Bericht Rolf Schälike - 21.05.2008
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.
Vorsitzende Richterin Frau Margarete Reske Richter Herr Büch Richterin Frau Kozina bemühen sich frei und unabhängig als Zensurrichter Aktenzeichen: 27 O 157/08
Das Landgericht Köln unterscheidet sich von den Landgerichten Hamburg, Berlin und Nürnberg-Fürth durch einen enormen Sicherheitsaufwand, Zutrittskontrolle genannt. Zutrittskontrollen beim Amts- und Landgericht Köln
Seit Anfang 1995 findet beim Amts- und
Landgericht Köln eine ständige Zutrittskontrolle statt. Anlass für deren
Einführung waren mehrere Vorfälle im Gerichtsbezirk mit Toten und
Verletzten. Seitdem werden alle Besucher – ähnlich wie an Flughäfen –
einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen. Für
Sitzungen in Strafsachen wurde außerdem ein gesonderter Bereich
ausgebildet, der nur zentral nach einer Personen- und Gepäcküberprüfung
betreten werden darf und zusätzlich Fluchtsperren besitzt. Abgenommen werden auch Fotoapparate. Wir versuchten als Journalist, eine Genehmigung zum Fotografieren der Terminrolle und im Sitzungssaal zu erhalten. Hier die offizielle Antwort zur Geheimniskrämerei der freien und unabhängigen Richter des Landgerichts Köln: Totalzensur, Lurusa Gross -> 06.05.08, 13:23: Sehr geehrter Herr Schälike, ich bedaure, Ihrer Bitte nicht entsprechen zu können. Ein Interesse der Medien, die - nicht anonymisierte - Bezeichnung sämtlicher Parteien eines bestimmten Verhandlungstages bei einer bestimmten Kammer zu erhalten, ist nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund haben die Persönlichkeitsinteressen der betroffenen Parteien Vorrang. Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass es nicht "Schwierigkeiten bezüglich der Mitnahme eines Fotoapparates" gibt. Vielmehr ist die Mitnahme eines Fotoapparates verboten. Ausnahmen für Journalisten sind vorab von mir zu genehmigen. Eine Genehmigung zum Zwecke des Fotografierens von Terminsrollen wird nicht erteilt werden. Nur wenn bezüglich eines bestimmten Gerichtsverfahrens Bildberichterstattung beabsichtigt ist, kommt - nach Rücksprache mit dem zuständigen Vorsitzenden Richter - eine Genehmigung, die Fotoausrüstung in den Saalbereich mitzunehmen, in Betracht. Mit freundlichen Grüßen Eßer ********************************
Dr. Dirk Eßer Hamburg, Berlin und Nürnberg lernt, lernt, lernt vom Landgericht Köln. Wo kommen wir hin, wenn die Journalisten selbst entscheiden, was veröffentlicht werden darf? Lieber mehr verbieten als zu viel erlauben. Es gibt noch viele Freiräume für weitere Verbote. Folgerichtig wurde auch das Fotografieren im Gerichtssaal verboten: 06.05.08, 8:14: Sehr geehrter Herr Schälike, die Vorsitzende hat mir mitgeteilt, dass sie das Fotografieren im Gerichtssaal in dem von Ihnen angesprochenen Fall nicht zulassen wird. Entsprechend wird auch eine Mitnahme von Fotoapparaten in den Sitzungsbereich nicht genehmigt werden.
Mit freundlichen Grüßen ********************************
Dr.
Dirk Eßer ********************************
-----Ursprüngliche Nachricht----- Sehr geehrter Herr Eßer, danke für Ihre klare Antwort. Ich bitte um Genehmigung des Fotografierens am 06.05.07 in der Zivilkammer 28, im Prozess gegen Marcel Bartels, beginnend um 9:30.
Mit freundlichen Grüßen
___________________ Danach war die Verhandlungsführung durch die Vorsitzende Richterin Frau Reske an diesem Tag keine Überraschung mehr. Bericht über die Verhandlung zur Sache 28 O 157/08 Tobias Huch vs. Marcel Bartels Macht wurde demonstriert mit juristischen Tricks und Mitteln Ein Widerspruchsverfahren gegen eine Einstweilige Verfügung Indizienverfahren Es begann mit einer Lappalie. Der Beklagtenvertreter war zwei Tage nicht in seinem Büro. Er wusste jedoch, dass der Klägervertreter einen neuen Schriftsatz bei Gericht eingereicht hatte bzw. einreichen wollte. Die Sitzung sollte um 9:30 beginnen. Um 9:00 war Marcel Bartels mit seinem Anwalt im Geschäftszimmer 2020, und der Anwalt bat um Erhalt des neuen Schreibens. Frau Reske war dabei. Es gebe kein neuen Schriftsat, wurde den beiden mitgeteilt. Währens der Verhandlung erhielten die Beklagten ein ihnen noch unbekannten Schrirftsatz. Die Vorsitzende Richterin Frau Reske zuckt das den Beklagten unbekannte Schreiben und erläuterte die juristische Ausrede: Ja. Wir haben alles das gemacht, was wir können. Sie haben alles bekommen [in Ihrem Büro vor zwei Tagen am Montag]. Darüber hinaus ist wirklich nichts Neues vom Klägervertreter gekommen. Dann ging es zur Sache: Streitig , im wesentlichen streitig ist die Passsivlegitimation. Der Antragsteller hat eine wesentliche Menge an Indizien vorgetragen, was uns angesprochen hat. RS [Kommentar]: Neu war für mich, dass die Passivlegitimation im Verfügungsverfahren nach Indizien erfolgen kann. Darüber versuchten die Beklagten zu streiten. Die Vorsitzende: Wir meinen schon, dass die Veröffentlichung von eigenen Mails zu verbieten ist. ... Sie [Herr Bartels] sind Störer. Vom Antragsteller sind Indizien und Zusammenhänge dargelegt worden. ... Die Site muss jemanden zur Verfügung stehen. Es ist ... . Es stellt sich die Frage, sind Sie es? Wir meinen schon. Die Vorsitzende lässt den Antragsgegner nicht zu Wort kommen: Zumal die Inhalte verlinkt sind. RS [Kommentar]: Ein Indiz nach dem anderen. Weshalb geht die Zensurkammer bei Betrügern nicht ähnlich vor? Sie beschränkt sich jedes Mal Nur auf den einen streitgegenständigen Satz oder sogar nur auf ein Wort. Alles andere wäre angeblich zulässig. Heute verließ die Kammer ihre eigenen Prinzipien: sah alles im Zusammenhang, ohne diesen detailliert zu analysieren. Weshalb untersucht die Zensurkammer nicht den streitgegenständlichen Text im Zusammenhang. Vielleicht käme sie dabei auf schlimme Zusammenhänge. Gehört wohl nicht zur Abwägung. Der Schutz der Persönlichkeit gilt immer nur für den Kläger. Den Antragsgegner kann man beleidigen, erniedrigen, der Lüge bezichtigen. Alles erlaubt und juristisch geschützt. Die Vorsitzende zitiert: .. Zensurkammer ... . Ein Störer haftet auch. Die Vorsitzende kommt zum erstaunlichen Schluss: Eine Bereitschaft zur gütlichen Einigung besteht nicht. Wir wollen jetzt Anträge stellen RS [Kommentar]: Seit wann werden Anträge gleich zu Beginn der Verhandlung gestellt? Diese hängen doch ab vom Verhandlungsverlauf. Vielleicht stellt man keine Anträge, um über ein Versäumnisurteil noch einmal vortragen zu können. Weshalb ist nicht das beantragte Hautsacheverfahren terminiert worden, bei dem es mehr Möglichkeiten gibt, die materielle und juristische Wahrheit zu ergründen. Die Vorsitzende lapidar: In der Geschäftsstelle ist kein Termin zur Hauptsache gesetzt worden. Ist wohl vergessen worden. Der Antragsgegner: Es ist alles Irrsinn. Die Vorsitzende bestimmend: Wir wollen Anträge stellen. Der Antragsgegneranwalt: Wir wollen verhandeln. Die Vorsitzende bestimmt frei und unabhängig: Die Verhandlung beginnt mit den Anträgen. RS [Kommentar]: Das ist schlicht falsch. In allen nachfolgenden sieben Verhandlungen wurden die Anträge erst nach längerer Verhandlung gestellt. So ist es auch in Hamburg und Berlin, und so ist es immer bei Reske gewesen, bis auf die heutige einmalige Ausnahme. Der Antragsgegneranwalt: Materiell rechtlich kann das mit dem Urheberrecht nach § 97 des UrhG, wie das im Verfügungsbeschluss steht, nicht stimmen. Die Vorsitzende: Das war ein Schreibfehler. Es geht um das Persönlichkeitsrecht. Die Veröffentlichung von Mails ist untersagt. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Es wurde zur Sache verhandelt. Müssen wir entscheiden? Es stellt sich die Frage, ist Herr Bartels als Störer zu sehen? ... Was ist passiert, als Sie [Herr Bartels] die Verantwortung hatten? Marcel Bartels: ... Konnte das nicht mehr tun. ... klagen mich platt. Habe viele e-Mails erhalten. Die Leute trauten sich nicht mehr das zu sagen, was sie wissen, denken und meinen. Habe drei Jahre Zeit investiert. Es reichte. Will nicht mehr. Der vorgetragene Sitzungsbericht erscheint über RSS Feed. Hat mit mir nichts zu tun. Es ist die Seite www.buskeismus.de. Der Betreiber sitzt im Saal, er kann das erklären. Die Vorsitzende: Was ist ein RSS Feed? Den Richtern wird erklärt, was ein RSS Feed ist. Klägeranwalt Herr Kötz: Jahrelang haben Sie belästigt. Kommen Sie doch. Sie lügen doch. RS [Kommentar]: Weshalb greifen die Richter der Zensurkammer nicht ein und versuchen nicht über Indizien zu klären, wer wen und wie belästigt und belügt? Die Vorsitzende: Der Vertreter des Beklagten nimmt persönlich Stellung. Das wird berücksichtigt. Wir müssen uns entscheiden. Wir möchten beraten, ob bezüglich Buskeismus eine Zeugenbefragung angebracht ist. Klägeranwalt Kötz: Der Zeuge ist verbraucht. Er sitzt die ganze Zeit im Saal. Die Richter ziehen sich zurück zur Beratung. Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Ja, es ist Folgendes ... . Wir brauchen den Zeugen nicht zu befragen. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 28.05.06, 15:00 im Raum 2020. Der Beklagte und der Beklagtenvertreter protestieren. Klägeranwalt Herr Klötz verlässt fluchtartig den Gerichtssaal. Die Beklagtenseite möchte noch Anträge stellen und sich vorab beraten. Die Sitzung wurde jedoch Macht der Richter geschlossen. Deutschland Heute !
Jutizia kotzt Blut 28.05.08: Urteil 28 O 157/08 13.06.08: Wir lassen und nicht erpressen! - Stellungnahme vom Katzenfreund 13.06.08: Nach unseren Informationen liegt gegen Marcel Bartels ein Ordnungsmittelantrag bei der Zensurkammer Köln vor. Wir beobachten mit Spannung, wie sich diese Welle der Zensur gegen Marcel Bartels entwickeln wird. Geht Marcel Bartels in den Knast, so finanziert das Kölner Haushaltssäckel die Berliner Justiz. Die Vorsitzende Richterin Frau Reske entscheidet dann nicht nur im Namen des Volkes, sondern insbesondere auch im Namen der Kölner Steuerzahler. So kann Herr Tobials Huch die Kölner zur Kasse bitten, um seine privaten und geschäftlichen Anliegen unterstützt zu bekommen.
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