BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Donnerstag, den 10.07.2008

Rolf Schälike - 24.-27.07.2008

Chinesische Verhältnisse

Deutsche Lösungen

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 10.07.08  (Do)

Rechtsanwalt Kuhnigk vs. Verband Deutscher Grundstücknutzer e.V. - Wenig Bestandssicherheit                 

In der Sache 27 O 308/08 Rechtsanwalt Kuhnigk vs. Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. ging es um das, was in der ganzen Welt passiert: Finanzmächtige verdrängen im Namen des Fortschritts, der Gesetze und des Rechts das Vorhandene, rücksichtslos, den Staat hinter sich wissend. Sie nutzen Gesetzte, missachten diese und zwingen die Menschen nach ihren Vorstellungen das Leben zu gestalten.

Der Kläger war ein Anwalt, vertreten wurde dieser vom Anwalt Dominik Höch. Welchen Eindruck dieser Anwalt bei seinen Auftritten vor Gericht hinterlässt, braucht nicht berichtet zu werden. Dazu gibt es genug im Internet, und im Saal waren es mehr als fünfzig Menschen, die Anwalt Dominik Höch erlebten, und keinen anderen Eindruck hatten, als die wenigen Besucher und die Vertreter der Gegenparteien sonst. Der Saal war überfüllt, obwohl drei zusätzliche Reihen an Bänken in den Saal gebracht wurden.

Die Vorsitzende Richterin Frau Becker entschuldigte sich: Wir haben versucht, einen größeren Raum zu erhalten. Ist uns leider nicht gelungen. Da die Anwälte stehen, können die drei Stühle hier am Tisch zum Sitzen für die Zuhörer genommen werden.  Die Fenster lassen wir offen. Ich werde laut reden.

RS Kommentar: Da ist der Hamburger Buske anders. Bei überfüllten Sälen bleiben die Juristenstühle am Richtertisch. Die Distanz zwischen dem Volk und Anwälten mit den Richtern erhält somit Symbole in Form leerer Stühle und stehender Zuhörer

Die Vorsitzende: In der Sache geht es um eine Meinungsäußerung, den Rückbau übergroßer Lauben. Es gab den Aufruf der Beklagten vom März 2008. Der Kläger hat an den Bezirksverband Charlottenburg, dann an den Landesverband geschrieben. Es stellt sich die Frage, ist der Kläger richtig zitiert worden. In dem Schreiben an den Landesverband schreibt er vom Bestandschutz. Wenn die Laube vor 1983 errichtet wurde, gilt der öffentlich-rechtliche Bestandschutz. Dann schreibt er, wenn es privatrechtlich betrachtet wird, dann gilt das nicht. In dem streitgegenständlichen Schreiben macht die Beklagte dem Kläger zum Vorwurf, dass er das auf das Kammergerichtsurteil stützt, und schreibt, als ob das in dem Urteil zu entnehmen ist, dass nur das privatrechtliche Recht gilt. Damit ist der Kläger ein demagogischer Lügner. Im Schreiben an den Landesverband trennt das der Kläger. Im Schreiben an den Bundesverband wird das nicht genau getrennt.

Der Kläger Herr Kuhnigk: Ja, es war verkürzt dargelegt worden.

Die Vorsitzende: Sämtliche ... sind falsch. Deswegen werden zivilrechtlich auch ... Verwirkungstatbestand gegeben ist. ... Das ist so ... . Es stellt sich die Frage, ob man das so darstellen kann.

Klägeranwalt Herr Höch bettelnd: Frau Becker, darf ich einhaken?

Die Vorsitzende Frau Becker: Ja.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch: ... egal, aus dem Urteil des Kammergerichts ... . Es kommt nicht darauf an, ob Bestandschutz besteht. Auch im Schreiben an den Bezirksverband. ... geht nach dem Zivilrecht, nicht dem öffentlichen Recht. Da greifen die Argumente des VDGN nicht. Hier kann man nicht sagen, er ist ein demagogischer Lügner. Es kommt ... . Bin Kenner des Laubenrechts als Laie. Danke meinem Mandanten. Die Argumente greifen immer.

Die Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Das war hilfsweise.

Die Vorsitzende: Die Beklagte sagt im ersten Aufruf, wir haben Bestandschutz. Der Kläger sagt, alles, was ihr sagt, ist falsch. Im Schreiben an den Landesverband hat er sich nicht so geäußert. Beim Widerruf muss man sich überlegen. Ist das nicht wieder ein Eingriff. Besteht der Anlass, noch einmal zu bezichtigen. ... Kann man nicht sagen, sie werden sich nicht mehr so äußern. Das man ... Aktiv. In welchen Kleingartenkolonien ist das schon verteilt worden? Eine Erklärung ins Protokoll.

Beklagtenanwalt Herr Schuster: Die Einstweilige Verfügung wird beantragt. Der Aufruf wird gar nicht eingereicht. Die Frage, worin besteht der Bestandschutz? Bezirksverband und Kleingarten ... . Damit setzt sich der Kläger ... . Die Schreiben an den Landesverband und den Bezirksverband sind eine Einheit, ... . Das ist aufgeführt, dass die Argumente auch vom Kammergericht ausgeräumt sind.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Hätten Sie schreiben müssen.

Beklagtenanwalt Herr Schuster: Ich habe Sie auch ansprechen lassen ... . Die langfristige Duldung ist das Problem. Der Kläger schrieb, alle Einwände seien durch das Kammergericht widerlegt.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Herr Kollege, wir reden hier zweischichtig. Im Schreiben an den Landesverband war es eindeutig, nicht demagogisch gelogen. Im zweiten Schreiben ... . Das Schreiben an den Bundesverband ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens. ... deswegen nicht notwendig gewesen, auf den öffentlich-rechtlichen Bestandschutz einzugehen. Das hilft den Kleingärtnern nicht, wenn Sie sagen, Sie wollen an das Kammergericht ... .

Die Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Dominik Höch unterbricht die Vorsitzende: Keine Kostenaufhebung.

Richter Herr von Bresinsky: Entscheidung nach 91a.

Die Vorsitzende: Was haben Sie besprochen?

Beklagtenanwalt Herr Schuster: Keine Unterlassungserklärung.

Die Vorsitzende: Auskunftsantrag  ... . Muss erst Auskunft erteilt werden. Wenn es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, dann ist eine Widerruf ... . Bis jetzt weiß man nicht, an wen alles verteilt wurde. Es ist recht aufwendig, dass herauszubekommen. Quote ... . Wir können unterbrechen.

Beklagtenanwalt Herr Schuster: Es muss entschieden werden.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Klägervertreter nimmt Bezug auf 1. und 2. ... . Gut. Lassen uns das durch den Kopf gehen und entscheiden am Schuss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Unterlassungsbegehren wurde bestätigt. Antrag auf Richtigstellung und Auskunftsersuchen wurde abgelehnt.

 

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.08

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