BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 25. Juli 2008

Rolf Schälike - 29.-31.07.08

 Politik bei Buske
Was "Einbeziehen" bedeutet, bestimmt die Hamburger Zensurkammer

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle 25.07.08

Bund der Vertriebenen vs. Verein Gedächtnisstätte e.V.  -  Was "einbeziehen"  bedeutet, definieren die Zensurrichter  

Die Sache 324 O 257/08 Bund der Vertriebenen vs. Verein Gedächtnisstätte e.V. war bezeichnend für die Zensurverfahren in Hinsicht Gleichgültigkeit und materielle Wahrheit seitens der Anwälte und Richter. Steckt die große Politik dahinter?

Die Beklagte wurde vertreten von der Anwältin Gisa Pahl. Der Pseudoöffentlichkeit schon als Klägervertreterin gegen den Spiegel bekannt (Az.: 324 O 38/08). Damals am 23.05.08 hat ihr Mandant verloren. Vorab verlor ihr Mandant gegen die TAZ bei Mauck in Berlin. Die Hoffnung bei Buske zu obsiegen, erwies sich als falsch.

Diesmal vertrat Frau Gisa Pahl die Beklagtenseite, mehrere Zeugen hat sie kommen lassen, in der vermeintlichen Hoffnung, Buske wird diese im Verfügungsverfahren zulassen. Weshalb die Anwältin Gisa Pahl die Zeugen, eine Professor aus dem Süden Deutschlands und einen Ingenieur, auf dem Flur hat warten lassen und sich damit wesentlicher Informationsquellen beraubt hat, bleibt das Geheimnis der Anwältin. Sie verfiel in den Fehler, noch bestellte Zeugen aus dem Saal zu weisen, in der Hoffnung, diese seien später glaubwürdiger. Typischer anwaltlicher Unsinn.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Die Antragsgegnervertreterin übergibt den Schriftsatz vom 20.07.08 für Gericht und Gegner. Zu dem Zeugen: Weiß nicht, ob wir ihn vernehmen müssen. Die Sache fällt und steht mit der Auslegung des mit dem Verbot belegten Wortes "einbeziehen". Dass Frau Erika Steinbach in die Gedächtnisstätte in irgend einer Art und Weise "einbezogen" wurde. Beim "einbeziehen" meinen wir schon, dass eine aktive Tätigkeit Voraussetzung ist. Wir meinen, dass eine Anfrage, ein Schreiben oder ein Gespräch darüber das "einbeziehen" schon gerechtfertigt. Soweit wollen wir nicht gehen. Wir wissen, dass Sie vieles vorgetragen haben und den Begriff "einbeziehen" anders deuten. Das Versenden von Einladungen reicht nicht aus. Professor  L. ist nicht ... . Es geht um Frau Steinbach. Es geht um das Persönlichkeitsrecht des Vereins. Das Treffen zur Staats...  Eggert ... gilt das gleiche. Es betrifft nicht Frau Steinbach. Es bleibt die Einladung von Schmidt-Kaler durch Frau Steinbach. Frau Steinbach hat Herrn Schmidt-Kaler zur Einweihung der Gedenkstätte in der Kirche eingeladen. Das reicht uns nicht als Einbeziehung. Anlage des Antragsgegners AG 7 ... kann nicht, kann gar nicht lesen. Die Zeugen Haverbeck  und Professor Schmidt-Kaler ... .

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Frau Steinbach bezieht sich auf diese Ideen. Hatte auch Ideen über die Gedächtnisstätte. Herr Schmidt-Kaler hat nicht nur Glückwünsche erhalten, hat auch viele geschrieben. Ihre Ideen beziehen sich auch auf die zu errichtende Gedächtnisstätte.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching zitiert: Das hat nichts mit der Gedächtnisstätte zu tun. Freundliche Geste an den Vereinspräsidenten. Das ist das Schmidt-Kaler-Schreiben.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Ich muss den Zeugen Schmidt-Kaler befragen. Wartet draußen.

Der Vorsitzende: Kommt es als Verein Gedächtrnisstätte oder ... .

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Das Schreiben ist an Schmidt-Kaler gerichtet.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Ich kann rausgehen und den Zeugen fragen. Könnte recherchieren, wenn ich kurz rausgehe. Fühle mich etwas seltsam. Aber auch das Schreiben vom 14.12.1998 von Frau Steinbach. Kann noch vortragen, dass auf Grund dieses Schreibens ... vom Präsidium des Bundesvertriebenenverbandes darüber gesprochen wurde. Können Sie auch bestreiten.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Das Schreiben ist bekannt. Sie haben entschieden, nicht mitzumachen.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Es ist umstritten. Wenn Ihnen das nicht reicht für "einbeziehen", dann entscheiden Sie. Schreibe auch manchmal zwei Schreiben an meinen Mandanten am gleichen Tag.

Der Vorsitzende: Das glaube ich Ihnen. ... Können wir den Vortrag so nehmen und dann sehen, was rüber kommt. Sie sagen, das Thema Gedächtnisstätte.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Verstehe ich nicht, weshalb ich nicht rausgehen darf.

Das sind die Schmuddelkinder der Nation, RS Kommentar: weil die Rechtsanwältin nicht darum gebeten hat.

Der Vorsitzende: Deswegen kopieren wir jetzt.

Pause. Die Richter warten auf die Kopien. Die Rechtsanwältin Frau Gisa Pahl nutzt die angebotene Zeit nicht zum Rausgehen zu Ihrem Zeugen.

Der Vorsitzende: Ist klar. Wir beraten sehr gerne, aber nicht gerne ohne Not.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Das Präsidium hat beraten. Das ist Einbeziehung.

Der Vorsitzende: Kann ich nicht sagen. Müssen wir, erstens, lesen, und, zweitens, beraten.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: 1998 wurde beschlossen, wir lassen uns nicht einbeziehen. ... große Kontinuität.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Ja, es steht und fällt mit der Auslegung des Begriffs "einbeziehen".

Der Vorsitzende: Der Antragsgegnervertreter erklärt, er hat die Durchschrift des Schreibens vom 23.07.08 erhalten, das Schreiben vom 22.07.08.hat Sie [der Antragssteller] von mir gekriegt.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Ja.

Der Vorsitzende: Eingebunden ist das so nicht.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Kann nur den Kopf über den Prozess schütteln. Wenn die Toten das wüssten, würden sie sich im Grabe umdrehen. Es sind die Schmuddelkinder der Nation, da muss sich der BDV abgrenzen. Müssen immer sagen, mit den Schmuddelkindern der Nation wollen wir nichts zu tun haben.

Der Vorsitzende: Sie könne das als endgültige Regelung anerkennen. Entgegen kommen kann man mit den Kosten.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: [Was heißt das auf Deutsch?]

Der Vorsitzende: Der Preis der Erledigung. Mehr kann er nicht. Dann Kostenvergleich.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Darf ich kurz telefonieren.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Kann ich jetzt rausgehen?

Der Vorsitzende: Ja, Sie können.

Ein Zeuge an der Tür: Können die Zeugen jetzt reinkommen?

Der Vorsitzende: Muss Ihre Anwältin entscheiden.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Nein, könne nicht reinkommen.

Die Anwälte verlassen den Saal. Die Richter lesen den Brief.

Der Vorsitzende: Ich bin schon fertig.

Richter Dr. Link: Es ist eine Frage des Auslegung.

Der Vorsitzende: Hm?

Richter Dr. Link: Hm.

Richterin Frau Dr. Goetze: Hm.

Draußen auf dem Flur wird laut gesprochen. Klingt nach Streitgesprächen. Die interessierte Öffentlichkeit wird trickreich ausgeschlossen.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl kommt in den Gerichtssaal: Das eine ist unstrittig. Manchmal ist es besser, wenn man sprechen kann.

Der Vorsitzende: Das stimmt.

Draußen auf dem Flur wird immer noch klaut gesprochen.

Nach Wiedereintritt.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Unser Vorschlag: Die Einstweilige Verfügung wird als endgültige Regelung anerkannt. Die Entscheidung zu den Kosten der Verfügung bleiben bestehen. Die Widerspruchskosten werden gegeneinander aufgehoben.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Bestreite das nicht mehr.

Der Vorsitzende diktiert: Das Schreiben von Professor Schmidt-Kaler vom 06.05.1999 ist in der Tat das Glückwunschschreiben, auf das Frau Steinbach offenbar mit der Anlage KG7 geantwortet hat. Der Antragsgegnervertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Antragsstellervertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Dürfen wir die Entscheidung im Tenor am Dienstag verkünden? Damit wir die Zettel nochmal lesen können

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Dass ausführlich beraten wurde, ist das im Protokoll?

Der Vorsitzende: Noch hat es bei dem Antragssteller eine Präsidiumssitzung gegeben, auf der über den Verfügungsbeklagten (Antragsgegner) beschlossen und beraten wurde. Der Antragstellervertreter erklärt, ...

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: In den Schreiben vom 14.12.98,  17.12.98 wird der Verein mit keinem Wort erwähnt. 2000 gibt es noch einen Versuch, Frau Steinbach einzubeziehen.

Der Vorsitzende: Wann war die Sitzung? Haben vielleicht am Tannenbaum gesessen.

Beklagtenanwältin Frau Gisa Pahl: Es ist eine Definitionsfrage, was Einbeziehung bedeutet. Urteil mit einer Zeile. Kann ich wunderbar zitieren.

Richter Dr. Link: ... ,

Der Vorsitzende: Machen selber was. Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteivertretern wird der Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Tenor anberaumt auf Dienstag, den 29.07.08, 12:00, Raum B 332.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 31.07.08

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