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Bericht
Zensurkammer
Freitag, September 2008

Rolf Schälike - 21.09.08

Ausgedachte Geschichten

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Ein Psychopath in voller Form  -  Er ist die Norm

Oder: Geheimagenten wollen geheim bleiben                            

Der Kläger-Anwalt Psychopath kommt tänzelnd in den Saal: Ha, ha, hi, hi, es sind ja vier Sachen, die ich habe! Vier gleiche Sachen, das sind Moneten, für jeden Hauch, für jede kleine Passage ein Bier. So an die 300 Hauchs, bei vier gleichen Sachen, kommen so einige Tausend süße Euros zusammen. Von wegen Wucher! Wir Kranken kennen uns, das tut den Antragsgegnern weh, für uns ist es Orgasmus. Die Richter machen mit.

Der Richter Wuschelkopf beginnt: Wissentlich und willentlich soll das gewesen sein? Wo sind die Beweise? Es gibt Decknamen, und Bücher dazu, sogar Orden und Medaillen. Das ist alles Quatsch, sogar quatscher als Quatsch. Was soll da wissentlich und willentlich gewesen sein? Ich lach mich tot. Sie, Sie Fettwanst, meinen, ein geheimdienstlicher Hintergrund genügt für eine Meinungsäußerung? Wohl nicht gehört, wo Hamburg liegt? Sie müssen es beweisen? Und wissen es besser, dass das nicht geht. Waren Sie dabei, Sie Lügner? Wie können Sie das behaupten? Ihre Dokumente, die Holz-Dateien, die Personenakten, die stecken Sie sich lieber in den A ... . Da steht ja nur der Name, wahrscheinlich falsch geschrieben. Was heißt schon Name, vielleicht sollte der bespitzelt werden? Und die Ermittler, da muss ich lachen. Was haben die mit uns zu tun? Es sind bloß Affen. Die Akten wollen Sie haben, Sie Ungetüm? Die Akten sagen nichts. Das wissen Sie und haben es gelesen: Die Verfassungsschutzberichte gehen uns nichts an. Wo leben wir? In einem Rechtsstaat. Da bestimmen nur wir, was richtig ist. Wir Rechtsjuristen. Schweigen Sie! Die können abgeschöpft gewesen sein. Sie kennen das von unseren Größen. Tarnadressen sind kein Beweis, dass willentlich und wissentlich gespitzelt wurde.

Der Beklagten-Anwalt Trottel eingeschüchtert: Es war konspirativ.

Der Wuschelkopf: Na und? Die zwei Ordner hat der Kläger gar nicht erhalten. Sie Fettwanst sprechen von der Wahrnehmung berechtigter Interessen, von wissenschaftlichen Interessen. Und Sie wollen Jurist sein? Sie wissen doch, dass es nur unsere Interessen gibt. Die Wissenschaft, die kann uns geschenkt bleiben. Wenn die aber doch den Mund aufmacht, im öffentlichen Internetraum, dann muss nun Mal jede wissenschaftliche Aussage zutreffend sein. Thesen, Vermutungen, Schlussfolgerungen gehören in den Panzerschrank. Sie wissen doch das mit dem durchschnittlichen Rezipienten. Halten sie sich dran.

Der Trottel: Der Kläger und die Klägerin erwecken doch den Eindruck - das gilt für alle vier Verfahren - dass sie gespitzelt haben. Es folgt auch aus der umfangreichen Klageerwiderung des von uns geliebten und noch mehr verehrten Psychopathen. Sie verkennen die Brisanz der Holz-Akten. Wir haben drei Meinungen: die aus der Holz-Akte 1, dann noch eine aus der die S-Datei und schließlich die aus der Holz-Akte 2.

Der Psychopath: Und das soll Wissenschaft sein? Zuscheißen kann man die Akten, und die Datei ist zu löschen. Ha, ha, ha, hi, hi, hi.

Der Trottel möchte es nicht verstehen: Wir haben die Zeugenaussagen der Stasioffiziere, die bestätigen, dass die beiden wussten, dass sie es mit der Stasi zu tun hatten, und mit dieser zusammengearbeitet haben. Sie waren beide Täter.

Der Psychopath: Die Stasioffiziere lügen doch. Oder möchten Sie behaupten, die lügen weniger als ich und unsere Verfassungsschützer? Sie wissen doch, dass mit der inneren Tatsache. Sie haben doch Jura studiert. Sind Sie nicht Professor? Wie unterrichten Sie eigentlich? Wahrscheinlich nur Quatsch.

Der Trottel tut so, als ob er es immer noch nicht verstehe, und verlegt Wege für einen Vergleich:  Dass sie Westagenten waren, ist nicht sonderlich wichtig. Eine Strafverfolgung liegt nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 10.000,00 Euro nach § 153 StGB eingestellt. Interessant ist, dass sich die Zeugenaussagen der Stasileute 1:1 mit den Daten in der Holz-Akte decken. Die Zeugen wussten damals nicht, dass es die Akten gibt. Daraus ergibt sich, dass die Kläger Täter waren. Wenn das unserem geliebten Wuschelkopf nicht reicht, dann können wir die Zeugen befragen, die Akten der Generalstaatsanwaltschaft können wir heranziehen. Westagenten haben Orden bekommen. Die lagen im Panzerschrank der Stasi, auch die Urkunden. Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht schrankenlos, das weiß ich sehr gut, und unterrichte Jurastudenten wie in einer Geheimstube. Da haben Sie, mein lieber Wuschelkopf und mein mir nahe stehender Kollege Psychopath Recht, aber die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als die Pressefreiheit. Wissenschaftliche Artikel lesen Wissenschaftler. Diese wissen, wie man lesen muss. Wir haben noch die Verfassungsaufgabe: Aufarbeitung der Staatssicherheitsgeschichte. Wenn ich die Dichte der Fakten zusammenlege, dann müssen der Kläger und die Klägerin mit der Stasi wissentlich und willentlich zusammen gearbeitet haben.

Der Psychopath in bester Form: Bin der Auffassung, es ist alles Unsinn. Sie wissen doch, dass die Akten nicht von Amtswegen beigeordnet werden können. Sie Trottel! Aber es kommt nicht darauf an. Auch wenn die hundertmal spioniert haben, so darf heute nach zwanzig Jahren nicht mehr deren Klarname genannt werden, auch nicht in der Gerichtsberichterstattung. Das weiß sogar die Pseudoöffentlichkeit. Die Richter haben es ihr verboten. Verfassungsauftrag hin oder her. Sie haben nicht das Recht, die armen Rentner beim Namen zu nennen. Achtzehn, neunzehn, zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung kann man nicht mehr den Klarnamen nennen. Ich habe mich schon mal psychologisch behandeln lassen, denn ich dachte damals, ich wäre verrückt. Darf darüber heute berichtet werden? Nein. Wo kämen wir hin, wenn alle wüssten, welche Kranken in Deutschland Heute das Sagen in den Gerichten haben? Ich vertrete nicht nur diese armen Leute, auch weitaus bekanntere Spitzel und frühere Mörder. Sie sollen alle eine neue Chance erhalten, unter den neuen Bedingungen mit ihren wertvollen Erfahrungen, unterstützt von uns Juristen auf weitaus sichereren Wegen ihrer Lebensziele erreichen zu können. Ich teile die Meinung des Wuschelkopfs. Der versteht mich. Vertrete ich Beklagte, da reden wir ein Sprache. Ich verliere gerne. Meine Moneten stimmen immer.

Der Trottel unsicher: Sie können nicht ernsthaft meinen, die Nennung der Namen sei unzulässig. Sie verwechseln das Straf- mit dem Zivilrecht. Nur der Pranger ist nicht erlaubt. Es gibt die Regelanfrage beim Bundestag .... Bei seriös arbeitenden Gerichten, so habe ich das Hamburger Gericht kennen gelernt, kommen Sie nicht durch. Wir haben das Beweismittel: Beiziehung der Akte.

Der Wuschelkopf: Wissen Sie nicht, dass jede Namensnennung, verbunden mit nicht begrüßenswerten Handlungen, Prangerwirkung hat? Sie wollen Juraprofessor sein? Da müssen wir mal genauer hinschauen.
Außerdem habe ich diesen Beweisantrag nicht gesehen. Wenn man den strengen Beweis nimmt, dann funktioniert auch dieser nicht. Das ist Ihr Problem.

Der Trottel: Es ist in der Sache nicht bestritten worden. Die Stasioffiziere hatten keine Strafe zu erwarten gehabt.

Der Psychopath jubelt: Ich unterstelle es als korrekt, was Sie aus der Ermittlungsakte richtig abgeschrieben haben. Was ist dann mit der Akte? Helfen wird sie uns nicht weiter.

Der Trottel gibt schon fast auf: Stimme Ihnen zu.

Der Psychopath macht sich vor Freude in die Hosen: Einmal stimmen Sie zu. Ist ja herrlich. Sie billigen mir trotzdem zu, eine andere Meinung zu haben. Diese lasse ich mir vierfach bezahlen, auch wenn Sie hier Recht bekommen.

Und schaut verdreht gen Himmel

Der Psychopath entwickelt seine krankhaften Gedanken: Ich bin überzeugt, dass das Gericht "Lebach" prüfen wird.

Der Trottel: Bin wieder einverstanden. "Lebach I" und "Lebach II".

Der Psychopath sinnig: 2008.

Der Trottel: Wir haben andere Verfahren. Das Kammergericht. Die Instanzenentscheidungen sind  ... .

Der Psychopath weiß es genau: Wie Ihre Entscheidung in Brandenburg.

Der Trottel: Wir stellen Anträge.

Der Wuschelkopf: Einigen können Sie sich in der Tat nicht?

Der Trottel kompromissbereit: Gegenwärtig nicht.

Der Psychopath verweist auf ein anderes Projekt: Giftspinne im Äther.

Der Trottel: Ja. ... Die Kammer wollen wir erfreuen.

Der Psychopath wiederholt sich: Mit wäre Lebach lieber.

Der Wuschelkopf: Da müssen wir ran. Eine einfache Unterlassungserklärung?

Der Trottel: Müssen wir klären.

Der Psychopath verlässt tänzelnd den Saal: Hi, hi. ha. ha. Ich hab Ideen. Die Richter machen mit. Die Stasi hol ich rein nach zwanzig Jahren. Den zeig ich's allen. Hi, hi. hi, hi, ha, ho, ho, hi, hi, ha, ha.

Irgendwann im Oktober geht es weiter.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.10.08

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