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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Donnerstag, den 17.01.2008

Rolf Schälike - 22.01.2008 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 17.01.2008

Heute: Zwei Mal verloren die Mandanten der Kanzlei Dr. Schertz vertreten durch Anwalt Dominik Höch

Geld, Drogen, Nutten (◄Video)

Dr. Ludger Volmer vs. Axel Springer   -  Anwalt Dominik Höch verliert als Klägervertreter                    

In der Sache 27 O 942/07 Dr. Ludger Volmer vs. Axel Springer ging es um 400.000 Euro, welche die Firma des Grünenpolitikers Ludger Volmer an Provisionen von der Bundesdruckerei  erhielt, ohne dass ein Vermittlungserfolg geschuldet war.

Im Internet finden wir dazu u.a. www.stern.de Heft 4/2005:

....

Das funktioniert zum Beispiel so: Im Oktober 2004 reiste der Abgeordnete Volmer nach Südafrika und setzte sich, so seine Pressemitteilung, "für die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen" zu dem Staat am Kap ein. Die Mitteilung verschwieg, dass der Grünen-Politiker von der Vertiefung vor allem persönlich profitierte. Volmer war dabei, als die Bundesdruckerei ein Büro in Johannesburg eröffnete. Im Gegenzug zahlte das Unternehmen die Reisekosten und ein Beraterhonorar für Volmer. Die Bundesdruckerei erhofft sich von den Südafrikanern einen Druckauftrag für Personalausweise. Volmer riet seinen Auftraggebern, erst mal ein Jugend-Aids-Projekt in Soweto zu fördern.

...

Volmer sagt, er habe im Jahr 2004 mit Synthesis weniger als 18 000 Euro verdient. Nur in zwei Monaten habe er die Schwelle von 3000 Euro überschritten, als der Abgeordnete Einkünfte an den Parlamentspräsidenten hat melden müssen. Insgesamt zahlte die Bundesdruckerei um die 400 000 Euro an Synthesis und eine andere Hoffmeister-Firma namens Synergie, für die Einsätze in Südafrika und Vietnam zudem auch für Kontaktanbahnung in Afghanistan und Moldawien. Volmer will die Regeln befolgt haben. Dass er für Synthesis als "Berater" arbeitet, habe er offen angegeben. Aber die "Verhaltensregeln" für Bundestagsabgeordnete verlangen noch etwas anderes: "Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig." Volmer findet diese Einschränkung weltfremd: "Als Geschäftsmann kann ich nicht verschweigen, dass ich Abgeordneter bin." Die Bundesdruckerei habe ihn doch "genau deshalb angeheuert".

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Hat Herr Volmer 2.500,00 Euro von der Bundesdruckerei ohne Gegenleistung erhalten? Für Kontaktanbahnungen bei Reisen nach Afghanistan, Süd Afrika und Moldawien Provision erhalten? Das ist nicht ... . Wenn man jemanden losschickt, einen Lobbyisten, wenn er ohne Erfolg Provision erhält ... . Es geht um die Höhe. Wie kommt die Bundesdruckerei dazu an einen Staatsminister, noch dazu an einen Grünen zu zahlen? Die Kritik ist berechtigt. Nicht umsonst ist ...'rausgeflogen.

Volmer-Anwalt Dominik Höch: Ich habe versucht, im Schriftsatz darzulegen, dass die Kritik tragend ist. Aber nicht darüber hinaus über Verquickung des Außenministers ... ohne ... . Wer nicht den Inhalt des Vertrages kennt, ... . Können Sie, Herr Mauck anders sehen. Haben nach Vertrag gearbeitet. Es stellt sich die Frage, warum zahlt die Bundesdruckerei 250,00 Euro/Tag als Beratungshonorar? Gesagt wurde, wir loten für euch aus, wer sind die Vertragspartner. Volmer hat was getan. 400.000,00 Euro bekommen. Meinen, es ist eine Information, die dem Leser vorenthalten wurde. Es entsteht der Eindruck, wieso kriegt Volmer Geld für nichts. Der Vertrag war anders. Die Welt hat es auch richtiger gemacht. Hier wird nur darauf abgestellt, dass es Verträge gibt, dass Geld fließt, wenn es zu Aufträgen kommt.

Habe mir was dabei gedacht.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Wir reden über Nichts. Das liegt neben des Sache. Der Beitrag beschäftigt sich nicht damit, ob Leistungen erbracht wurden. Die Frage ist, ist der Vertrag branchenüblich oder ein Sonderfall, dass man einen Politiker vertragsgemäß eingekauft hat für Nichts, dass aus diesen Leistungen nichts gar nichts raus gekommen ist.

Volmer-Anwalt Dominik Höch: Werde durchlassen, was Frau Weiß geschrieben hat. Was liest der Leser, wohin wird er gelenkt? ... Verständnis ... . Berater, Agent ... nur gezahlt, wenn ein Vertrag vermittelt wurde.  Wesentliche Informationen, dass Geld gezahlt wurde, ohne das was zu Stande kommt. Volmer hat Geld erhalten für Kungelei. Es ist aber üblich, dass für Beraterleistungen gezahlt wird ohne Leistung.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Gut.

Volmer-Anwalt Dominik Höch jammernd: Professor Hegemann tut so, als ob ich gaga bin.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: So steht es [im Artikel].  ... nicht Leistung. Können den ganzen Artikel vorlesen.

Volmer-Anwalt Dominik Höch: Gut.

Der Vorsitzende wehrt ab: Nein, nein.

Volmer-Anwalt Dominik Höch: Gut, entscheiden sie.

Der Vorsitzende wehr ab: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Anträge werden gestellt.

O.k. Dann entscheiden wir am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage von Ludger Volmer, vertreten von Anwalt Dominik Höch von der Kanzlei Dr. Schertz wird abgewiesen. Urteil

 

Goldhahn vs. Ritter u.a.  - Anwalt Dominik Höch verliert als Klägervertreter                       

In der Sache 27 O 923/07 Goldhahn vs. Ritter u.a. ging es um 150,00 Euro. Die Prozesskosten übersteigen diesen Wert bei weitem.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Haben Sie das Original des Schriftsatzes mitgebracht?

Klägeranwalt Dominik Höch: Habe das mit der Post abgeschickt.

Der Vorsitzende: Der Schriftsatz vom 14.01.08 wird ... .  Der Kläger wollte einen Flyer mit seinem Bildnis auf dem Straßenfest im September 2006 verteilen. Gescheitert ist das an den Kosten. Herr Höch, dazu haben Sie keine Stellung genommen.

Klägeranwalt Dominik Höch: Ja, man wurde sich über die Kosten nicht einig. Aber nicht mit Bild. Wenn es dieser Flyer hier ist, dann sollte es ohne Bild sein. Wenn er wusste, dass es ein Flyer mit Bild sei, hätte er es  nicht verteilen wollen. Das wusste er nicht.

Richterin Frau Becker: Also generell kein Bildnis?

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Dieser Flyer lag monatelang im Apartment, wo Herr Goldhahn war.

Klägeranwalt Dominik Höch verlässt den Raum: Ich spreche mal mit ihm. Dann melde ich mich sofort.

Nach einer kleinen Pause Klägeranwalt Dominik Höch: Zwei Momente gibt es. Zunächst: Mein Mandant hat im August 2006 den Flyer verteilen wollen. Wollte für den 150,00 Euro.  Dieses Flyer mit dem Bild wollte er keinesfalls haben.

Das Zweite: Diesen Flyer hat mein Mandant in dem Apartment, in dem er war - das ist mein Vortrag - niemals gesehen.

Der Vorsitzende diktiert: Der Kläger ist zwar gebeten worden, den Flyer mit diesem Bildnis zu verteilen, hat es aber abgelehnt, dass er allein mit seinem Bildnis auf der Web-Seite des Beklagten einverstanden sei, aber nicht mit dem Bildnis als Werbung auf dem Flyer.

Klägeranwalt Dominik Höch: ... dass grundsätzlich mit diesem Flyer mit diesem Bildnis nicht ... .

Richterin Frau Becker: Hat es gesehen, wo auch immer.

Klägeranwalt Dominik Höch dreht sich um in den Zuschauerraum, lächelt stolz.

Der Vorsitzende: Mit dem verteilen der Flyer für 150,00 Euro war er einverstanden, aber nicht mit dem der Flyer mit dem Bildnis.

Klägeranwalt Dominik Höch: Die Herrschaften waren damals befreundet.

Der Vorsitzende: Die Flyer hat er nicht im SM Apartment wahr genommen. ... Mal grundsätzlich, weiß nicht, was Sie Herr Höch wollen? ... kommt zu Lizenzzahlen. Aber der Kläger ist in der Öffentlichkeit unbekannt. Ist Beweisaugnahme erforderlich. Möglicherweise Berufung wegen ein paar hundert Euro. Wir sind in einem relativ frühem Stadium bis die Kosten steigen.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Hier wird von Anfang an ... Sechs Milliarden Menschen können die Nacktfotos sehen, [wird behauptet]. Hier sieht man nicht einmal das Gesicht. Im September 2006 gab es eine Abmahnung. Wir haben eine Unterlassungserklärung abgegeben ohne Anerkennung der Rechtskosten. Werbeanzeige in einem halbjährigen Magazin. Das ganze Magazin ist im Internet als Pdf-Datei. Monate später erging der Antrag auf Vertragsstrafe wegen eines Verpflichtungsverstoßes. Das die Diskothek.... Der Kläger hat den Beklagten angegriffen. Es kam zur Strafanzeige. Wir haben Zeugen, können bestätigen, dass der Flyer monatelang im Apartment lag. Er hat dort geputzt. Was sollen wir zahlen an Lizenzgebühren 100, 200 Euro?

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht: Lassen Sie mich etwas sagen. Ich möchte mich der gütlichen Einigung nicht verschließen. Seit Sommer 2006 geht Retmann auf den Beklagten zu. Der Rechtsstreit begann sehr zeitig. Erst später kam Herr Goldhahn zu uns. Dann ... . Es kam dann zu dem angeblichen Streit in der Diskothek. Das ganze spielt sich ab in einer Szene, in der ich mich auch nicht so gut zu recht finde. ... Mit den Tattoo von mir. Liegt aus in dem stinknormalem Schwimmbad. Möchte nicht mit diesem Tattoo als Werbung für diese Dienstleitung [genutzt werden]. SM Apartment ... . Beschränkte Öffentlichkeit. Es ist eine grundsätzliche Frage. Wenn Sie sagen gar nicht, dann geht es weiter. Nehme die Klage keinesfalls zurück.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Liegt auch im so genannten rosa Dreieck. Lag dort. Er hat sich gefreut. Wurde sogar mit Retmann darüber gesprochen. Außerdem sieht man das Gesicht nicht. In der Szene will er bekannt sein.

Klägeranwalt Dominik Höch: Bin ja leidenschaftslos. Wenn Sie [Herr Mauck] sagen, es gibt keine ... . Dann wird das hohe Gericht ... .

Richterin Frau Becker: Geldentschädigung gibt es bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Will die Flyer nicht verteilen. Hat danach keine anwaltliche Hilfe geholt. Er musste damit rechnen ... .

Klägeranwalt Dominik Höch fällt Richterin Becker ns Wort: Ist eine solche Situation, Frau Beisitzerin, ... . Vielleicht, ... . Ist in der Tat vier Monate später zum Anwalt gegangen.

Richterin Frau Becker: Will nur sagen, im August wollte er nicht verteilen, aber andere haben verteilt. In diesem Verfahren gibt es keine Geldentschädigung.

Der Vorsitzende: Sehe ich auch so, keine Geldentschädigung.

Richterin Frau Becker: Er wollte verteilen mit seinem Bild. Er wollte 150,00 Euro für zwei Stunden. Das war der Beklagten zu teuer.

Klägeranwalt Dominik Höch: Lassen Sie uns Herrn Retmann dazu hören.

Beklagter Herr von Stein: Habe nichts Falsches gemacht. Habe das Foto selber geschossen.

Richterin Frau Becker: Immerhin haben Sie sich zur Unterlassung verpflichtet. Danach war es vielleicht ein Fehler, wenn man sich darauf einlässt. Das Bildnis war im Netz.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Ist ein Witz. Haben gegen die Unterlassungserklärung nicht verstoßen.

Klägeranwalt Dominik Höch: Ich muss mir überlegen, was wir gegen den Verstoß machen.

Die Beklagten gehen raus zur Beratung, Dominik Höch hinterher. Die Richter verlassen ebenfalls der Verhandlungsraum.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer nach Wiedereintritt: ... .

Klägeranwalt Dominik Höch: Ist ... .

Der Vorsitzende: Der Streitwert ist vorläufig festgelegt auf 25.000,00 Euro. Ist viel, viel zu hoch. Der Streitwert beträgt höchsten 1.000,00 Euro.

Klägeranwalt Dominik Höch: Kann das Gericht nun einen Vorschlag machen?

Der Vorsitzende: Die Klage ist ein Niemand. Kommt nicht mehr als 1.000,00 Euro.

Beklagter Herr von Stein: Ich kenne Leute, vermieten zwei Apartments. Lassen Flyer drucken. Zahlen 50,00 Euro. Die Leute finden es toll, dass sie in der Öffentlichkeit stehen.

Klägeranwalt Dominik Höch: Hatte einen Grund: Sie haben jemanden gewählt mit Ganzkörpertätowierung. Wir denken, in einem hohen dreistelligen Bereich.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Wenn kein Tattoo, dann keine Erkennbarkeit. Es gibt zwei Abmahnungen, Anwaltskosten. Wenn, mit Kostenerstattungsausgleich, weil wir nicht zahlen wollen. Der Streitwert 5.000,00. Sonst wären wir gar nicht hier.

Richterin Frau Becker: Nein, wir sind nicht gebunden.

Der Vorsitzende: Wir müssen entscheiden. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. O.k.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Beweisaufnahme?

Der Vorsitzende: Wissen wir nicht. Wir müssen beraten.

Beklagtenanwalt Herr Sexauer: Möchte keine Entscheidung.

Der Vorsitzende: Zu Ihrem Nachteil entscheiden wir nicht. Wenn wir gegen Sie entscheiden, dann erhalten Sie eine Erklärungsfrist. Wenn wir die Klage abweisen, dann ist das o.k. für Sie.

Dann entscheiden wir am Schluss der Sitzung.

Klägeranwalt Dominik Höch: Tschüss.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage von Herrn Goldhahn, vertreten von Anwalt Dominik Höch von der Kanzlei Dr. Schertz wird abgewiesen. Urteil 27 O 942/07 Dr. Ludger Volmer vs. Axel Springer

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.01.
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