung von negativer Werbung in eBay. Die gelieferte Software liefe nur auf einem MS DOS Rechner. Der Beklagte hat sich geärgert über das, was er gekauft hat und schreibt, die Software wäre antik. Nach der Vorberatung meinen wir, er darf sich so äußern. MS DOS-Rechner stand nicht im Angebot. Das Programm läuft nicht unter Windows 98.

Klägeranwalt: .. Akte ...

Richterin Frau Becker: ... eine negative Bewertung auf eBay unterliegt der Meinungsfreiheit. Es gibt kein Unterlassungs- und Löschungsanspruch.

Beklagtenanwalt Herr Körner: Einen Vergleich kann ich mir nicht vorstellen.

Herr Bensch: Die Bewertung bei eBay  erfolgt im Telegrammstil. Es stehen nur 60 bis 80 Zeichen zur Verfügung.

Richterin Frau Becker: Der Kläger verkauft nicht mehr bei eBay

Beklagtenanwalt Herr Körner: Jetzt doch wieder. Hat eine private Web-Site

Klägeranwalt: Sie sind nach der Vorberatung zu dem Schluss gekommen, dass die Klage keinen Erfolg hat. Ich muss mal kurz telöefonieren.

Klägeranwalt nach Wiedereintritt: Mein Mandant ist ziemlich konsequent. Wir stellen den Antrag.

Richterin Frau Becker: Gut. Anträge werden gestellt. Die Entscheidung eroflgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Der Antrag wird zurückgewiesen.

 

Schröder vs. WDR - Klingelschild und Hausnummernschild sind geheim        

23.10.08: In der Sache  Schröder vs. Westdeutscher Rundfunk klagte ein früherer Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Köln-Bonn finden wir im Internet:

Montag, 5. November 2007

Aufklärung von Sparkasse Köln-Bonn gefordert

Nach den Vorwürfen gegen den ehemaligen Chef der Köln-Bonner Sparkasse haben Kölner Kommunalpolitiker eine rasche Überprüfung gefordert. Der Vorgang müsse lückenlos aufgeklärt werden, sagten die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Martin Börschel und Barbara Moritz. Zeitungsberichten zufolge soll die Sparkasse unter dem ehemaligen Manager Gustav Adolf Schröder Mietgarantien in Millionenhöhe für ein Kölner Medienunternehmen übernommen haben.

Quelle: http://www.wdr.de/studio/koeln/radio/archiv/montag/montag.jhtml

www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2008/05/27/geldauflage_fuer_ex-chef_der_koeln-bonner_sparkasse_.jhtml

WDR: Sparkasse noch tiefer in Messeaffäre verstrickt

Der WDR hat in in seinem Fernsehbeitrag "die story: Milliarden-Monopoly" den Verdacht erhärtet, dass der Grund für den Messeskandal ein dubioses Dreiecksgeschäft zwischen den Investoren des Oppenheim-Esch-Fonds, der Stadt Köln und der früheren Kölner Stadtsparkasse (jetzt Sparkasse KölnBonn) ist.

Mehrere Experten hatten in der Sendung unter anderem die fehlende europaweite Ausschreibung des Baus der Messehallen sowie Ungereimtheiten in der Finanzierung zu Lasten der Steuerzahler bemängelt. Weiterhin bezog sich der WDR auf einen Bericht des "manager magazin", das in seiner Novemberausgabe neue und pikante Details über das Immobilienprojekt veröffentlichte (koeln.de berichtete).

Besonders im Auge hatten die Fernsehmacher die Kölner Stadtsparkasse mit ihrem Vorstandsvorsitzenden Gustav Adolf Schröder. Der Sparkasse wird eine enge Verflechtung der Geschäftsbeziehungen mit dem Oppenheim-Esch-Fond schon beim Projekt "Coloneum", das einmal als RTL-Standort vorgesehen war, vorgeworfen. Als RTL von diesem Standort absah und sich für die Rheinhallen entschied, soll sich die Sparkasse eigeschaltet und laut WDR den Investoren so die Rendite gesichert haben.

Die Sparkasse und Schröder verwehren sich jedoch gegen diese Vorwürfe und verfolgen ihre gegen den WDR eingeleiteten rechtlichen Schritte weiter, berichtet die Kölnische Rundschau.

(13.12.2005)

Quelle: http://www.koeln.de/cms/artikel.php/1/25897/artikel.html

Ein guter Grund für Zensuranwalt Dominik Höch für seinen Mandanten Erfolg vor Gericht zu erhalten und den WDR in seine Grenzen zu weisen.

Mit der Hausklingel und dem Hausnummernschild fängt es an, dann wird bestimmt gegen die frühere Berichterstattung geklagt. Ein unendliches Honorarfeld für die Zensuranwälte. Ein falsches Zeichen für die Bewältigung der aktuellen Finanzkrise.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Den Schriftsatz vom 21.10.08 habe ich den Gericht und dem Gegner gefaxt. Es ist nicht mein Stil, Schriftsätze erst zur Verhandlung zu übergeben.

RS [Kommentar]: Sehr löblich. Tatsache ist allerdings, dass ich einen Schriftsatz vom anwaltlichen Vertreter des Anwalts Höch, in einem Klageverfahren gegen mich erst zu Beginn der Verhandlung von der Richterin Frau Reske des Landgerichts Köln erhielt.

Tatsache ist, dass Anwalt Dominik Höch gegen mich im Auftrag von Anwalt Helmuth Jipp klagte und wir den letzten Schriftsatz erst fünf Tage nach der Verhandlung erhielten. Während der Verhandlung habe wir den Schriftsatz überhaupt nicht gekannt.

Ich bezichtige hiermit Herrn Anwalt Dominik Höch weltweit der Lüge.

Möglicherweise hat er seinen Stil inzwischen geändert, wo er die Kanzlei Dr. Christian Schertz verlassen hat, und nun zusammen mit seiner Frau das Zensurhonorar nicht mehr mit Dr. Christian Schertz teilen braucht.

Sein Versprechen vom Januar 2007 hat er heute gehalten: Nicht mehr zu schreien und nicht mehr zu beleidigen.

Auf diesen Teil der Methode Schertz hat Anwalt Dominik Höch heute verzichtet.

Die den Vorsitz führende Richterin Frau Becker: So. Die Frage ist, darf das Privathaus im Film gezeigt werden über das Klingelschild. Man sieht die Straße. Das Haus ist identifizierbar. Man kann es finden. Man darf über den Kölner Messe-Skandal berichten. Das ist erlaubt. Aber über das Haus? Die Hausdurchsuchung war 2006.  Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Gegen Bußgeld.

Richterin Frau Becker: Oberbürgermeister Fritz Schramma, Oppenheim-Esch-Fonds, Sparkasse Köln-Bonn, Messe ... .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Da ich auf der Verliererseite stehe, darf ich anfangen? Die Unterlassungserklärung sollte enger gefasst werden. Das Haus ist Teil der Nachricht über das Ermittlungsverfahren, über die Hausdurchsuchung. Es obliegt nicht der Bewertung des Gerichts, ob ein Beitrag journalistisch richtig ist, was der Sender senden soll, was nicht. Ich denke, das ist die journalistische Entscheidung der Journalisten. Es geht um das Gesamtbild. Ist wird der Bezug zum Messe-Skandal hergestellt. Es war zeitnah, sechs Monate. Wenn das Gericht sagt, es erschließt sich dem Gericht nicht der Zusammenhang, dass das Haus zu sehen ist, dann muss man sagen, wenn das Haus zu sehen wäre und wir würden über etwas gang anderes berichten, dann wäre ein Verbot verständlich.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht: Herr Bullinger ...

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Es wird eine Tatwaffe gefunden, da darf ich den Tatort zeigen.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht erneut: Ich habe mit Schröder noch einmal gesprochen. In Köln gibt es eine Einstweilige Verfügung von Schröder. Dieses Ermittlungsverfahren ist schon lange abgeschlossen. Das Haus hat mit der Berichterstattung nichts zu tun. Er wohnt in der ...straße 32. Ein Haus in Bungalowform. Als das Ermittlungsverfahren lief, da hätte man vielleicht das Haus zeigen können. Was soll noch gezeigt werden, wo er in der Sauna ist, im Büro, weil dort etwas gefunden wurde? Herr Schröder wohnt in diesem Haus. Jetzt zeigen wir euch das Haus. Das gibt es nicht. Das Argument Ihrer Mandantschaft, wir müssen da irgend etwas schildern, greift nicht. Es gibt eine Interessensabwägung. Es entlastet Sie nicht, dass diese Bilder im Zusammenhang gezeigt werden dürfen. Es ist die Privatsphäre.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Privatsphäre ... .Die Kamera zeigt die Annäherung an das Haus, wie es die Staatsanwaltschaft macht. ... Der Nachrichtenwert ist sehr hoch.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht: Welcher, welcher?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Lassen Sie mich ausreden. Ich habe Sie auch ausreden lassen. Schröder hatte eine sehr hohe verantwortungsvolle Position gehabt. Es gibt ein öffentliches Interesse. ... Es muss gezeigt werden.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht erneut.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Lassen Sie mich aussprechen.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht trotzdem: Sie gehen auf das Ermittlungsverfahren ein. Das ist eingestellt. Lassen Sie mich sprechen ... .das kann nicht funktionieren ... .Sie können nicht trotzdem oberflächlich sagen, da ist irgend etwas gefunden worden. Kann ein Bleistift gefunden worden sein.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Ein Bleistift ist nicht gefunden worden. Eingestellt wurde nach § 153a. Wenn Bußgeld gezahlt wird ...  Schröder ist eine prominente Persönlichkeit. Es darf keine Pressezensur geben. ... Das auf die zeitliche Abfolge abzustellen, wäre verfehlt. Persönliches Bild darf auch veröffentlicht werden, auch wenn es älter ist.

Richterin Frau Becker: Die Veröffentlichung des Bildnisses des Antragstellers war erlaubt. Wenn er das Grundstück von einem Tochterunternehmen sehr billig erworben hätte, dann hätte man das Bild [Haus] zeigen können.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: ... Ich möchte ein plastisches Boulevard-Beispiel bringen. Wenn einem etwas zustößt, dann darf der Ort gezeigt werden. ...

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht erneut: Schröder wohnt in der ...straße 32. Wenn das alles so skandalös wäre, dann stellt sich die Frage, wo hat Ihr Mandant die Unterlagen her? Ihre Mandantschaft kann nicht gewinnen. Vielleicht vor dem Kammergericht. Weiß nicht, wann das Haus gezeigt werden darf. Bin lernfähig.

Richterin Frau Becker: Hinweise auf BGH, BVerfG Urteile sind nicht so ergiebig.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Beantrage hilfsweise ... halte das nicht für notwendig. Bildnisse des Klingelschildes und des Hausnummernschildes des Antragstellers ... .

Richterin Frau Becker: Anträge werden gestellt. Hilfsweise mit der Maßgabe, dass nicht veröffentlicht werden soll, wenn zugleich das Klingelschild samt Straßennahmen eingeblendet wird. Wir machen uns noch einmal Gedanken. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Frage der Pseudoöffentlichkeit an den Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Welcher Schröder war denn das?

Klägeranwalt Herr Dominik Höch verläßt den Gerichtssaal.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger: Ach unwichtig. Es war der Kölner Schröder, eine Lokalsache.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger verlässt den Gerichtssaal.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch schaut nach fünf Minuten wieder in den Gerichtssaal.

Richterin Frau Becker: Wir haben bestätigt.

Im Internet finden wir:

Gustav Adolf Schröder erklärt: Keine Nebentätigkeiten während Tätigkeit als Vorstandschef der Sparkasse Köln Bonn

06 February 2009

Köln (ots) – Der frühere Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Köln Bonn, Gustav Adolf Schröder, weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er während seiner Tätigkeit als Vorstandschef zu keinem Zeitpunkt einer Nebentätigkeit nachgegangen ist. Eine erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung der seinerzeitigen Stadtsparkasse Köln ist daher niemals zum Tragen gekommen. Als Rechtsanwälte von Herrn Schröder weisen wir ausdrücklich auf diese Fakten hin, nachdem die Sparkasse Köln Bonn heute gegenüber der Presse die bezeichnete Nebentätigkeitserlaubnis thematisiert hat.

Pressekontakt:
Anwaltsbüro Höch & Höch
RA Dominik Höch
Chausseestraße 105
10115 Berlin
Tel. (030) 84712495
Fax (030) 84712496
e-mail: info@kanzlei-hoech.de

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.02.09

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