Bericht Freitag, 25. Juli 2008 Rolf Schälike - 20.08.08
Rechtsanwalt
Helmuth Jipp
Außer diesen
beiden Anwälten klagen gegen den Betreiber der Alles angeblich privater Tratsch Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.
Krug u.a. vs. DFV Deutscher Pressevertrieb GmbH ▲ Kläger sind Martin J. Krug und Veronika Ferres, die Beklagten werden vertreten vom Rechtsanwalt Helmuth Jipp. Begonnen hat das für die Pseudoöffentlichkeit mit der Verfügungssache am 20.06.2008 324 O 358/08. Trickreich gelang es dem Profianwalt Helmuth Jipp, dem beliebten Anwalt von Gruner + Jahr, der nicht von zu Hause aus arbeitet, d.h. kein Küchenanwalt ist, über die fehlende Passivlegitimation die einstweilige Verfügung aufheben zu lassen. Das Urteil folgte prompt. Die einstweilige Verfügung vom 19.05.2008 wurde aufgehoben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückgewiesen. Die Antragsgegner haben die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Streitwert der Verfügung beträgt 100.000,00 Euro, des Widerspruchs 33.333,33 (1/3). Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Begründung, wie in der Verhandlung gesagt: fehlende Passivlegitimation. Über die Verhandlung hatten wir berichtet. Bald folgten neue Klagen des bekannten Paares. Diesmal gegen die richtigen Passivlegitimierten. Rechtsanwalt Helmuth Jipp - mehr ein Abmahnanwalt als Vertreter der freien Meinungsäußerung - konnte seinen Mandanten nicht retten. In den beiden Sachen 324 O 541/08 Veronika Ferres und 324 O 539/08 Martin J. Krug vs. Park Avenue GmbH musste Jipp verlieren. Die Beklagte musste Gegendarstellungen drucken. Das Urteil fiel noch am Schluss der Sitzung. So eindeutig war das. Wir berichteten. Einen halben Monat später erlebten wir diesen bissigen Anwalt erneut. Diesmal gegen eine andere Beklagte, im Prinzip in gleicher Sache. 15.08.2008: In der Sache 324 O 408/08 Krug u.a. vs. DFV Deutscher Pressevertrieb GmbH fiel Anwalt Helmuth Jipp kaum auf. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp: Haben Sie meinen Schriftsatz? Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja. Buske diktiert das zu Protokoll: Ich bin am Ende meiner Leistungskraft, wenn ich diktieren muss. Als Verbotsgrund ist 358 einfach. Deshalb müssen wir uns mit den Äußerungen auseinander setzen. Wir haben die Tendenz, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Es geht um Spenden. 706.697,00 Euro, abzüglich Kommunikation sind an Power Shield gegangen. 165.000,00 Euro fehlen im Finanzbericht. Das ist das, was wir zur Ziffer ... zu sagen haben. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp: Dass Sie [Herr Buske] das, wie es das Landgericht Berlin gesagt hat, übergehen, verstehe ich. Aber das Kammergericht hat ... . RS Kommentar: Gemeint könnte das Urteil 20 O 992/07 v. 22.01.2008 sein, in denen der Burda Verlag in Berlin obsiegte. Der Antragsteller konnte allerdings nicht nachweisen, abgemahnt zu haben. Klägeranwalt Herr Dr. Amelung: Der 10. Senat hat sich nicht mit der Rechnung auseinandergesetzt. Man darf Fehlbetrag sagen. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp dreist: Dann gehen wir zum Kammergericht. Der Vorsitzende: Wir verweisen dorthin. 90.000,00 Euro ... fordert deren Bezahlung. Wir wissen, dass nicht alles wunderbar ist, was in den Zeitungen steht, muss sich aber der Antragsteller erklären lassen, ... . Aufheben? Da alles so ... ausgliedern ... Maßgaben .. Mercedes auf der Benefizveranstaltung ... Offensichtlich falsch ... hat kein Auto gespendet. In Park Avenue heißt es ... In der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Krug. Power Mobil hat 2005 gespendet. Mercedes hat nichts mit Power Mobil zu tun. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: ... und jetzt heiß es, Mercedes hat 2007 ein Auto gespendet. Das ist falsch. Über den Artikel wurde gestritten. Von vorn bis hinten ... kleine und große falsche Behauptungen. Es sind kleine falsche Mosaiksteinchen. ... Sind nicht aus dem Grund zurückgetreten, weil ... diese angebliche Rechnung ... . Der Vorsitzende: Wir können mit Unterstreichungen arbeiten. Richter Dr. Korte: Wo ist die Glaubhaftmachung? Klägeranwalt Herr Dr. Amelung: Die eidesstattliche Versicherung. Wurde hier nicht vorgelegt. Punkt 3. Hier kann man sich nicht auf das Kammergericht beziehen. Richter Dr. Korte: Wegen der Rechnung ist kein Vorstand zurückgetreten. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: Vorstandsmitglieder sind zurückgetreten, wegen .... empfanden das als schlechten Geschmack. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp juristisch scharf und klar: Die Rechnung trat in der eidesstattlichen Versicherung nicht auf. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: ... . Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp unterbricht mutig: Dass er zurückgetreten ist, ist bekannt. Dass es keine Rechnung gab, können Sie auch nicht sagen. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: Empfanden das als schlechten Geschmack, weil eine Rechnung vorlag. ... ., Der Senat hat den Tenor wie das Landgericht verboten. ... ob es eine Rechnung gibt ... die Vorstände sind nicht wegen der Rechnung zurückgetreten. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp kommt mit seinem überzeugenden Beweis: Im Beschluss des Kammergerichts, 10. Senat, steht schon, dass es >Unstimmigkeiten zu den Finanzen gab. ... . Richter Dr. Korte: ... bis jetzt dachten wir: Es gab keine Rechnung. Deswegen konnten die Vorstände nicht wegen einer Rechnung zurückgetreten sein. Jetzt ist es aber so: Es gibt möglicherweise eine Rechnung, aber dass die Vorstände nur deswegen zurückgetreten sind ... Wir haben das Parallelverfahren 324 O 358/08. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung liest laut das Protokoll über Rücktritt vor.. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp widerspricht: Protokolle beschönigen und ... . Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: ... strapaziös steht dort. Der Vorsitzende: Bei ... wollen Sie Ihren Informanten schützen. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: Wenn die Eidesstattliche Versicherung reicht, wo, wer, was gesagt hat. Es gibt noch das Gegen... . Der Vorsitzende: Die Sache 324 O 358/08 wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht. Vielleicht können Sie sich einigen? Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp: Wer einen verklagt. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: Wer gegen das Verbot verstößt. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp hämisch: Wenn Sie die falsche Partei verklagen. Der Vorsitzende: Müssen wir entscheiden? Richter Dr. Korte: Wegen dem Informantenschutz wird es mit der Glaubhaftmachung schwer. Beklagten-Anwalt Herr Dr. Soppel: Herr Krug und Frau Ferres spielen ihre Muskeln aus. Zeigt sich auch gegenüber dem Informanten. Richter Dr. Korte: Man muss die bittere Pille schlucken, was die Glaubhaftmachung betrifft. Beklagten-Anwalt Helmuth Jipp: Wir werden die Hauptsache haben. Der Vorsitzende: Der Parteivernehmung muss er zustimmen. Kläger-Anwalt Herr Dr. Amelung: Die Süddeutsche hat es genüsslich ausgebreitet. Der Vorsitzende: Dürfen wir am Dienstag entscheiden? Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt. Der Antragsgegner beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteivertretern wird eine Entscheidung im Tenor verkündet am Dienstag, den 19.08.2008, 12:00, Raum B 332. Vielen Dank Die Parteivertreter: Vielen Dank Herr Jipp verlässt den Raum Die Pseudoöffentlichkeit, ein früherer Mandant des Rechtsanwalts Helmuth Jipp: Auf Wiedersehen, Herr Jipp. Null Reaktionen. Die Haltung wird gewahrt. 19.08.2008: Richterin Frau Dr. Goetze verkündet: Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 05.06.2008 wird in Ziffer b und c teilweise aufgehoben. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung bestätigt. Von den Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller jeweils 1/8 und der Antragsgegner 3/4 zu tragen. Herr Rechtsanwalt Jipp mahnt Buskeismus-Betreiber erneut ab ▲ Ist es Fxxx, ist es Gxxxxx, ist es der Hxxx eines kxxxxxxxn Anwalts wegen der Buskeismus-Gerichtsberichterstattung? Wir wissen es nicht. Vielleicht leidet Herr Jipp wirklich für seine Mandanten. Jedenfalls flatterte einen Tag nach der Verkündung des Urteils, mit dem der Jippsche Mandant im Wesentlichen verlor, ein Abmahnschreiben ins Haus der Berichterstatters. Datiert mit 19.08.2008. Den Gegenstand der Abmahnung möchten wir an dieser Stelle nicht näher beschreiben, um eine Lawine zu vermeiden, die wir schon einmal bei diesem Abmahnanwalt losgetreten haben. Wir wissen, dass Helmuth Jipp gegen seine früheren Mandanten klagt und diese einzuschüchtern versucht. Gegen mich sind es bald ein halbes Dutzend Klagen. Anstelle der Mandantin, in deren Namen Anwalt Helmuth Jipp mich abmahnt, wäre ich nicht sicher, nicht auch einmal von meinem Anwalt verklagt zu werden. Bezeichnenderweise klagen gegen den Betreiber der Buskeismus-Seite, Anwalt Helmuth Jipp, Anwälte der Kanzlei Dr. Schertz sowie vier verurteilte Mörder. Keinesfalls soll der Eindruck entstehen, dass Helmuth Jipp und die Anwälte der Kanzlei Dr. Schertz gemeinsam mit den vier klagenden vier Mördern gegen den Betreiber der Buskeismus-Seite klagen. Sollte bei mir irgendwo stehen, dass die Kläger gegen den Betreiber der Buskeismus-Seiten ein Buskeismus-Abmahnteam bilden, dann soll dass nicht bedeuten, dass diese zusammenarbeiten, sich kennen, irgendetwas abstimmen oder gemeinsam kommunizieren. Allerdings klagen diese zum Teil bei den gleichen Zensurkammern und nutzen die gleichen Gesetze und Argumente. Sie haben die Gemeinsamkeit, dass sie sich abheben von vielen anderen, denen meine Seiten ebenfalls nicht gefallen, die aber trotzdem nicht klagen. Diese umständliche Erklärung muss ich leider abgeben, weil dies das Kammergericht mit Beschluss vom 12.09.2008, sozusagen als Geburtstagsgeschenk, so vorschreibt. (Az.: 9 W 108/08). Die Zensurkammer Berlin sah es anders und verwarf den Antrag von Helmuth Jipp, welcher auch Mörder vertritt, am 28.08.2008 (Az. 27 O 907/08). Nicht ausgeschlossen, das er im Namen von Brigitte Mohnhaupt auch gegen mich klagt, jedoch dann auch keinesfalls in juristischer Vertrautheit. Die Kanzlei Dr. Schertz behauptete in der Abmahnung, dass die Sach- und Rechtslage eindeutig sei. Ich bezichtige Helge Reich und Dr. Christian Schertz sowie Helmuth Jipp in diesem Zusammenhang der Lüge, denn wie kann ich wissen, dass die Sach- und Rechtslage eindeutig ist, wenn sogar das Landgericht anders entscheidet als das Kammergericht. Die Zensurregeln kennend, behaupte ich damit jedoch keinesfalls und widerspreche dem Eindruck, dass die Profianwälte Dr. Christian Schertz, Helge Reich und Helmuth Jipp Lügner im juristischem Sinn sind, d.h. dass sie wussten und wissen, dass die Rechts- und Sachlage nicht eindeutig sei, und dass sie wussten und wissen, dass ich es nicht weiß. Interessant ist der Jippsche Satz aus seinem Abmahnschreiben: Sie [Herr Schälike] wissen, dass Sie dazu nicht berechtigt sind. Dieser Satz widerspricht der Zeugenaussage des Jippschen Klägeranwalts Herrn Dr. Schertz vom 16.07.2008 vor dem Landgericht Köln: Herrn Schälike fehlt jeglicher juristischer Sachverstand. Sehr schön. Die Crème de la Crème Anwälte Helmuth Jipp und sein anwaltlicher Vertreter Herr Dr. Schertz haben entweder unterschiedliche Auffassungen, was den juristischen Sachverstand von Herrn Schälike betrifft, oder sie drehen sich alles so zurecht, wie es ihnen gerade passt. Ein solcher juristische Sachverstand fehlt mir wirklich. Das Wichtigste hat Rechtsanwalt Helmuth Jipp in der Abmahnung natürlich nicht vergessen:
KOSTENRECHNUNG
Die € 661,16 wie sich das gehört wurden fett hervorgehoben. Ob Herr Jipp dabei einen Freudens.... loswurde, wissen wir nicht. Zu verheimlichen gibt es jedenfalls etwas. Siehe dazu den Bericht zur Sache 324 O 19/08. Die Geheimdienste sind überall. Was machte Rechtsanwalt Dr. Schertz diese Woche? ▲ Abgemahnt hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz der Berichterstatter diese Woche nicht. Dafür einen anderen Journalisten, der irrtümlicher Weise meinte, dieser unermüdliche Abmahnanwalt hätte Mehdorn und die Deutsch Bahn bei der Zensurkammer des Landgerichts Berlin vertreten. War ein Irrtum, die Kanzlei von Dr. Schertz möchte bestimmt diesen Irrtum honoriert bekommen. Wir erlebten diesen Anwalt am 14.08.2008 in zwei Sachen 27 O 694/08 K. vs. SUPER Illu Verlag GmbH & Co. KG und 27 O 695/08 K. vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH. Der erste Termin war angesetzt um 9:30 Uhr, der zweite um 10:00 Uhr. Fertig waren die Zensoren mit beiden Sachen um 9:37 Uhr, schneller als am Fließband. Es war eine Stasigeschichte. Der Kläger war Oberleutnant bei der Volkspolizei und unbestritten vor 20 Jahren IM. Jetzt hat der heutige Stuntman neue bekannte Freunde. Da geht es niemanden etwas an, dass er mal als Volkspolizist IM war. Im Internet findet man noch sehr viel dazu. Eine unendliche Goldgrube für die Kanzlei Schertz Bergmann mit Deutschlands Oberabmahner Dr. Christian Schertz als Chef. Sein Mandant, der Rechtsanwalt Helmuth Jipp, kann da mit Ihnen als Einzelanwalt nicht mithalten.
Einmal IM, nie wieder IM Einmal Verrat, nie wieder Verrat Eine neue Chance muss jeder erhalten. Geheimjustiz über ALLES.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 01.10.08 Impressum |