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Bericht
Zensurkammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Donnerstag, den 03.07.2008

Rolf Schälike - 06.07.2008

Prinz,  Schertz, Eisenberg, Jipp, Nesselhauf freier Donnerstag

Ein heißer sonniger Sommertag

So kann man das Leben genießen

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 04.07.08  (Do)

Gerhard Wisnewski vs. Technische Universität Berlin u.a.  -  Der 9/11 erreicht die Zensurkammer Berlin                      

Die Sache 27 O 24/08 Gerhard Wisnewski vs. Technische Universität Berlin u.a. hatte höchste Brisanz. Es ging um den 11.09. Der Kläger ist Fachmann auf diesem Gebiet und zweifelt die offizielle Version berechtigt an. Zwei Bücher hat er dazu geschrieben: Operation 9/11, Mythos 9/11.

Dass der Kläger bei einigen sehr unbeliebt ist, verwundert nicht.

Heute war er Kläger und klagte gegen Verleumdung.

Zum Inhalt der Auseinadersetzungen kann die folgende Pressemitteilung hilfreich sein:

19.09.2007

Verleumdungen: Antisemitismusforscher geben Unterlassungserklärung ab
In einer Ausstellung im Auswärtigen Amt wurden deutschen Schriftstellern und Journalisten antisemitische Thesen unterstellt

    München (ots) - Nach gravierenden Falschbehauptungen über deutsche Schriftsteller und Journalisten hat das Berliner Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) gegenüber dem Autor Gerhard Wisnewski (Verschlußsache Terror, Operation 9/11) eine Unterlassungserklärung abgegeben. In einer Wanderausstellung mit dem Titel "Antisemitismus? Antizionismus? Israelkritik?" im Lichthof des Auswärtigen Amtes hatte das ZfA behauptet, Wisnewski hätte im Zusammenhang mit den Attentaten des 11. September 2001 folgende Thesen aufgestellt:

    1. "Jüdische Kreise hätten von dem Anschlag gewußt, weshalb es so gut wie keine Opfer gegeben habe"
    (Kommentar der Ausstellungsmacher: !"- was nachweislich nicht stimmt: ca. 400 Juden und 5 Israelis sind umgekommen.")
    2. "Der Mossad habe von den Anschlägen gewußt und Israel habe Nutzen daraus gezogen."
    "Diese Thesen habe ich nie aufgestellt; das ist aus der Luft gegriffen und unverantwortlich", erklärte Wisnewski in München (Rechtsanwalt: Markus Menzendorff, Frankfurt). "Von der Ausstellung eines Universitätsinstitutes kann man erwarten, dass sie anhand von Quellen vorgeht und ihre Behauptungen belegen kann. Durch diese Falschbehauptungen im hochkarätigen Umfeld des Lichthofes des Auswärtigen Amtes wurden meine Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt."

    Im Auswärtigen Amt (AA) wurde die Wanderausstellung vom 1. bis zum 20. August 2007 gezeigt und soll noch an weiteren Orten in Deutschland ausgestellt werden.
    Finanziert worden sei die Ausstellung u.a. durch die Bundeszentrale für Politische Bildung, eröffnet durch den AA-Staatsminister    Gernot Erler. "Ich verstehe nicht, wie das Auswärtige Amt Gastgeber einer solchen schlampigen Ausstellung sein kann und wie ein Staatsminister die Verbreitung solcher Verleumdungen im Auswärtigen Amt offenbar ohne jede Prüfung dulden kann", sagte Wisnewski. "Das Schlimmste ist aber, dass der Antisemitismusforschung durch diese schlampigen Recherchen schwerer Schaden zugefügt wird und ihre Glaubwürdigkeit leiden könnte."
    Vollkommen unverständlich sei es darüber hinaus, dass die Ausstellungsleiterin Dr. Juliane Wetzel zu Beginn der Ausstellung am 1. August 2007 von Journalisten sogar auf die Fehler hingewiesen worden sei, die Falschbehauptungen aber trotzdem für weitere drei Wochen in der Ausstellung belassen habe.
    Die fehlerhafte Ausstellung sei auch von der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem mitkonzipiert worden, was "besonders problematisch" sei. Die ZfA-Ausstellungsleiterin Dr. Juliane Wetzel habe die Unterlassungserklärung denn auch "Für das Ausstellungsteam der Gedenkstätte Yad Vashem, Jerusalem" unterschrieben. Außerdem habe der Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, Prof. Dr. Wolfgang Benz, die Unterlassungserklärung unterschrieben.
    In der Erklärung verpflichte sich das ZfA, bei Meidung einer Vertragsstrafe von Euro 10.000,-- die oben aufgestellten Behauptungen nicht mehr zu verbreiten, und zwar auch nicht sinngemäß.
    Das ZfA habe sich ferner verpflichtet, sowohl im Lichthof des Auswärtigen Amtes als auch in der weiter laufenden Wanderausstellung eine Richtigstellung anzubringen.
    Außer über Gerhard Wisnewski seien die o.g. Behauptungen auch über die Autoren Mathias Bröckers und Andreas von Bülow aufgestellt worden. Auch gegenüber diesen Autoren habe sich das ZfA zur Richtigstellung bzw. Korrektur verpflichtet.
    Gerhard Wisnewskis Bücher sind im Knaur Verlag, München, erschienen. Der neueste Titel heißt "Verschlußsache Terror - Wer die Welt mit Angst regiert"

ots Originaltext: Gerhard Wisnewski
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.ch
Pressekontakt:
Weitere Informationen, Fotos und Dokumente:
http://gerhard-wisnewski.de/modules.php?name=News&file=print&sid=438
Gerhard Wisnewski
E-Mail: g.wisnewski@freenet.de
Tel.: 089/41155467
Website: www.wisnewski.de

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Es geht um eine Richtigstellung und Geldentschädigung. Jüdische Kreise hätten vom Anschlag am 11-9 vorher gewusst ... Ist unstreitig, dass das nicht stimmt und auch nicht behauptet wurde. Massad hätte gewusst. Das hat der Kläger nicht gemacht. Es ist eine Falschbehauptung. Abwahl von Frau Dr. Juliane Wetzel.  ... begründet Anspruch auf Geldentschädigung. Hat es Sinn im Bereich des Auswärtigen Amtes das auszuhandeln?

Beklagtenanwalt: ... Israel ... überarbeitet ... Der Name ist überklebt.

Der Vorsitzende: Es ist unstreitig, dass diese Richtigstellung ausgehängt war.

Beklagtenanwältin: TU Magdeburg auch.

Der Vorsitzende: Es hatte in der Öffentlichkeit wenig Resonanz, wenn man von dem TAZ-Artikel absieht. Können die Beklagten das überhaupt erfüllen. Frau Wetzel hat zwar unterschrieben im Namen der Veranstalter, aber nicht im eigenen Namen. Die Äußerung in der TAZ war nicht eine wie "noch Mal behauptet". Noch ein Problem: Sie machen eine Kostenrechnung für Tätigkeit zwecks Schadenbegrenzung. Waren das die Gegenanzeigen?

Herr Gerhard Wisnewski: Ich habe es mir erlaubt, eine Pressemeldung bei der dpa zu bestellen. ...

Richterin Frau Becker: War es die Zeit, wo die Ausstellung noch stattfand?

Klägeranwalt: Die Pressemitteilung war danach.

Der Vorsitzende diktiert: Der Kläger erklärt, die 919,87 Euro sind Kosten für eine Presseerklärung bei der dpa, die erforderlich war, um den Schaden zu begrenzen. ... Die Presseerklärung ist zeitnah nach der Beendigung der Ausstellung im Auswärtigen Amt veröffentlicht worden. ...  Ja. besteht nicht die Möglichkeit, gemütlich, einvernehmlich auseinander zu gehen? Diese Vorwürfe. Es ist ein Totschlagargument, man sei antisemitisch eingestellt, hier in Deutschland.

Beklagtenanwalt: ... Rechtsmeinung ... Wenn sich jemand, wie der Kläger, in den Meinungsstreit stürzt ... dann mit Schmerzensgeld zu kommen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung? Journalistisch gesehen ist das die Eintrittskarte, wenn man sich auf dieses Gebiet begibt. ... Institut ... . Die haben es gelesen. Ich hatte gesagt, machen sie das runter.

Der Vorsitzende: Hätten Sie gleich sagen können. Auch wenn der Kläger die These vertritt, die man nicht teilt, aber ... .

Beklagtenanwalt: Unterhalten kann man sich über alles. ... Antijüdische Bezichtigungen sind schwer in Deutschland. Ihr Mandant hat durch eigene Äußerungen die Grenze überschritten. Wer so in die öffentliche Meinungsäußerungen geht, die unanständig bis aufs Kreuz sind, ... .

Klägeranwalt : Es gibt Unterschiede im Meinungskampf und die Pflicht bei der Wahrheit zu bleiben. Man darf nicht behaupten, man vergeht sich an kleinen Kindern oder der Kläger sei Antisemit.

Beklagtenanwalt: Sollen wir Zeugen aufmarschieren lassen?

Klägeranwalt: Jemand, der sich querstellt, ist Antisemit.

Der Vorsitzende: Ich habe den Sinn dieser Äußerung nicht verstanden.

Herr Gerhard Wisnewski: Was der Gegner sagt, sind Sprechblasen. ... Hier ist das Volk ... die Juden sind schlecht. Ich werde von Juden unterstützt. Kritisiere manchmal die israelische Regierung. Ich muss ... .

Beklagtenanwalt: Nicht die Palästinenser, nicht alle, sondern ... Warum werden Shekel verwendet, um die Bombe fern zu zünden?

Herr Gerhard Wisnewski: Es ist eine Frage, keine Behauptung.

Der Vorsitzende: Das führt nicht weiter. Wir müssen entscheiden.

Klägeranwalt: Für wen hat da Frau Wetzel unterschrieben? Ich kann sie verklagen.

Beklagtenanwalt: Die Erklärung ist für die TU abgegeben worden.

Richterin Frau Becker: Sie müssen erst Mal klären, was gesagt wurde.

Der Vorsitzende: Aber keine Vertragsstrafe. Da ist der Streit aus der Welt.

Beklagtenanwalt: ... mit der Währung Shekel, oder bestreuten Sie das?

Der Vorsitzende: Gut. Anträge werden gestellt.. Vertragsstrafe hilfsweise Geldentschädigung von 10.000 Euro. Schmerzensgeld wäre bisher nicht drin. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen und beantragt vorsorglich Erklärungsfrist. O.k. Wir werden darüber nachdenken. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

An Schluss der Sitzung: Die Klage wurde abgewiesen.

 

Schulz vs. Axel Springer AG  - Genugtuung durch Geld ist besser als eine Gegendarstellung. Bild für Prangerberichterstattung bestraft 

In der Sache 27 O 546/08 Schulz vs. Axel Springer AG wurde die Pseudoöffentlichkeit an die gute Seite der Pressekammer erinnert: Schutz der einfachen Menschen vor Rufmord. Bestrafung frecher, lügender Journalisten.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Dr. Amelung hat recht. Schlicht und einfach: Wir haben es übersehen, dass die Erstmitteilung nicht richtig wiedergegeben wurde.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: ... .

Der Vorsitzende: Habe das Kind angebrüllt, heißt, heiß angebrüllt. Polizei ermittelt. Sie haben die Möglichkeit, die Gegendarstellung zu ändern, mit der Folge, dass diese sofort anerkannt wird. So hat das Kammergericht entscheiden.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Es ist eine massive Änderung. Es gibt einen Unterscheid zwischen ... und ... .Wenn die Gegendarstellung so geändert wird, dann ist das auch eine inhaltliche Änderung.

Der Vorsitzende: Bei sachlicher Berichterstattung, dass die Staatsanwaltschat ermittelt, wäre eine Gegendarstellung nicht erforderlich. Sie berichteten anders. Sie haben verurteilt. Schon allein mit der Überschrift hat sich der Antragsgegner das zu Eigen gemacht.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: ... .

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: ... Es geht darum, worauf wird in der Gegendarstellung erwidert. Auf was erwidert wird, ist nicht berichtet worden. Auch die Erwiderung muss berichtigt werden.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Der Journalist behauptete, er wäre von der Polizei. Haben es schriftlich, die Erklärung einer Nachbarin. ... Anzugeben, man sei von der Polizei, ist strafbar.

Der Vorsitzende: Kann man sich nicht einigen?

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Kenn die anderen Ansprüche nicht.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Hat mit diesem Verfahren nichts zu tun. Werde einen Strafantrag stellen. Frage: Wollen Sie die Gegendarstellung veröffentlichen? Kann ja sein, Sie wollen nicht, sondern eine andere Form der Genugtuung leisten.

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Eine andere Möglichkeit wäre, die Antragsgegnerin zahlt einen Betrag x, und die Gegendarstellung wäre erledigt. Habe über die Veröffentlichung gesprochen. Es ist alles Unfug. Das Kind ist größer als meine Mandantin. Die Polizei hatte mit den Zeugen gesprochen. Weshalb dann die Polizei diese Pressemitteilung herausgab, bleibt unklar.

Richterin Frau Becker: Hatten Sie Akteneinsicht?

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Habe Akteneinsicht beantragt.

Der Vorsitzende: ... Kinderspielplatz ... . Da kann allerhand passieren. Das ist kein Grund, so an den Pranger gestellt zu werden.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Es waren nicht nur Migrantenkinder ... .

Der Vorsitzende: Multi-Kulti. ..., was sie sich vorstellen können.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Es war keine Spielplatzklopperei. Es gab einen Ausländerhintergrund.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Wir können im Vergleich eine auflösende Klausel vereinbaren. Zur der Höhe: Anzeigepreise ... Wir denken im vierstelligen Bereich.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Telefoniere gerne mal. Ihr Mandantin verzichtet auf eine Gegendarstellung ..., und ... Unterlassungserklärung, Geldentschädigung, keine Strafanzeige.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung verlässt den Gerichtssaal.

Folgende Frage ergeht an den Klägeranwalt Herr Ben Israel: Wissen Sie wie viel Kleptomanen es in Ihrer Berufsgruppe gibt?

Springeranwalt Herr Dr. Amelung nach Wiedereintritt: Schwer. 5.000,00. Dr. Neben müsste dabei sein. Benötige 48 Stunden für die Widerspruchsfrist.

Der Vorsitzende: Bin am Dienstag in Urlaub. Wir hatten beraten. 5.000 ist ein echtes Angebot. Alles damit erledigt.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Auch die verbundenen Unternehmen.

Der Vorsitzende: Ullstein auch?

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Ullstein ist ein verbundenes Unternehmen.

Richter Herr von Bresinsky: Auch aus dem Archiv herausnehmen. Vielleicht war es nicht rechtsmäßig. Es muss raus.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Der Reporter stand vor der Haustür. Er sagte, bin von der Polizei. Diese war gestern schon dar, wurde erwidert. Dass saht die Mandantin die Kamera. Haut ab, sonst kriegt ihr eins in die Fresse, wurde daraufhin gesagt.

Der Vorsitzende: Im Hinblick auf einen Vergleich beantragt die Antragstellerin Prozesskostenhilfe auch für den Vergleich. Beschlossen und verkündet: Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe auch für den Abschluss eines Vergleichs gewährt. Rechtsanwalt Ben Israel wird beigeordnet. Nun schließen die Parteien auf den dringenden Rat des Gerichts den folgenden Vergleich:

1. Der Antragsgegnerzahl der Antragsstellerin eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000,00 Euro.

2. Damit sind sämtliche Ansprüche aus der Berichtserstattung über den streitgegenständlichen Vorfall und zwar auch solche, die aus der Berichterstattung der mit dem Antragsgegner verbundenen Unternehmen, wie zum Beispiel die B.Z., die Morgenpost und dem Interner www.bild.de ausgeglichen.

Jetzt müssen wir noch die Zusicherung der Unterlassung ... .

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Kenne das Video nicht. Gebe keine Unterlassungserklärung ab.

Richter Herr von Bresinsky: Ist der Artikel im Netz? Ist er abrufbar?

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Weiß ich nicht. Er war in der Regionalausgabe hier in Berlin. Denke nicht, dass er im Netz war.

Der Vorsitzende diktiert weiter: 2. Der Antragsgegner sichert zu, die Videoaufnahmen. die die Antragsstellerin mit einem Reporter, der sich als Polizist ausgegeben hat, vor der Haustür zeigt, aus dem Netz zu nehmen. Die Antragsstellerin sicher zu, keinen Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur zu erstatten und auch keinen Strafantrag zu veranlassen. ... .

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Werden das nicht in dem Vergleich haben.

Der Vorsitzende: Die Kosten dieses Verfahrens ...

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Ordnungsgeld keinesfalls.

Der Vorsitzende: Bis jetzt hätten wir die Gegendarstellung geändert.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Wenn er den Antrag zurücknimmt.

Der Vorsitzende: Ist so und so erledigt durch den Vergleich. Rücknahme ist nicht erforderlich.

Springeranwalt Herr Dr. Amelung: Kosten des Widerspruchs ... Kosten ... . Die Kosten des Vergleichs werden geteilt.

Der Vorsitzende zum Klägeranwalt: Sie haben Ihre Prozesskostenhilfe. Jeder trägt die Kosten selbst. Wie Sie sagen, anerkennen. So und so nicht. Sonst hätten Sie alle Kosten. Alle Kosten gegeneinander aufheben.

3. Die Kosten dieses Verfahrens sowie des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

4. Der Antragsgegnervertreter behält sich den Widerruf vor, anzuzeigen durch einfache schriftliche Anzeige bis Montag, den 07.07.08.

Klägeranwalt Herr Ben Israel: Zu zahlen zu Händen des Rechsanwalts Eberhardt-Tiétze, Straße ... ,  Konto-Nr. ... BLZ ... .

Der Vorsitzende: Vorgelesen und genehmigt. Werde kurz den Streitwert erhöhen. Der Wert des Vergleichs ... erörtert. Die Parteien sind damit einverstanden, dass der Wert des Vergleichs den Wert des Verfahrens um 15.000 Euro übersteigt. Für den Fall des Widerrufs, wird eine Gegendarstellung wie folgt veröffentlicht: Das haben wir uns schon was ausgedacht. Sonst müssen Sie in den Korridor gehen und  eine neue formulieren. Wenn Sie einverstanden sind, nehmen wir unsere. Diese ist schon im Computer gespeichert. Der Antragsgegnervertreter weist darauf hin, dass der Anzeigende die Gegendarstellung so stark geändert hat, dass die Berichtigung in diesem Verfahren unzulässig ist. Gut. Ich kann nur die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass Sie das so hinkriegen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.07.08

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