BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 11. Januar 2008
Freitag, 20. Juni 2008

Rolf Schälike - 23-25.06.08

Umgang mit übermutigen Schülerinnen

Schöne Titten

Die Zensurkammer Hamburg zeigt den Schülerinnen, wie das Lügen weiter hilft

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

PRESSERECHTLICHE HOHEIT
ÜBER DIE SCHULE

Sitzung am 11.01.2008                       

In der Sache 324 O 854/078 erschienen die Klägerin und die Beklagte persönlich. Neben der Beklagten saß am Richtertisch die Mutter. Die Klägerin und die Beklagte waren mal enge Freundinnen, bis das streitgegenständliche Ereignis in ihrer Schule eintrat.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske ohne Kenntnis des Videos: Nach dem Stand der Dinge müssen wir davon ausgehen, dass es in eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung eingreift. Es ist unstreitig, dass die Klägerin [16jährige Schülerin] von zwei Schülerinnen festgehalten wird, und das mit dem Handy Aufnahmen gemacht werden. So dass es für die Beklagte davon abhängt, dass die Klägerin einwilligt. Die Beklagte ist beweispflichtig. Bisher hat uns der Vortrag nicht ausgereicht. Wir wissen nicht, in welcher Form die Einwilligung erfolgte. Viel Spaß gehabt, reicht nicht. Wenn es nicht gelingt, dann reicht es für eine Geldentschädigung aus, aber nicht in der beantragten Höhe. Für das Weitere ist die Klägerin beweispflichtig: Versendung per Handy. Die Beklagte sagt, es war ein unbewachtes Herumreichen des Handys. Es könnte richtig teuer werden, wenn die Versendung und die Verbreitung erfolgte. Es ist ein schweres Verschulden. Andere Ausgleichmöglichkeiten hat die Klägerin wirklich nicht. Das ist das Ergebnis der Vorberatung. Schwer. Am liebsten würden wir den Prozess nicht weiter führen, weil der Prozess nicht segensreich ist.

Beklagtenanwalt: ... Sehe das Risiko ... . könnte man abwägen .. . Eingang der Klageschrift ... . Die Forderung der Klägerin ist sehr hoch. Es geht um das Verhältnis in der Schule. Die Beklagte hat keine eigenen Einkünfte. Der finanzielle Rahmen ist sehr gering. Vorschläge müssen das berücksichtigen. Gibt es einen Vorschlag?

Der Vorsitzende: Haben Sie [die Klägerin] einen Vorschlag?

Klägerinnenanwalt: Wir sind an der Fortsetzung nicht interessiert.

Der Vorsitzende: Kurze Unterbrechung.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Eigentlich müssen wir mit Ihnen Einzelgespräche führen. Wenn die Verletzung so ist, wie vorgetragen, dann wird nicht zu viel verlangt.

Beklagtenanwalt: Muss offen sagen, unser Limit ist 500 Euro.

Richter Dr. Korte: Es war in YouTube. Wenn es in der Schule geblieben wäre .. .

Klägerin: Es war in YouTube.

Richter Dr. Korte: Nach Hause nehmen oder das Gerichtsverfahren durchziehen. Wir haben an 2.000 Euro und gedacht, mit monatlichen Ratenzahlungen von 100 Euro. In 15 Monaten 1.500 und dann auf sich beruhen lassen. Da hat die Beklagte eine Chance. Die Klägerin hat was davon, weil sie schnell ans Geld rankommt.

Der Vorsitzende als Pädagoge: Wenn in ... , dann werden 2.000 sofort fällig.

Richter Dr. Korte als Hilfslehrer: Wenn Sie es anders wollen, dann wird es ein langes Verfahren geben. Eventuelle eine zweite Instanz.

Klägerin: Mir kommt es nicht auf das Geld an.

Richter Dr. Korte pädagogisch klug: Wissen wir. Für alle Seiten ist es unbefriedigend.

Anwältin der Klägerin: Mit der Ratenzahlung o.k. Die Klägerin hat Repressionen erhalten zu Hause. Es wird der Beklagten nicht weh tun. ... . Den Vorschlag werden wir aufgreifen.

Ein junger Mann aus dem Publikum: Ich werde beweisen, wer das ins Internet gestellt hat.

Der Vorsitzende: Rate.. .

Richter Dr. Korte: 10 Monate zu je 150 Euro.

Beklagte: Ist es nicht das Mädchen, welche ihre Titten gezeigt hat? Wir hatten Spaß daran. Ich habe mich entschuldigt. Ich habe es nicht verbreitet.

Klägerin: Sagt ... er ... Stelle ich ins Internet.

Der Vorsitzende hat keine Ahnung, was in den Köpfen der Mädels passiert: Hilft es Ihnen nicht, wenn wir eine solche Entschuldigung ins Protokoll nehmen?

Beklagte: ... mir Geld kriegst Du Deinen Stolz nicht wieder.

Ein junger Mann aus dem Publikum: Dein Stolz. Geht doch durch Dein Handy.

Der Vorsitzende klärt auf: Sie sind nicht beteiligt. Wir machen das unter uns.

Klägerin: Ich habe Schläge erhalten. Sie haben sich nicht entschuldigt, sie haben geschrien.

Mutter der Beklagten: Sie sind schuld daran.

Beklagtenanwalt: Haben Sie Einfluss darauf? Ich habe den Eindruck, die Entscheidung fällt damit.

Klägeranwalt: 4.000,00. dann ... alles aufgewühlt, nimmt dann das alles in Kauf.

Der Vorsitzender, selbst Vater einer Tochter, macht einen ratlosen Eindruck: 2.000 ... 100 ... ohne  1.500.

Richter Dr. Korte als Friedensengel, der er ist: Wir haben schriftlich die Entschuldigung. Dass Sie rausgehen aus der Verhandlung und alles so schön ist wie davor.

Der Vorsitzende: Unterbrechen wir noch mal.

Der Klägeranwalt nach Wiedereintritt: Es geht weiter.

Der Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Beklagtenseite ist für das Vorliegen einer Einwilligung darlegungs- und beweispflichtig. Gelingt das nicht, dann muss die Klägerin beweisen, dass es die Beklagte war, die die Bilder ins Internet gestellt hat und per SMS weiter über das Handy geschickt hat. Wollen Sie noch einmal vortragen zur Verbreitung? Den Parteivertretern wurde mit Rücksicht auf die heutigen Hinweise Schriftsatzfrist gewährt. Wie lange?

Beklagtenanwalt: Drei Wochen.

Der Vorsitzende: Sie zuerst. Der Beklagtenvertreter bittet mit Rücksicht auf den heute erteilten Hinweis um Schriftsatzfrist. Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus der Klage vom 11.03.07. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Der Beklagtenvertreter kann mit Rücksicht auf die heute erteilten Hinweise bis zum 902.02.08 weiter vortragen. Eine Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 29.02.08, 9:55 in diesem Saal.

29.02.08: Beweisbeschluss

Beweisaufnahme am 20.06.2008                       

Zwei Stunden vor der Verhandlung erfuhr die Pseudoöffentlichkeit, dass es eine Beweisverhandlung wird und fragt den Richter Dr. Korte im Flur: Herr Korte, ist  jetzt eine Beweisverhandlung angesetzt?

Richter Dr. Korte: Ja.

Die Pseudoöffentlichkeit: Weshalb steht dann auf der Terminrolle ein <h> und  ich ein < b>

Richter Dr. Korte: Ist das wirklich so?

Richter Dr. Korte läuft zur Terminrolle und sieht sich diese an:: Ja, es ist richtig so, es wird auch verhandelt.

Rot ist Dr. Korte trotzdem geworden.

Die Pseudoöffentlichkeit: Tzsi, tzsi, tzsi.

Richter Dr. Korte verschwindet in das Richterzimmer.

In der Sache 324 O 854/078 erschienen die Klägerin und die Beklagte persönlich. Neben der Beklagten saß am Richtertisch die Mutter. Eine Schülerin wurde als Zeugin vernommen. Das Ereignis war vor ca. anderthalb Jahren.

Der den Vorsitz führende Richter Herr Dr. Korte: Welche Zeuginnen haben wir?

Beklagtenanwalt: Frau G. haben wir nicht erreicht. Wir haben heute überprüft. Die Adresse lautet ... .

Richter Dr. Korte: Wir machen heute Beweisaufnahme. Unterhalten uns ein bisschen. Machen dann einen neuen Termin.

Zeugin E. setzt sich an den Richtertisch.

Richter Dr. Korte: Beginnen wir gleich mit der Zeugin.

Es folgt die übliche Belehrung.

Richter Dr. Korte: Zur Person: E.A., 15 Jahre alt, Schülerin, wohnhaft in Hamburg, mit den Parteien nicht verwandt, nicht verschwägert. Der Gegenstand der Zeugenbefragung ist das Video, welches mit dem Handy der Beklagten die Klägerin zeigt.

Zeugin: Ich saß immer ganz hinten in der Klasse. Der Klassenvorraum war vor mir. Deswegen habe ich mitbekommen, was passiert ist. N. und C. waren auch dabei. Habe nicht gehört, dass gesagt wurde, hört auf. Es wurde viel gelacht. Das Video ist nicht 'rumgegangen. H. hat es vielleicht selber gezeigt. Das Video ist sofort gelöscht worden. Das Handy war neu. Ich weiß nicht, wie das Video ins Internet gekommen ist. Hat vielleicht jemand das Handy gegriffen. Das Handy ist rumgegangen, weil es neu war.

Richter Dr. Korte: Sie sagten H. [die Klägerin] hat das Video mehreren gezeigt. Wie ist H. an das Video gekommen?

Zeugin: Sie waren damals noch befreundet. H. hat gerufen, schaut euch das mal an.

Die Zeugin wendet sich an die Klägerin: Tut mit leid H., so war es. Haben das Video ... . T. oder H. haben mir das Video gezeigt. Damals waren sie zusammen. Dann eskalierte es, bis das Video ins Internet gestellt wurde.

Richter Dr. Korte: Wem wurde das Video gezeigt?

Zeugin: Das weiß ich nicht. Es war 2006. Kann mich nicht erinnern.

Richter Dr. Korte: Sind Sie ganz sicher, das H. dabei war?

Zeugin: Ja.

Richter Dr. Korte: Weswegen ... ?

Zeugin: Ich war im Klassenraum. Hatte es mitbekommen. Hatte T. gesagt, sie soll es löschen.

Richter Dr. Korte: Hat H. zu den anderen Mitschülern etwas gesagt zu diesem Video? hat H. zu Ihnen etwas zum Video gesagt?

Zeugin: Wüsste nicht. Ich war nicht mit H. so befreundet.

Beklagtenanwalt: Frage abstrakt. Beispiel. Entweder ist eine Äußerung gefallen oder es ist keine gefallen? Der Beweisbeschluss heißt: H. hat gesagt: Guck mal, meine Brust, ganz schön, ganz groß.

Zeugin: Das kann ich nicht mehr sagen. Daran kann ich mich nicht erinnern.

Richter Dr. Korte: Über welchen Zeitraum wurde das Video gezeigt? In der Pause, an verschiedenen Tagen?

Zeugin: Weiß nicht mehr.

Richter Herr Dr. Link: Haben Sie es allein gesehen? Mit zehn Leuten? In welcher Umgebung?

Zeugin: Habe nicht allein gesehen. Möchte nichts falsches sagen.

Richter Dr. Korte: ... .

Zeugin: Nicht das erste Mal. Finde das peinlich. H. Bruch. Beim Sport sagte sie: Guck mal. Das kann unsere Lehrerin sein.

Die Klägerin mit rot lackierten Fingernägeln und langen dunklen Haaren lacht, freut sich.

Beklagtenanwalt: Auf die Frage von Dr.Link hat die Zeugin zunächst qelacht.

Dr. Korte diktiert das zu Protokoll.

Beklagtenanwalt:  Sie [Zeugin] waren damals Klassensprecherin. Wurde das Video innerhalb der Klasse gezeigt?

Zeugin: Ch., meine Mutter, mein Vater, Frau Sch., die Klassenlehrerin, Lehrer und die Schulleiterin waren dabei. Sie haben darüber gesprochen, was man darüber macht. T. musste von der Schule gehen, obwohl sie sich entschuldigt hatte. E. war auch dabei. Die andere Klassensprecherin.

Beklagtenanwalt: Wurde das Video gezeigt?

Zeugin: Es wurde nicht gezeigt. es war schon gelöscht.

Beklagtenanwalt: War es schon im Internet platziert?

Zeugin: Meine schon. Bin aber unsicher.

Klägerinanwältin:  Sie sagten, das Handy war neu. Es hat die Runde gemacht.

Zeugin: Das Handy, aber nicht das Video.

Klägerinanwältin:  Also auch das Video.

Zeugin: Das Handy, nicht das Video.

Klägerinanwältin:  Frage zur Pause. War das am gleichen Tag?

Zeugin: Meine schon.

Klägerinanwältin:  Zwischen den Pausen?

Zeugin: Es war die große Pause als das Video aufgenommen wurde.

Klägerinanwältin:  Wurde weitere Videos aufgenommen? Es war eine Notenbesprechung. An diesem Tag gab es keine Pausen. Am nächsten Tag waren Ferien.

Zeugin: Habe das vielleicht als Pause gesehen. Kann mich nicht erinnern. Es war zwei Jahre her.

Klägerinanwältin: War der Klassenlehrer dabei?

Zeugin: ... weiß nicht.

Klägerinanwältin:  War die Klägerin anwesend bei der Besprechung? Gab es andere Gespräche?

Zeugin: .... Klasse, Vorraum, Korridor. Die Tür war zu.

Klägerinanwältin: Wenn die Tür zu war, hätten Sie schlecht was sehen können?

Zeugin: Es ist eine Glastür.

14:50: Dr. Korte diktiert: Die Zeugin wird mit Dank entlassen. Wir würden gern ein paar Minuten unterbrechen.

 Beklagtenanwalt: Wir haben die Akte der Staatsanwaltschaft von Itzehoe eingesehen. Das Verfahren wurde im April eingestellt.

Richter Dr. Korte: Wir haben das Video bekommen und uns angesehen.

Richter Dr. Korte nach Wiedereintritt: Bevor wir es vergessen. Wir benötigen die ladungsfähige Anschrift. Wir machen eine neue Frist.

Der Beklagtenvertreter nennt die neue ladungsfähige Anschrift der Zeugin G.

Richter Dr. Korte: Die Aussage der Zeugin schauen wir uns im Protokoll an. Zur Glaubwürdigkeit wollen wir nichts sagen. Neuer Termin in zwei-drei Monaten. Eher drei als zwei. Wir hatten damals einen Vergleichsvorschlag gemacht. Die Beklagte war eher damit einverstanden, Sie [Klägerin] nicht. Wir haben heute die Zeugin gehört. Haben uns das Video angesehen. Der Start der Aktion ist nicht erkennbar. Das Video ist nicht geeignet zu erkennen, lob freiwillig oder nicht. Es wird auch gelacht.  Haben Worte vernehmen können. Habe auch nicht den Eindruck, dass das gerichtsverwertbar ist. Wir meinen nicht, dass sie eingewilligt hat. Aber auch nicht ... .Nicht gesagt, ob das gezeigt werden darf. Es hat sich inzwischen eine ganze Menge getan. Klug wäre ein Vergleich. Die Summe wäre auch nicht ganz schlecht. Dass die Beklagte [verbreitet hat] wäre die Klägerin Beweis belastet. Vor diesem Hintergrund würden wir gerne.

Beklagtenanwalt: Wir sind nicht mehr vergleichsbereit.

Richter Dr. Korte: Am Freitag, den 10.10.08 geht es weiter um 14:00 in diesem Saal. Gibt es keine Möglichkeit für einen Vergleich? Auch wenn es weniger wird?

Beklagtenanwalt: Bis jetzt waren wir bereit.

Richter Dr. Korte: Haben uns das schon gedacht.

Interessant [Kommentar von RS]: Auf das Vorspielen der Zeugenaussagen wurde verzichtet ohne die Genehmigung bei der Zeugin einzuholen. Niemand wurde um Genehmigung gefragt. Bin gespannt, ob im Protokoll nachträglich stehen wird, dass auf das Vorspielen verzichtet wurde. Das wäre eine Protokollfälschung.

Peinlich, peinlich, Herr Dr. Korte. Doch noch kein Superprofi.
Buske wäre das nicht passiert.

Zum Thema:
Spiegel Online - 23.06.08 von Guido Kleinhubbert: Traumatische Erfahrungen - Abitur-Stress, Kopfnoten, Disziplinarstrafen - es gibt viele Gründe, mit Lehrern zu streiten. Noch nie suchten so viele Eltern ihr Recht mit einer Klage vor Gericht.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.06
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