BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Dienstag, den 24.06.2008
Donnerstag, den 26.06.2008

Rolf Schälike - 05.07.2008

Gewidmet

den führenden Zensurkanzleien

Johannes Eisenberg und Dr. Christian Schertz (Berlin)

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrollen - 24.06.2008 (Di); 26.06.2008 (Do)

Die Berliner Eisenberg-Schertz-Woche

In dieser Woche gab es in Berlin die unten aufgeführten neun Zensurprozesse Davon vier mit den Kanzleien Johannes Eisenberg und  Dr. Christian Schertz.

 

In Hamburg waren es in dieser Woche ebenfalls neun Zensursachen. Die Kanzlei Dr. Schertz führte davon sechs. Die Eisenberger fehlten diese Woche in Hamburg.

Uns interessierte naturgemäß das erste Verfahren gegen den Suhrkamp Verlag und Florian Havemann

       
       
  

26.06.08 (Di)  

 

 

10:30
T

27 O 241/08
Dr. Bernhard Lauer
RA Lierow

<k>
Dr. Berthold Friemel
RA Sasse & Partner

26.06.08: Einstweilige Verfügung bestätigt. Der Beklagte darf nicht behaupten, dass der Grimm-Museumsdirektor bestimmte Wissenschaftler bevorzugt.
11:00
T

27 O 216/08
Frau Fröhlich
RA Moser Bezzenberger

<k>
Axel Springer AG
RA Hogan & Hartson Raue LLP

26.06.08: Der Klage wird stattgegeben.
Foto von Freundin vom Minister Seehofer mit dem Baby darf nicht veröffentlicht werden.
11:30
HT

27 O 348/08
Prinz von Anhalt
RA
Moser Bezzenberger

<k>
Loth
RA
Britze, Gehloff, Graf von Reichenbach

26.06.08: Verkündung am 24.07.08
13:00
HT

27 O 600/08
Network Deutschland
RA Eisenberg

RA Johannes Eisenberg

<k>
Verlag Der Tagesspiegel
RA Dr. Schertz
RA Helge Reich

26.06.08: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Gegendarstellung muss gedruckt werden. Bericht

28.11.08: Nachspiel Network/Bahn

 

             
       
  

24.06.08 (Di) 

 

 

11:00
HT

27 O 361/08
Alexander
RA Prinz, Neidhardt, Engelschall

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag GmbH KG
RA Klawitter Neben Plath Zintler

24.06.08: Einstweilige Verfügung aufgehoben.
11:50
VT

27 O 936/06
Wolf
RA Eisenberg & König

RA Johannes Eisenberg

<k>
FOCUS Magazin Verlag GmbH
RA Prof. Dr. jur. Schweizer

24.06.08:

 

11:30
T

27 O 310/08
Rita
»Tutu« Wagner
RA HERTIN Anwaltssozietät
RA Prof. Hertin

<k>
Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG; Florian Havemann
RA
Lübbert Briessmann u.a.
RA
Brießman
Justiziarin Barwizk (Suhrkamp)
Florian Habermann

24.06.08: Geldentschädigung von 20 000 € zugesprochen. 40.000 € waren eingeklagt.
Bericht
12:00
T

27 O 325/08
Rechtanwalt Dr. Mann
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork

<k>
Westdeutscher Rundfunk (WDR), Anstalt des öffentlichen Rechts
RA
Loh von Hülsen Michael

24.06.08: Verkündung der Entscheidung am 10.07.08
11:50
HT

27 O 539/08
Merit Becker
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Prof. Jan Hegemann

24.06.08: Richtigstellungsprozess - Bericht

 

13:00
HT

27 O 402/08
Hüber
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork

<k>
Urban Media GmbH
RA
Schertz Bergmann

24.06.08: Die Klage wurde zurückgenommen.

 

       
       

 

Network Deutschland vs. Verlag Der Tagesspiegel

26.06.08: Wegen der Sache 27 O 600/08 Network Deutschland vs. Verlag. Der Tagesspiegel hat sich der Besuch der Zensurkammer-Verhandlung in Berlin schon allein wegen des Eisenberg-Theaters gelohnt.

Zum Kläger finden wir die folgenden Angaben (ohne Gewähr):

Handelsregister-Nummer HRB 65247

Adresse anzeigen!

Network Deutschland GmbH, Berlin

18. Juni 2008
Network Deutschland GmbH, Berlin

Veränderungen

Sitz / Zweigniederlassung: Beiersdorf-Freudenberg Rechtsverhältnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Beiersdorf-Freudenberg verlegt (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 11866 FF)..

7. November 2002
Network Deutschland GmbH, Berlin

Veränderungen

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16. September 2002 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt, auf 77.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 4 (Stammkapital) sowie neu gefasst. Neuer Gegenstand: Die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Betrug in Wirtschaftsunternehmen, die Beratung in Fragen der Kommunikationssicherheit und des Schutzes geistigen Eigentums, das Aufspüren von Vermögenswerten, die Entwicklung von Computersoftware zur Betrugsermittlung, Schulungen bezüglich der vorgenannten Aktivitäten sowie ähnlicher Aktivitäten und/oder andere Leistungen der Unternehmensberatung, die damit im Zusammenhang stehen.

9. März 2001
Network Deutschland GmbH, Berlin

Veränderungen

Geschäftsführer: Ralph Kühn geb. **.**.**** Berlin. Edwin Harland ist nicht mehr Geschäftsführer. Ralph Kühn ist zum Geschäftsführer bestellt. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

Folgende Gegendarstellung gibt es dazu im Netz:

04.06.2008, 10:42 Uhr

Spitzelaffäre

Richtigstellung

In unserem Artikel vom 3. Juni 2008 unter der Überschrift "Spitzelaffäre - Auch die Bahn im Spitzel-Verdacht" haben wir unter Bezugnahme auf einen Bericht des "Handelsblatts" ausgeführt, die Firma Network Deutschland habe im Auftrag der Deutschen Bahn Telefonverbindungen und Bankdaten ausgeforscht sowie die komplette Durchleuchtung von Zielpersonen vorgenommen.

Wir haben zudem berichtet, dass Network Deutschland im Auftrag der Bahn sogar Steuererklärungen beschafft habe. Ziel seien Mitarbeiter der Bahn und Personen im Umfeld des Konzerns gewesen.

Hierzu stellen wir fest: Diese aufgegriffene Berichterstattung ist bisher nicht bewiesen.

stern.de

zum Artikel Spitzelaffäre erschüttert die Telekom, Tagesspiegel vom 26.05. 2008, Titel:

Sie schreiben: „Der mit dem Datenabgleich beauftragte Dienstleister ist nach Informationen des „Handelsblattes“ die kleine Berliner Firma Network Consult. Aufgedeckt wurde die Bespitzelung, als die Firma Ende April ein Fax an den Chefjustiziar der Telekom geschickt hat, in dem sie über die Spähaktionen informierte. Im Umfeld der Telekom heißt es, der Dienstleister fordere mehrere hunderttausend Euro an Honoraren für bereits erledigte Aufträge.“

Das ist falsch: Wir haben nie für die Telekom gearbeitet, beschäftigen uns nicht mit dieser Art der Dienstleistungen, haben kein Fax-Schreiben an die Telekom gerichtet und keinerlei Geldforderungen an die Telekom gestellt.

Berlin, den 27.05.2008

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Detlev Hofmeister, Geschäftsführer der Network Consult Berlin GmbH

Anmerkung der Redaktion: Network Consult hat recht.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.05.2008)

Die Verhandlung begann Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Auch! Sie haben einen Schriftsatz gefertigt. Hätten Sie mir vor ein paar Minuten geben können.

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich sagt einfach etwas dahin: Wir hätten was machen müssen.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Was?

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich nuschelt als Antwort etwas Unverständliches sowohl für die Pseudoöffentlichkeit als auch für den aggressiven Anwalt Herrn Johannes Einsenberg, welcher nicht antwortet.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Das berechtigte Interesse an einer Gegendarstellung entfällt, weil der Artikel schon .... stand. Die Gegendarstellung ist beim Verlag eingetrudelt als die Ausgabe schon ausgeliefert wurde. Deswegen stellt sich die Frage: Ist alles aus der Gegendarstellung schon in der ausgelieferten Ausgabe gesagt? War das die Meinung des Bundesverfassungsgerichts.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg unterbricht und quatscht dazwischen.

Der Vorsitzende: Der Beschuldigte ist dran, Herr Eisenberg, bevor Sie wieder schimpfen.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg beeindrucken die Worte des Vorsitzenden nicht: Fraupel ...

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Wer ist Fraupel?

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Von der Göttinger ... . War der Gerichtsvollzieher bei der Tageszeitung, dem Holzbrinck Verlag.

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Es ist ein völlig eigener Bereich ... .

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Jetzt höre ich auf. Außerdem gewinnen Sie so und so den Prozess. Da brauchen Sie sich nicht aufregen.

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Ich will ja gar nicht [den Prozess gewinnen].

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Niemand hat die Nummer gebraucht ... Holzbrinck.

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich unterbricht.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Darf ich mal? Kühn gibt in der Anlage 3 zum Besten, was er tun würde. Herr von Bresinsky, die Seite 2 müssen Sie aufschlagen. Jetzt weiß der Tagesspiegel, was auf ihn zukommen wird. Ein paar Stunden später kommt das Begehren der Gegendarstellung. Es ging um die Ausforschung von Telefonverbindungen. Ist im Artikel drin. Die ... . Für die Bahn hat niemand dieselbe Straftat begangen. Die Formulierung, man habe die verschiedenen Aktivitäten ... . Es wird behauptet, die ganzen Gerüchte kamen von Kühn. Bei Telekom geht es bis zu Bewegungsprofilen. Das war bei der Telekom, nicht bei der Bahn. Die Deutsche Bahn hat uns ebenfalls keine Bankdaten übergeben. Haben keine Steuererklärung abgegeben. Es wurde keine Zielperson ausgespäht. Haben auch diesen Auftrag nicht erhalten. Nehmen Sie die Ausgangsmitteilung mit. ... Network hat auch für die Bahn gearbeitet. Haben mit einem Ganoven zusammen gearbeitet. Für Telekom wurde schon falsch beschrieben: Bankdaten, Steuererklärung, Komplettdurchleuchtung, Zielpersonen. Man kann doch nicht das Recht auf eine Gegendarstellung mit anderen lächerlichen Sätzchen ... wegschaffen. Er wird Ihnen das erklären, stand an einer anderen Stelle. Dem Schraubensteiner [?] glauben die doch kein Wort. Schraubenstein ... die Bahn wusste, dass wir dagegen vorgehen. Den Bundesverfassungsbeschluss zur Gegendarstellung sollte man sich ansehen. Das versteht niemand. Was das Landgericht da durchwinkt .. . Und das Kammergericht gegen mich ins Feld führen, finde ich .. .  .. da war die individuelle Betroffenheit. Hier sagen Sie ... Kühn --- Krimineller ...  Jetzt noch zur Größe der Ausgangsmitteilung. Das Leserinteresse wird auf die Spitze ... . Dass der Name fett gedruckt werden müsse, habe nicht ich mir ausgedacht. Es war das Kammergericht.

Der Vorsitzendende: Das war immer so.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Ich war es nicht.

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich liest vor: ... Das ist das, was gegendargestellt werden soll. Es betrifft die Bahn.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Betrifft die Telekom.

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Betrifft die Bahn. ... Wenn sich jemand zeitnah zu Wort meldet ... . Kann doch keine Redaktion ... .Dann sagen die lieber, Finger weg.

Richter Herr von Bresinsky: Eisenberg sagt, Sie haben nicht alles vollständig berücksichtigt.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Schreibt alles Herr Schreibenberger. War alles legal.

Richter Herr von Bresinsky: Die Steuererklärung beschaffen, ist illegal.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Zum Beispiel die Eidesstattliche Erklärung verlangen  ... Es war nicht illegal, dass sie Steuererklärungen nachweisen. Herr Reich sagt die Unwahrheit. Im Kasten stand ... . Network sagt man, hat verschiedene Aktivitäten für Telekom ausgeführt. Keine Bewegungsprofile, keine Ausspähung, keine Telefonverbindungsdaten angefordert. Dann kam die Bahn. Darüber steht nichts drin. Der Tagesspiegel hätte nach sechs Stunden reagieren können. Machen aber einen Kasten.

Der Vorsitzende: Gut. Wir haben verstanden. Dürfen trotzdem darüber nachdenken.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Ja, Sie dürfen.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Zwangsmittelantrag. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Einstweilige Verfügung bestätigt. Gegendarstellung muss gedruckt werden.

Der Tagesspiegel, Volltext Datenbankbeschreibung


 
Gegendarstellung
 
Im Tagesspiegel vom 03.06.2008 verbreiten Sie auf Seite 15 unter der Überschrift "Spitzelte auch die Bahn?" über uns Unzutreffendes. Im Zusammenhang...
 

Ressort: Wirtschaft
Datum: 16.07.2008
Wortanzahl: ca. 168
Preis: 2.38 € inkl. MwSt.
Stichworte: UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG GEGENDARSTELLUNG, Network Deutschland GmbH, RA Johannes Eisenberg, Deutsche Bahn AG, Deutsche Bahn, Sogar Steuererklärungen, Deutschen Bahn
 

Nachspiel Network/Bahn:

Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des 
Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008

Teilnehmer:
(Teilnehmerliste geschwärzt….)

1. Hinweis nach § 38 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die Vertreter der Deutschen Bahn AG wurden nach § 38 Abs. 3 Satz 3 BDSG über das Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG informiert. Danach kann der Auskunftspflichtige die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozessordnung (ZPO) bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

2. Verhältnis Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption zum Datenschutz
In ihrer Eingangserklärung stellte die Aufsichtsbehörde nicht in Zweifel, dass die Deutsche Bahn AG wie alle anderen verantwortlichen Stellen auch ein berechtigtes Interesse daran hat, Wirtschaftskriminalität und Korruption zu bekämpfen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Kriminalität datenschutzkonform sein, also die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen in ausreichender Form berücksichtigen müssen.

3. Arbeitsweise der Network Deutschland GmbH (allgemein)
Die Network Deutschland GmbH ist nach Aussage der Vertreter der Deutschen Bahn AG ein kleines Unternehmen mit vier bis sechs Mitarbeitern, die von der Ausbildung her Mathematiker oder Informatiker seien. Das Unternehmen sei für die Deutsche Bahn AG insbesondere aufgrund ihrer internationalen Kontakte interessant gewesen, so habe die Muttergesellschaft der Network Deutschland GmbH ihren Sitz in Großbritannien, hierdurch sei das verhältnismäßig kleine Unternehmen auch in der Lage gewesen, internationale Ermittlungen durchzuführen. Die Network Deutschland GmbH habe je nach Auftrag weitere Stellen für Unterstützungsdienste eingeschaltet. Hierbei könne es sich um Arbeiten von Detektiven, aber auch von Spezialisten wie Sprachwissenschaftler usw. gehandelt haben.

Die Network Deutschland GmbH wurde von der Deutschen Bahn AG für die verschiedensten Fälle eingeschaltet, ihr Leistungsspektrum war sehr groß.

4. Wie kam der Geschäftskontakt zur Network Deutschland GmbH 1998 zustande?
Der Kontakt zur Network Deutschland GmbH kam im Rahmen eines Seminars zustande, in welchem Herr Großmann, der Vorgänger von Herrn Dr. Bähr, Herrn Krause von der Network Deutschland GmbH kennen lernte. Hauptgrund für den Beginn der Zusammenarbeit waren die internationalen Kontakte und Möglichkeiten der Network Deutschland GmbH (s. o.). Bei dem ersten Auftrag ging es um die Prüfung des Verfahrens bei der Vergabe eines Neuauftrags für den Bau eines Schiffes. Hier bestand der Verdacht auf Manipulationen.

5. Auftragserteilung
Die Aufträge wurden ausschließlich mündlich erteilt, entsprechend der Praxis bei der Deutschen Bahn AG gibt es auch kein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Nach Auffassung der Vertreter der DB AG seien auch keine schriftlichen Aufträge erforderlich gewesen, da die Aufträge nicht ausgeschrieben wurden. Die Vertreter der Aufsichtsbehörde waren überrascht darüber, dass die Deutsche Bahn AG Aufträge im Wert von über 800.000 Euro nur mündlich erteilt. Die Vertreter der Deutschen Bahn AG haben auch dann keine schriftlichen Aufzeichnungen gefertigt, wenn vor einem Großprojekt ein Workshop stattgefunden hatte. Aufzeichnungen wurden dann nur von den Vertretern der Network Deutschland GmbH gemacht. Bei den Großprojekten und bei kleineren Projekten, die zu Verdachtsfällen führten, wurden von der Network Deutschland GmbH Gutachten erstellt. Diese enthielten eine Aufgabenbeschreibung und die Zielsetzung des Auftrages. Bei kleineren Projekten, die ergebnislos blieben oder zu einer Entlastung des Betroffenen führten, wurde kein schriftlicher Bericht erstellt. Dies sei nach Aussage der Vertreter der Deutschen Bahn AG aus Fürsorgegesichtspunkten gegenüber den Betroffenen erfolgt, eine Aussage, die von der Aufsichtsbehörde in Zweifel gezogen wird. Für einen Betroffenen kann es auch hilfreich sein, wenn bei einem unbegründeten Verdacht seine Unschuld schriftlich dokumentiert wird.

6. Datenübermittlung an die Network Deutschland GmbH bei Auftragserteilung
Bei der Auftragserteilung oder auch im Laufe der Auftragsbearbeitung wurden personenbezogene Daten von der Deutschen Bahn AG an die Network Deutschland GmbH übermittelt. Der Umfang der übermittelten Datensätze richtete sich nach den jeweiligen Aufträgen. Hierzu führte Herr Dr. Bähr aus, die Datenübermittlung sei je nach Verdachtsmomenten und in angemessener Menge erfolgt, bei der Revision sei eine ausreichende Sensibilität im Umgang mit Daten vorhanden. Von der Möglichkeit, in geeigneten Fällen Daten zu anonymisieren, hat die Revision allerdings keinen Gebrauch gemacht.

7. Wie viele und welche Personen waren von den jeweiligen Ermittlungen betroffen?
Bei den Großprojekten waren teilweise mehr als Tausend Personen, insbesondere Mitarbeiter betroffen, bei den Kleinprojekten insgesamt ca. 500. Genauere Zahlen gebe es nach Mitteilung der Vertreter der DB AG nicht. Es wurden Mitarbeiter, Ehepartner von Mitarbeitern, Lieferanten und sonstige Vertragspartner überprüft, nicht jedoch Fahrgäste.

8. Konkrete Verdachtsmomente
Die Network Deutschland GmbH wurde eingeschaltet, wenn ein konkreter Verdacht für eine Tat vorlag. Die Überprüfung betraf dann aber auch Personen, gegen die kein konkreter Verdacht vorlag. Verdachtsmomente waren somit tat- und nicht täterbezogene.

9. Einzelne Berichte
a) Projekt Rubens/TOPRO
Verdacht: Vorteilsannahme
Überprüft wurden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu wurden die Festplatten der PCs und deren im Netz gespeicherten Dateien kopiert. Die Maßnahme erfolgte ohne Kenntnis der Betroffenen. Zusätzlich wurden deren Büros nach entsprechendem Beweismaterial durchsucht (Seite 2).

Rechercheergebnis waren u. a.
- kein auffallender Lebensstil,
- Vielzahl von Konten sowie
- Ermittlungen innerhalb des dienstlichen Bereichs der Betroffenen (Zitat von Äußerungen wie z. B.: „Setzt sich für Projekt X ein“ - Seite 40). Untersucht wurden ferner private Geld- und Kontenbewegungen (Seite 38) sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse (ebenso Seite 38) und Analyse der im Internet besuchten Seiten der Überprüften (Seite 34).

b) Projekt Babylon
Verdacht auf Lieferantenaffinität
Zu diesem Zweck wurden Adressvergleiche durchgeführt. Mitarbeiterdaten (Anschriften, Name und Personalnummer, Kontonummer und Kreditinstitut) wurden auf Übereinstimmungen überprüft. Die Mitarbeiterdaten wurden nach sogenannten Bewertungsgraden aufgeführt (Anlage 1 zu dem Projekt).

Bewertungsgrad 1 - 220 Mitarbeiter
Bewertungsgrad 2 - 96
Bewertungsgrad 3 - 94
Bewertungsgrad 4 - 249
Bewertungsgrad 5 - 83

Mit Kontonummer und Kreditinstitut wurden 125 Mitarbeiterdaten überprüft. Im Berichtsauftrag findet sich der Passus: „Nach Abschluss dieses Teils wurde der Auftrag dahingehend erweitert, neben Adressen auch die Bank- und Telefonverbindungen in die Untersuchungen einzubeziehen“ (Seite 1)

Nach Mitteilung von Herrn Dr. Bähr wurden jedoch keine Telefonverbindungen überprüft.

c) Projekt Theodor Heuss / Fährschiff
Verdacht: Unregelmäßigkeiten bei Vergabe und Ausschreibung
Es wurden Vertragsdaten wie Datum und Tageszeit dokumentiert.

d) Projekt Thymian
Verdacht auf Vorteilsannahme
Übermittlung der Deutschen Bahn AG an die Network Deutschland GmbH von folgenden Daten: Name, Funktion und Anschrift sowie bei zwei Mitarbeitern die Gehaltsgruppe. Insgesamt wurden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft.

Die Berichte von Network geben Auskunft zu:
- Familienstand,
- finanzielle Verhältnisse, insbesondere zu Immobilien, Fahrzeugen
- beruflichen Werdegang sowie
- über Ermittlungen zum Ehegatten (Seite 2, 3 und 5).

e) Projekt Twister
Hier wurden offensichtlich keine personenbezogenen Daten bzw. Mitarbeiterdaten verwendet.

f) Projekt Uhu
Verdacht: Urkundsdelikt, falsche Verdächtigung, üble Nachrede
Ein Mitarbeiter hatte unter einem falschen Namen Herrn Mehdorn eines Steuerdelikts bezichtigt und sich in einem Schreiben an mehrere Finanzbehörden gewandt. Dabei offenbarte er Informationen, zu denen etwa 40 Mitarbeiter Zugang hatten. Es wurden der Name, der Vorname und die Personalnummer der Betroffenen übermittelt, außerdem wurden zahlreiche dienstliche E-Mails der Betroffenen ohne ihr Wissen an die Network Deutschland GmbH 
übermittelt. Diese Schreiben enthielten auch personenbezogene Daten Dritter, die Revision hat auf eine Anonymisierung dieser Daten verzichtet.

Die Network Deutschland GmbH ließ ein Schriftstilgutachten durchführen, dieses führte zu dem Ergebnis, dass ein bestimmter Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit die Strafanzeige verfasst hatte. Allerdings wurde das Prüfergebnis von den Arbeitsgerichten nicht anerkannt. Die Kündigung wurde von den Arbeitsgerichten als unwirksam angesehen. Alle überprüften Mitarbeiter wurden sprachlich bewertet, einem Mitarbeiter wurde ein niedriges Sprachniveau attestiert, er würde wohl nicht besonders gerne schreiben. Da die Revision wahllos E-Mails der Betroffenen an die Network Deutschland GmbH übermittelt hat, enthielten die Schreiben auch Informationen wie die Kontonummer der Ehefrau, Schreiben an den Betriebsrat, Besprechung beim Betriebsrat etc..

g) Projekt Altmühl
Hier wurden ehemalige Mitarbeiter kontrolliert, die zu einem ehemaligen Tochterunternehmen wechselten, nachdem sie vorher für den Verkauf dieses Unternehmens zuständig waren.

h) Projekt Eichhörnchen
Zielgruppe waren die Top-Tausend-Führungskräfte der Deutschen Bahn AG und ihre Ehepartner. Geprüft wurden 774 Mitarbeiter und 500 Ehepartner. Ziel der Überprüfung war es, dass wirtschaftliche Engagement dieses Personenkreises außerhalb der Deutschen Bahn Gruppe zu untersuchen. Für die Überprüfung wurden der Network Deutschland GmbH folgende personenbezogene Daten übergeben: Name, Personalnummer, Anschrift, Telefonnummer, Name des Ehepartners (die Daten über die Partner stammen aus einer Datei für verbilligte Fahrkarten). Die Network Deutschland GmbH recherchierte in Handelsregistern, Firmendatenbanken etc.. Im Ergebnis erhielt die Deutsche Bahn AG eine tabellarische Zusammenstellung folgender Daten: Name, Vorname, Art der Zuordnung, Funktion, Personalnummer. Außerdem erhielt die Deutsche Bahn AG detaillierte Angaben zu den erzielten Treffern, also Position, Firmensitz, Gründungsdatum, Stammkapital, Jahresumsatz, Bonität, Mitarbeiterzahl, bei Gesellschaften auch Name und Vorname der Gesellschafter sowie Zweck und Ausrichtung des Unternehmens.

i) Projekt Traviata
Ziel war die Feststellung des Verbleibs aller Triebfahrzeuge aus dem Fehlbestand. Untersucht wurden 26 Excel- und Word-Dateien, u. a. Listen von Recyclingfirmen mit Adressen und Ansprechpartnerdaten, Schreiben an Recyclingunternehmen, Schreiben mit der Liste gültiger Lieferanschriften von Zerlegfirmen, Liste eines Mitarbeiters, der u. a. mit dem Verkauf von Fahrzeugen beschäftigt war. Als Ergebnis erhielt die Deutsche Bahn AG einen Bericht über die Orte, in denen die meisten Triebfahrzeuge verschwunden sind.

10. Telefonverbindung, Bank- und Steuerdaten
Die Deutsche Bahn AG legte Wert auf die Feststellung, dass Telefon-, Bank- und Steuerdaten anders als im Telekom-Fall nicht ausgewertet worden seien. Allerdings räumten die Vertreter der Deutschen Bahn AG auf Nachfrage ein, dass sie bezüglich der Umsetzung der Aufträge keine Vorgaben gemacht haben, entscheidend war nur das Ergebnis. Insofern kann die Deutsche Bahn AG zumindest nicht ausschließen, dass die Network Deutschland GmbH auch Telefonverbindungen, Bank- und Steuerdaten ausgewertet hat. So ist ihr auch nicht bekannt, ob und wenn ja in welchen Fällen Unteraufträge verteilt wurden, hierzu war die Network Deutschland GmbH jedenfalls unbeschränkt berechtigt.

11. Verfahrensverzeichnis
Die Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH findet keinen Niederschlag in dem Verfahrensverzeichnis nach § 4 g i. V. m. § 4 e BDSG.

12. Informationen an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wurde über die Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH und die Datenflüsse zwischen der Deutschen Bahn AG und der Network Deutschland GmbH nicht informiert. Es wurde auch nicht überprüft, ob eine Vorabkontrolle nach § 4 d Abs. 5 BDSG erforderlich ist.

13. Beteiligung des Betriebsrats
Der Betriebsrat wurde in keinem der Fälle der Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH beteiligt. Zur Begründung wurde vorgetragen, man habe Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Diskretion des (zu geschwätzigen) Betriebsrats.

14. Rechtsgrundlagen
Die Aufsichtsbehörde geht davon aus, dass die Network Deutschland GmbH teils Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke betrieb, teils eine geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung (Detekteitätigkeit). Die Datenübermittlung an die Network Deutschland GmbH erfolgte nach Aussage von Herrn Dr. Sack nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG. Die Aufsichtsbehörde räumt ein, dass dies die einzige in Frage kommende Norm sei. Allerdings sei etwa kein berechtigtes Interesse der verantwortlichen Stelle an Datenübermittlungen anzunehmen, wenn die Daten auch anonym hätten übermittelt werden können. Bei den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sei auch zu berücksichtigen, dass das arbeitsrechtliche Schutzrecht die Einschaltung des Betriebsrats oder datenschutzrechtliche Schutzrechte wie die Vorabkontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht umgesetzt wurden, auch habe die Deutsche Bahn AG personenbezogene Daten an eine Stelle übermittelt, deren Arbeitsweise ihr unbekannt war.

15. Umsetzung des § 33 BDSG bei der Network Deutschland GmbH und/oder der Deutschen Bahn AG
Weder die Network Deutschland GmbH noch die Deutsche Bahn AG haben nach Abschluss des Verfahrens die Betroffenen, deren Täterschaft sich nicht bestätigt hat, nach § 33 BDSG benachrichtigt. Dies habe man laut Mitteilung der Vertreter der DB AG für nicht erforderlich gehalten, da die zu Unrecht Verdächtigten anschließend nicht benachteiligt worden wären.

16. Zusammenarbeit mit Creditreform
Die Deutsche Bahn AG arbeitet im Bedarfsfall mit der Creditreform zusammen. Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass Datenflüsse zwischen der Deutschen Bahn AG und der Creditreform nur dann datenschutzrelevant sind, wenn die Crefo-Auskunft Informationen über natürliche Personen enthält. Die Übermittlung erfolgt im automatisierten Abrufverfahren, eine Aufzeichnung des berechtigten Interesses, wie es § 29 Abs. 2 letzter Satz BDSG fordert, wird nicht durchgeführt. Man könne allerdings anhand der Aktenlage feststellen, aus welchem Grunde die Abfrage bei Creditreform erfolgte. Zum berechtigten Interesse führte Herr Dr. Bähr aus, dass die Deutsche Bahn AG für die Auskunft bezahlen würde, also könne man davon ausgehen, dass ein berechtigtes Interesse vorhanden sei.

17. Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität heute
Die Compliance-Abteilung hat die Aufgabe der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption übernommen. Die Aufsichtsbehörde bat darum, ihr zu diesem Bereich das Verfahrensverzeichnis zuzuleiten.

Rita »Tutu« Wagner vs. Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG; Florian Havemann - Der erste Florian Havemann Prozess                   

24.06.08: In der Sache  27 O 310/08 Rita »Tutu« Wagner vs. Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG; Florian Havemann

Corpus Delicti ► 

Der Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Geldentschädigung, um eine Äußerung, von der die Klägerin sich schwer beschädigt fühlt ... Es ist die Intimsphäre. ... Was überwiegt hier, [das Informationsinteresse] oder das Persönlichkeitsrecht ... Bei Frau Wagner fragt man sich, was sie in dem Buch zu suchen hat. Ihr Schutzinteresse ist höher als [das Informationsinteresse]. Wir sehen ein gewisses Persönlichkeitsrecht, kann man nicht...  Im Beitrag sind es die sexuellen Bezüge. Die öffentliche Mitteilung könnte rechtfertigen, dass die Klägerin kein Kind von Traurigkeit war ... Muss man eine Geldentschädigung zusprechen?

Florian Havemann: Zur Frage, warum Frau Wagner ... Nina Hagen, Thomas Brasch ... diese beiden anderen Künstler ... Ich zeichne in dem Buch nach, was hat mich geprägt, meinen Weg beeinflusst, deshalb ist diese Person dabei ... als Frau mit einer unglaublich erotischen Ausstrahlung. Welche Person hat mich beeinflusst, das heißt es immer ... Erlebnis und Werk ...

Richter Herr von Bresinsky: Muss sie sich in der Öffentlichkeit sagen lassen, dass sie ein Partyluder war, dass sie mit Ihnen geschlafen hat, was sie übrigens bestreitet ... Sie offensichtlich die Unwahrheit sagen ... .

Florian Havemann: ...woher rührt der Eindruck, wie entsteht der Ruf ...ist immer in Bezug auf meinen politischen und künstlerischen Werdegang ... .

Beklagtenanwalt Herr Brießmann: Wo läuft da genau die Grenze ... die zeitliche Verflechtung ... 30, 40 Jahre her, die Aussage ist keine aktuelle, damit ist die Tiefe der Rechtsverletzung nicht so, dass man mit einer Geldentschädigung antworten müsste.

Florian Havemann: Ich bin völlig verblüfft, dass sie Einspruch gegen das Buch erhebt.

Klägerinanwalt Herr Prof. Hertin: ...sie war keine Muse... Künstlerkreise ... Frau Wagner hat immer alleine gelebt, war in keinen Künstlerkreisen. Das haben Sie sich ausgedacht. Bisher waren Sie nicht zu sehen. Es gibt keine Vorgeschichte ... sexuelle Geschichten ... Sie ist völlig perplex, dass ihr das angehängt wird. Selbst wenn ich vor 20 Jahren ein scharfer Hengst gewesen wäre, müssten Sie es jetzt nicht in den Zeitungen schreiben. ... künstliche Anreicherung Ihres Buches. Ich kann Ihrer Argumentation in keiner Weise folgen.

Beklagtenanwalt Herr Brießmann: ... In welcher Funktion tritt sie in Ihrem Buch auf? Sie wird nicht zur Schau gestellt. Wenn man das Werk insgesamt liest.... eine Einordnung in den Lebenskontext des Autors, nicht auf Marktschreierei ausgelegt. Hier ist eine Person, die für ihn subjektiv von Bedeutung gewesen ist. ...im Gesamtkontext ist es eine Begegnung von vielen ... geht Persönlichkeitsrecht soweit, dass es auf 30 Jahre zurückliegende Vorgänge greift ... . Suhrkamp hat nie irgendeinen Namen ... Suhrkamp hat nichts damit zu tun.

Klägerinanwalt Herr Prof. Hertin: ... da habe ich ihn abgemahnt ... ich werde mich davon überzeugen, dass das Buch verschwunden ist ... was passiert ... so hat mich Herr Röder auflaufen lassen. Er hat darauf nicht reagiert. ...am Freitag hat er dann eine Pressemeldung gemacht... Jetzt haben sie alle heiß gemacht. So dass alle wissen wollten, wer ist es denn... Die Preise überboten sich bei ebay, weil alle wissen wollten, was stehen da für Schweinereien drin. Frau Wagner bat mich: Machen Sie nicht so einen Rummel, sonst ist mein Name ganz hin.

Justiziarin von Suhrkamp Frau Barwitzk: Es ist ein Verfahren... über das Blatt, was zwischen dem Buchhandel und den Verlagen so üblich ist....

Klägerinanwalt Herr Prof. Hertin: ... warum haben Sie nicht schon am Freitag ...

Justiziarin von Suhrkamp Frau Barwitzk: Buchhandel ... Sortimente und Verlage wussten, warum es nicht mehr geliefert wird... .

Klägerinanwalt Herr Prof. Hertin: ... das Buch musste aus dem Verkehr ...

Richter Herr von Bresinsky: ...alle Verteiler ... kann ich schon verstehen ... .

Der Vorsitzende: Wie auch immer ...Ist ein Vergleich möglich? ... Es sind immerhin 40 000 Euro eingeklagt ... Die Klägerin muss Genugtuung erfahren ... 40 000 ... muss man abwägen... Haben Sie sich überlegt ... ein Angebot ... damit wir die Sache schnell vom Tisch bekommen?

Klägerinanwalt Herr Prof. Hertin: Es ist jetzt nicht meine Aufgabe, Ihnen einen Text zu diktieren ... .

Beklagtenanwalt Herr Brießmann: Mein Eindruck ist, dass Sie das Buch nicht ganz gelesen haben....

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Klägervertreter nimmt Bezug auf ...  Beklagtenvertreter... Dann werden wir die Sache beraten und am Schluss der Sitzung entscheiden.

Am Schluss der Sitzung: Die Beklagten haben an die Klägerin 20.000,00 Euro Geldentschädigung zu zahlen.

Meret Becker vs. Bild digital GmbH & Co. KG                    

24.06.08: Die Sache 27 O 539/08 Meret Becker vs.  Bild digital GmbH & Co. KG

Der Vorsitzender Richter Herr Mauck: Meret Becker ... .Das ist uns allen etwas unübersichtlich, dass diese Mitteilung nicht auf der Einstiegsseite abgebildet wird.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Das ist die Überschriftenseite von News ... .

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann: Der Unterschied [besteht darin]: Wir haben ganz eilig eine ... jetzt zanken wir uns ... Die Gegendarstellung, wie sie heute noch im Netz zu finden ist ... . Wir haben freiwillig eine Gegendarstellung veröffentlicht ... In der TAZ-Sache gab es eine Verordnung ... .

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Wenn ich mal darf. .. Ohne Verzug druckt die TAZ ... Nachdem die Taz die - Johannes Eisenberg wird laut - das Kammergericht durfte nicht ... ich schicke eine Gegendarstellung, dann gehe ich zum Gericht ... nehme blöderweise das falsche ... . Darauf leite ich ihm diese neue.... Jetzt druckt er wieder falsch ab, und so dass man es nicht ab ... bis heute nicht ... . Die Gegendarstellung ist was für Philatelisten ... Man findet sie nicht unter Meret Becker oder ...?

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann:  ... .

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg unterbricht: Das war so, mein lieber Professor Hegemann.

Der Vorsitzende: Darf ich mal lenkend eingreifen ... Der Anspruch ist nicht erfüllt, weil der Name der Mandantin nicht groß [genug gedruckt wurde].

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann:  Am 22. Mai ... zum x-ten mal....

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: News, Regional Berlin

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann:  Gegendarstellung Meret Becker ... das ist die Sache ... zeige ... von heute ....

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Ja heute! ...

Richter Herr von Bresinsky: ... ich sag ja nur, was er sagt...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Jetzt will ich mal was sagen. ... Google eingegeben. Bis zum 30ten war sie nicht drin. Am 25.... ja, warte mal ... .

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann: Was haben Sie gesucht?

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Meret Becker

Richterin Frau Becker: Sie wissen's doch auch nicht.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Je. Hier ... 25. / 29. ist es nicht drin. 30. ist es drin.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: Was er hier vorträgt, mag stimmen. Tut hier aber nichts zur Sache. Google Suche... findet nach Parametern bestimmte Seiten... Google ... die Tatsache, dass die Gegendarstellung ...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Jetzt labert er.

Richter Herr von Bresinsky:  Lassen...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg schreit: Wer ist das eigentlich?...verfahren ...

Richter Herr von Bresinsky: Sie sollen nicht schreien. Ich möchte mich nicht anschreien lassen von Ihnen.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: Jetzt hab ich den Faden verloren.

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann: Das ist ja der Zweck der Übung.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: .... man muß sich ...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:
Das ist alles gelogen. Das stimmt doch nicht.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: ... stand Gegendarstellung, fehlt Schrift, hab ich zugestimmt.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg schreit: ...

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: Ich verbitte mir diesen Ton. Ich erzähle keine Lügen, sondern wie es sich aus meiner Sicht darstellt.

Der Vorsitzende: ... Der Anspruch ist, dem Namen des Betroffenen mehr Aufmerksamkeitswert zu geben. Hätten Sie größer drucken müssen.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: ....Gegendarstellung....

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg unterbricht, schreit: ... .

Richterin Frau Becker: ... hat man den ganzen Tag schlechte Laune.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie sind so ungerecht.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: ...schicke zu.... dann verändere ich das..,davon war nie die Rede.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Herr Vorsitzender, ich habe alles ...ihm geschickt ... da hat er mir die Gegendarstellung geschickt ... nicht geändert... dann schickt er mir ... jetzt ist sie anders ... ist sie denn so in Ordnung ... so wie Sie sie abdrucken, ist sie nicht zu finden. In der Tat... die Bild.de bietet an,.. Meret Becker, Gegendarstellung nicht zu finden. Jetzt behauptet er, es lag am Crawler... Suchvorgang ... Wenn man sich damit beschäftigt... die Ausgangsmitteilung taucht auf oder taucht nicht auf... Natürlich kann er was dafür. Er muss nur den Subtext ändern. Er arbeitet schlampig.

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: Stimmt nicht...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Seien Sie still, ich bin jetzt dran.... das hat System... diese Veröffentlichung im Verhältnis zur Aufmachung ...”...ich suche einen Mann”. Diese Ausdrucke, die ich Ihnen überrreicht habe, bilden alle Suchergebnisse vollständig... Es gibt keine Gegendarstellung ... Sie finden die Gegendarstellung bis zum 29. nicht.

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann:  Auf Google...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Nein, auf bild.de. Die Gegendarstellung war einfach nicht da.

Der Vorsitzende: Wir streiten uns. Ist die Aufgabe erfüllt? Nein sie ist nicht erfüllt.

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann:  Das sind zwei Sachverhalte. Einmal die grafische Gestaltung...schulde eine Gegendarstellung. Wo schulden wir. Die ganze Arie von Suche auf Google...an der Sache vorbei....das war nicht auf der Homepage ...

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: Dieser Beitrag hat nur im Regionalteil Berlin/Leute stattgefunden. Dort hat die Gegendarstellung stattgefunden.

Richter Herr von Bresinsky: Wie erklären Sie sich, dass es auf dem Ausdruck von Herrn Eisenberg nicht gefunden...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: ....

Richter Herr von Bresinsky: ...Technik...die ganze...

Justiziar des Bild Mediums Herr Seidel: Sie suchen gefiltert...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann: Nein, nein, nein! Sie können nachher rummaulen. Jetzt werden wir es einmal... mit diesem Befehl sortiert Google alles an... haben diesen Googlefilter, Suchfunktion. ... Hierarchie, Priorität oben steht...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Darf ich jetzt auch mal zwischendurch ...

Richter Herr von Bresinsky: Nein.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: ...interessiert euch nicht, die kommen zu zweit, erst spricht der eine, dann der andere...

Herr Seidel: ...das ist nur die Googlesuche. Wenn bild.de

Richter Herr von Bresinsky: Ich würde erwarten, dass wenn...

Herr Hegemann und Herr Eisenberg schreien durcheinander ...Situation eskaliert.

Der Vorsitzende: Wenn hier noch einer schreit, schließe ich die Sitzung.

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann: Wir schulden die Darstellung der...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Auf bild.de bieten die an... darf ich suchen....ob sie überhaupt auftaucht hängt davon ab...

Richter Herr von Bresinsky: ...konnte ich nicht folgen, weil sie ihn unterbrechen.

Der Vorsitzende: Ist es denn nicht völlig egal...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Warum hören Sie sich das dann eine halbe Stunde lang an. Die Gegendarstellung heute... Wer jetzt diese Seite aufmacht, findet keine Gegendarstellung. Nur einen link, einen Hinweis, dass es eine Gegendarstellung...und dann... und deshalb schulden Sie... die Bildzeitung nutzt werbend die Suchfunktion...finden sie völlig anderes Ergebnis...auffindbar machen. Die Bild schafft es bei der Darstellung die URLs einzubringen bei der Gegendarstellung bringen Sie die URLs nicht ein. Deshalb habe ich einen Vorschlag.

Der Vorsitzende: Antragsteller nimmt Bezug auf Antrag vom 23.06.2008 mit der Maßgabe, dass der Verweis auf die Gegendarstellung auf die Seite www.bild.de/bild.... zu veröffentlichen ist. Antragsgegner nimmt Bezug auf den Antrag vom 4.06.2008 Blatt 21 aus Schriftzug....

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: ...da soll das erscheinen...so schulden Sie das....Aha, hier hat er das gelesen...hier stand ein Bild...

Beklagtenvertreter Herr Prof. Hegemann: Hier gibt es möglicherweise technische Probleme... Textmenge... Sie wollen, dass neben...

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Alle verlassen genervt den Saal.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.02.09

Impressum