Bericht Rolf Schälike - 14.-21.12.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle - 14.12.2007 / Öffentlichkeit ▲
Anders in Hamburg. Auf Fragen antworten die Richter und die Richterin in Hamburg nicht. Sie verkünden, was die Internet-Öffentlichkeit nicht erfahren darf oder so, wie die Internet-Öffentlichkeit es nicht erfahren und die Presse nicht berichten dürfen. Mörder dürfen im Zusammenhang mit deren voller Namensnennung nicht genannt werden, heißt es in den Urteilen und bei den Urteils-Verkündungen. Anschließend hagelt es Einstweilige Verfügungen, wenn nicht der volle Name, sondern nur der Nachnahme ohne Vornamen im Zusammenhang mit der Tat genannt wird. Die Internet-Wirklichkeit spielt für die Zensurkammer keine Rolle Bei Peter Porsch obsiegte seinerzeit der Grünen-Abgeordnete Gerstenberg. Verkündet wurde kurz: "Die Klage wurde abgewiesen". Die Beklagte schrieb das auch so. Prompt obsiegte Peter Porsch mit einer Einstweiligen Verfügung, weil die "Bild" - das war die Beklagte - nicht hinzugefügt hatte, dass der Sieg auf der Immunität des Beklagten beruhte und nicht darauf, dass Peter Porsch IM des Stasi gewesen sei. Dieser Eindruck könnte jedoch entstehen, so die Begründung der Zensurkammer. Für uns ist diese Handlungsweise der Zensurrichter und der Zensurrichterin verantwortungslos. Es werden unnötige Prozesse herauf beschworen, unnötige Unterwerfungen - Entwürdigungen - verlangt und Gelder umverteilt in die Taschen des Justizkasse und der Juristen. Ob das der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte dienlich ist, möchten wir bezweifeln. An diesem Freitag wurde rechtsicherer über das Obsiegen eines verurteilten Mörders verkündet: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über einen bestimmten Vorgang über den Gegner bei voller Namensnennung zu berichten. Die Irreführung mit der "vollen Namensnennung" ist jedoch geblieben. Oder bedeutet es, dass Berichte auch ohne Namensnennung oder mit Kürzeln ebenfalls verboten sind? Hat Herr Buske an diesem Freitag wieder Mal in die Irre geleitet und Weichen für Einstweilige Verfügungen gestellt? Unterwerfungen und Geldflüsse in die Justizkasse und die Taschen von Juristen auf Kosten der Meinungsfreiheit und der Menschenwürde sich auf sein Geheiß Unterwerfender? Roland Kaiser vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag ▲In der Sache 324 O 607/07 Roland Kaiser vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag war wieder jemand mal Mimose. Was hat ihm nicht gefallen, dass er eine Creme de la Creme Anwältin aus Hamburg bemühte? Zunächst hörten wir im Richterzimmer lautes Lachen. Diese Bilder können es nicht gewesen sein. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja, einige Äußerungen sind in der Nähe von Meinungsäußerung. Es geht um den Tatsachenhintergrund. Die Beweislast liegt beim Beklagten. StGB § 186. StGB § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Ziffer 1 scheint uns der Tatsachengehalt im Vordergrund zu stehen. Kann sein, dass es zu einer Beweisaufnahme kommt. Der Vortrag ist von beiden Seiten nicht sehr substantiiert. Die Seiten haben eine Menge Zeugen benannt, heißen alle N.M. Es wurde nicht vermittelt, woher die das wissen. ... Malteser ... wegen ... ist unstreitig. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Ist alles nicht streitig. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt schweigt. Der Vorsitzende: Wir haben verstanden, es ist alles unwahr. Die Ziffer 2. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Was ist das Fazit? Der Vorsitzende: Neue Beweisaufnahme. Von beiden Seiten muss substantiierter vorgetragen werden. Möglicherweise aber ... . Dann haben wir die 2 und die 3. Da sind wir in der Tat im schmalen Grad der Meinungsäußerung. Eher Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung. Krankheits bedingt, wegen seiner Erkrankung trottete er nicht mehr ... . Luft holen musste er öfters als sonst. Legt mehr Pausen ein, um Luft zu holen. Stellen wir uns vor, wenn er nicht krank ist. Wenn es Anknüpfungstatsachen gibt ... . Ziffer 4b würden wir mit Verbot belegen. Ist Meinungsäußerung ... . Ziffer 4c ist ziemlich sicher durch. No? Jedenfalls das letzte ... . Der Sänger musste wegen Atemproblemen absetzen im September 2006. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt spricht leise wie ihr Meister Anwalt Michael Nesselhauf. Die Pseudoöffentlichkeit versteht nichts.. Wird schon Recht haben. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Das geht nicht, dass wir hier jetzt sitzen, und es kommen neue Fakten. Warum können wir uns nicht vorbereiten? Können die Akte zumachen. Unsere Informationen sind anders. Habe ich richtig verstanden, bei 2 und 3 zu wenig Anknüpfungspunkte. Der Vorsitzende: Möglicherweise Beweisaufnahme. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Da habe ich Sie falsch verstanden. Richter Herr Dr. Link: Eine einunddreißigminütige Pause haben Sie vorgetragen. Der Vorsitzende: Ja, das würde wahrscheinlich nicht reichen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Stellt sich die Frage, wo das Persönlichkeitsrecht betroffen ist? . Tatsache ist, man ist krank. Pfeift aus dem letzten Loch Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt empört: Aus dem letzten Loch ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Geht zum Fernsehen, sagt das selber. Vor dem Hintergrund dieser ... . Was unstreitig ist ... . Inwiefern reichen minimale Abweichungen? Zu fünfundneunzig Prozent unstreitig, dass er krank ist. Geht trotzdem auf die Bühne. Er macht einen schlechten Eindruck. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Macht schlechten Eindruck ... Rettungswagen steht für ihn da... . Rettungswagen müssen aber bei 500 Zuschauern da stehen. ... . Der Vorsitzende: Sie punkten um auf Roland Kaiser. Es ist nicht auszuschließen, dass jemand rum läuft und sagt, der Rettungswagen steht für Roland da. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Kann jeder Zeuge bestätigen, dass es bedrohliche Attacken gab. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Aktuelle Inter... . qualvoller Erstickungstod betrifft ihn nicht. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Ist als Punker in die Öffentlichkeit gegangen. ... Es sind in erster Linie Bewertungen, die man vor Ort gemacht hat. ... Muss mehr Luft holen als sonst.. Macht mehr Pausen. Ist Tatsachenbehauptung. Das Dritte, was die Kammer elegant umschifft hat ist, die Frage, woher entsteht dieser Eindruck? Bei Ziffer 1 bin ich voll bei Ihnen. Der Vorsitzende: Gehen wir zu Ziffer 2. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Wo steht ... ? ... . Das gleiche gilt für Ziffer 3. Frau Vendt, viel Pausen legt er ein. Wo ist das vergleichende Element? Im Artikel steht, er hat viele Pausen gemacht. Das ist eine Wahrnehmung vor Ort. Wir sind bei Unterlassung, nicht bei Gegendarstellung. Der Vorsitzende: ... Sängerin ... starb daran. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Ist nicht mein Punkt. Fehlt das vergleichende Element. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Kann jeder Zeuge bestätigen, dass es bedrohliche Attacken gab. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: ... . Der Vorsitzende: Ist ein Punkt. Wie soll fort gefahren werden? Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Ich schreibe was dazu. Der Vorsitzende: ... am 31.01.08 ist er im Friedrichstadtpalast. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Gehen wir hin. Der Vorsitzende: Müssen einen Ortstermin machen. Am 21.12.07 ist er in Wüstrow. Tritt oft auf. Was ich sagen wollte. Muss über den Auftritt im Friedrichstadtpalast im letzten Jahr berichtet werden? Unterlassungserklärung abgeben, Kostenaufteilung? Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: ... . Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Kann das mitnehmen. Der Vorsitzende: In der Tat können wir letzten Endes in der Beweisaufnahme landen. Sah aschfahl aus ..., dass er großkotzig so lebt. Dann brauchen wir noch einen Sachverständigen. Ob der zum überzeugenden Ergebnis kommt, wissen wir auch nicht. Dann singt er noch 2013 im Friedrichstadtpalast und wir streiten über Jahre. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung und Kostenaufteilung. Ziffer 1 steht fifty : fifty. Ziffer 2 und Ziffer 3 sind ... . Wenn Sie ... , steht es fifty : fifty. Dann noch die 4a, 4c ... Doktor. Das ist Eindruck unserer Mitarbeiter. Um ehrlich zu sein, das wären fünfundsiebzig Prozent auf unserer Seite. Kostet Geld, deswegen Beweisaufnahme. Es gibt das Parallelverfahren, Prinz August. Es macht Spaß. Der Vorsitzende: Möchte mich nicht verschließen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: ... kann empfehlen. Der Vorsitzende: Da müssen wir durch. Alle zwei Monate vier Zeugen. Kriegen wir nicht hin bis März. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: ... können noch Mal reden, außerhalb des Gerichtssaals. Vielleicht finden wir eine einvernehmliche Lösung. Ich sehe Chancen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Vielleicht machen wir das so. Der Vorsitzende: Nehme Verkündungsdatum, weiträumig, wenn Sie doch noch zueinander kommen. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Brauche eine Schriftsatzfrist. Der Vorsitzende: Den Schriftsatz hatten Sie aber auch lange. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Am 05.10.07. Der Vorsitzende: Konnten auch antworten. Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Ohne gehässig zu sein, wo wurde substantiiert in den zwei Monaten vorgetragen? Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Habe nicht substantiiert vorgetragen, ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Beschleunigen konnte man das in den zwei Monaten. Ich kenne die Position der Kammer, und kann sagen ... . Aber das ist der erste frühe Termin, da konnte man viel sagen. Steht aber nur drin, ist unwahr. Der Vorsitzende: In der ZPO: Die Kammer macht den frühen ersten Termin. ... Wir haben es relativ selten, dass wir einen neuen Termin geben müssen. Sollten im schriftlichen Verfahren fortsetzen. Substantiierungs[schwäche] entspricht nicht dem Wunsch der Kammer nach materieller Gerechtigkeit. Manchmal, wie heute ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Danke für die Ausbildung. Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Wir wollen sagen, Sie sollten miteinander telefonieren Weihnachten. Beschlossen und verkündet: ... . Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Vielleicht 18.01.08? Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Die Parteien sagen der Kammer bis zum 18.01.08, ob sie miteinander unstreitig die Sache entschieden haben. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 01.02.08, 9:55 Uhr in diesem Saal. Wahrscheinlich werden wir es nicht durch entscheiden. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Vielen Dank. Hilfswerk für Menschenrechte vs. Axel Springer Verlag AG ▲ S.E. vs. Axel Springer Verlag AG ▲ Die Sachen 324 O 442/07 Hilfswerk für Menschenrechte vs. Axel Springer AG und 324 O 534/07 S.E. vs. Axel Springer Verlag AG waren hoch politisch. Die Zensurkammer Hamburg ist die schlechteste Instanz, die materielle Wahrheit zu erfahren. Wieder Lachen im Richterraum. Das absurde Theater setzte sich fort. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Sie können nach vorne kommen, müssen sich aber nicht zu uns setzen. Beklagtenanwalt: Gerne, gerne. Der Vorsitzende: Wir haben zwei ähnliche Sachen. Fangen wir mit der 324 O 442/07 an. In der Sache 324 O 534/07 der Anwalt Herr Köhler und der Kläger S.E. persönlich. Können mit der 324 O 442/07 anfangen. Wir finden, das ist ein außerordentlich schwerer Fall, den wir hin und her, vor und zurück beraten haben. Die Kläger begehren Widerruf, Feststellung von Schadensersatzanspruch, Geldentschädigung. In dieser Form geht der Widerruf nicht. Der Widerruf muss umformuliert werden. Es muss der Bericht zitiert werden, dann der Widerruf. Wir müssen wissen, wie widerrufen werden sollte. Der Verlag muss es wissen, wenn es soweit kommt. Beim Schadensersatz-Feststellungsanspruch müssen die Äußerung zur Bewertung genommen werden, auf die Bezug genommen wird. Für den Widerruf ist der Kläger beweispflichtig. Da reicht uns das zunächst vorgetragene nicht aus. Es stellt sich die Frage, was passiert mit den Spendengeldern, wo gehen die hin. Erst die Fragen, wo gehen die Gelder hin. An den Nationalen Widerstandrat Iran (NWRI). Herr S.E.: Nein. Keine Sachleistung, nichts. Richterin Frau Käfer: Keinerlei Unterstützung? Herr S.E.: ... . Habe für alles Beweise, kann alles zeigen. Klägeranwalt Herr Köhler: In der Steuererklärung ist alles aufgeführt. Die Gelder gehen in die Förderung humanitärer Ziele. Man kann das konkret ausführen. Gelder fließen auch, um an Demonstrationen teilzunehmen. Wo die NWRI ehrenamtliche Mitarbeiter hat. Gehen ... . Richter Herr Dr. Korte: NWRI und NLA (National Liberation Army / Nationale Befreiungsarmee) Klägeranwalt Herr Köhler: Nein. Richter Herr Dr. Korte: Es gibt keine Kontakte zu NWRI sagen Sie? Klägeranwalt Herr Köhler: ... . Richter Herr Dr. Korte: NWRI ... Mandatsträger Herr S.E.: Hundert Prozent sind gegen die Regierung. Alle Ebenen haben Kontakt zueinander. Bei Aktivitäten gegen das Regime nehmen alle teil. ... Sind alle untereinander in Verbindung. In Salzburg ist ... . Richterin Frau Käfer: Gelder gehen nach Ashraf City Herr S.E.: Nein. Richterin Frau Käfer: Ist aber vorgetragen worden. Herr S.E.: ... . Richterin Frau Käfer: Sie unterstützen kein humanitäres Projekt dort? Der Vorsitzende: Wir tasten uns ran. Klägervertreter: Die Menschen in Ashraf City sollen den Status erhalten, dass sie nicht nach dem Iran abgeschoben werden, weil der Iran gute Beziehungen zu ... hat. Das konnte man verhindern. Es gibt Aktionen in Europa. Klägeranwalt Herr Köhler: Die NLA wurde 2003 durch Amerika entwaffnet nach dem US-Einmarsch. Ashraf City war iranisches Zentrum. Sie sind als Flüchtlinge anerkannt. Sie haben der Gewalt abgeschworen. ... Die Mittel, die dort hin flossen, sind zum Aufbau der Infrastruktur geflossen. Richter Dr. Korte und Richterin Frau Käfer zugleich: Ich denke, es sind keine Mittel hin geflossen. Klägervertreter: Der Wortführer ist in Paris. Es kann keine Verbindungen zwischen den Organisationen geben. Richterin Frau Käfer: Unterstützung und Förderung von iranischen Flüchtlingen in Ashraf City. Klägervertreter: Ja, auch. Laut Bericht des Verfassungsschutzes 2006 gab es schon seit 2002 keine Gewalttaten. Sie haben die Waffen abgelegt. Wie kann ein Verein, welcher 2004 gegründet wurde, eine Organisation 2001 finanzieren? Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Der Vortrag wird bestritten. Möchte mich nicht über politische Dinge unterhalten. Weiß da nicht Bescheid. Wir haben den Verfassungsschutzbericht. Dort wird gesagt, sie haben der Gewalt nicht abgeschworen. Unter diesem Gesichtspunkt verstehe ich es nicht. Ist ein Widerspruch. Klägervertreter: Es hat politische Hintergründe. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Möchte nicht politisch ... Klägervertreter: Was Sie schreiben, dass ... unterstützt ... . Klägeranwalt Herr Köhler: Der Verfassungsschutzbericht ist vielseitig. NLA, NWRI. Es gibt viele Zitate. Die Gewalt wird offiziell verneint. Wenn der Verfassungsschutz sagt, das ist eine halbherzige Aussage. Der Verfassungsschutz sagt aber, es gab keine Aktivitäten mehr. Personen ... . Haben das ganz zentral auf ihre Fahnen geschrieben, dass NLA der Gewalt abgeschworen hat. Wenn Sie Vermutungen haben, dann haben Sie schlecht recherchiert. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: NWRI, NLA ... . Klägeranwalt Herr Köhler: Es gibt keine NLA. Klägervertreter: Die NLA hat 2004 alle Waffen abgegeben. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Kein Grund. Die Unterlassungserklärungen sind abgegeben. Hier geht es um Widerruf. Klägeranwalt Herr Köhler: Es steht NWRI und der bewaffnete Arm NLA. Sie können nicht auf Vermutung irgendwelcher Ämter, das schreiben. Der Vorsitzende: So deutlich, wie Sie das hier vortragen haben, habe ich es nicht vorgefunden. "Abgeschworen" fehlt. Richter Herr Dr. Korte: Sie sagen, die haben abgeschworen. Dann sagen Sie, Sie haben mit denen nichts zu tun. Das ist ein Widerspruch. Klägeranwalt Herr Köhler: Es ist eine Hilfsargumentation. NLA, NWRI. Das heißt, wenn sogar Verbindungen bestehen, dann ... . Sie haben vollkommen Recht. es gibt keine Gewaltaktionen von Personen mit Richtung zur Gewaltneigung. Das ist unsere wesentliche Argumentation. Hilfsargumentation, dass es keine Beziehungen gibt. Richter Herr Dr. Korte: Wenn es Zahlungen gibt an NWRI, dann gibt es einen Grund für die Berichterstattung. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Sie sagen, es gibt Zahlungen an NWRI. Klägeranwalt Herr Köhler: An humanitäre Organisationen. Richterin Frau Käfer: ... das wären Argumente dafür. dass Sie unterstützen. Sie sind beweispflichtig. Herr Sauer sagt, Sie befinden sich auf der Liste von MLK. Ihre Beweislast ist schwierig. ... mittelbar werden Personen unterstützt. Ich muss in der Richtigstellung nicht schreiben, ehemalige Terroristen. Es stellt sich die Frage, will das der Kläger? Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Der Verfassungsschutz sagt, es ist eine Tarnvereinigung. Klägeranwalt Herr Köhler: Tarnvereinigung für NWRI? Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Steht so. Lesen Sie. Der Vorsitzende: Muss mich kurz mit meinen Kollegen beraten. Der Vorsitzende nach Wiedereintritt der Richter und der Richterin: Bleibe dabei. Die Klägerseite ist am Zuge, uns die Sachen näher zu bringen. Das mit NWRI hören wir heute zum ersten Mal. Haben keine Ahnung. Wenn Rotes Kreuz Gelder vergibt und hilft jemanden von den NLA ... . Leute am, Tisch ... . Es reicht mir deutlich nicht, dass die NLA die Waffen niedergelegt hat. ... Wenn das alles deutlich dargelegt wird, dann kann die Beklagte nicht ... . So viel Attentate haben Sie auch nicht dargelegt. Kommen nur auf diesen Weg zum Widerspruchsanspruch. Der Widerspruch muss ausformuliert werden. Geldentschädigung? Da haben wir die Verfassungsschutzberichte. Verneinen eine Geldentschädigung. Klägeranwalt Herr Köhler: Verstehe. Ich dacht, es ist schon alles dargelegt. Es wird kein Problem sein, gut darzulegen für welche Förderzwecke Geld floss. Richter Herr Dr. Korte: Nein, Sie müssen nicht sagen, wo es nicht hingeht, sondern wo es hingeht. Zum Beispiel, Ashraf City. Wer erhält dort das Geld. Wer ist Empfänger. Herr S.E.: Wir haben alle Dokumente dabei. Zum Beispiel für einen Omnibus. Klägeranwalt Herr Köhler: Darlegung der Einzelheiten kostet nur Zeit. Herr S.E.: Die Gelder flossen nur in die EU-Länder. Richter Herr Dr. Korte: Verstehe ich nicht, Geld floss nach Ashraf City. Herr S.E.: Humanitäre Hilfe an Türken, Moslems, Christen. Klägervertreter: Empfänger sind Firmen in Europa. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Ashraf City wird unterstützt. Klägervertreter: Ja, Kinder, Familien, die aus dem Iran geflüchtet sind, und unterstützt werden. Sie haben keinen Strom, keine Medikamente. Was denken Sie? Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Ich denke gar nichts. Klägeranwalt Herr Köhler: Welche Dokumente haben Sie? Bild , und das, was hinzugedichtet worden ist. Richter Herr Dr. Korte: Für den Berichtigungsanspruch sind Sie darlegungspflichtig. Der Vorsitzende: Der sei ... in terroristische Organisationen aufgenommen worden. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Schaue mir das erst Mal an. Der Vorsitzende: Vielleicht ein Vergleich? Klägeranwalt Herr Köhler: Sachliche Richtigkeit, die wir nicht sehen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: ... . Der Vorsitzende: Für Sie, die "Bild" wird das nicht so wahnsinnig helfen. Was wir gehört haben, wird noch schlechter. ... Ja, Geldentschädigung ... . Wie soll verfahren werden? Wollen Sie nicht vorab miteinander reden? Klägeranwalt Herr Köhler: ... . Der Vorsitzende: Sie kriegen eine Frist. Das ist die Alternative. ... Vielleicht können Sie, Herr Sauer ihm, Herrn Köhler, ein Signal geben. Klägeranwalt Herr Köhler: .... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Sauer: Nehme das mit. Der Vorsitzende: Weitergeben! Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Wie lange hätten Sie gern? Klägeranwalt Herr Köhler: Ende Januar. Der Vorsitzende: Dann hätten Sie, Herr Sauer, es gern bis Ende Februar. Dann hätten wir es gern bis Ende März. Beschlossen und verkündet: 1. Der Klägervertreter kann bis zum 25.01.08 zu den heutigen Erörterungen Stellung nehmen. 2. Der Beklagtenvertreter kann hierauf erwidern bis zum 29.02.08. 3. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung wird anberaumt auf Freitag, den 28.03.08, 14:00, in diesem Saal. SCHMOLZ + BICKENBACH KG vs. Kraus-Widmer Consuklting GbR ▲Die Sachen 324 O 790/07 SCHMOLZ + BICKENBACH KG vs. Kraus-Widmer Consulting GbR und 324 O 791/07 SCHMOLZ + BICKENBACH KG. vs. Kraus-Widmer Consulting GbR wurden ebenfalls parallel verhandelt. Den Kläger vertrat die nette Anwältin Julia Bezzenberger von der Kanzlei Moser Bezzenberger. Sie spielte ihren weiblichen Charme aus. Die Beklagten waren überrascht. Sie kannten die Zensurkammer Hamburg nicht. Gegenstand des Verfahrens war eine Pressemitteilung der Art wie aufgeführt. Die strittigen Äußerungen sind rot markiert:
CEO der Schmolz+Bickenbach KG, Benedikt
Niemeyer, zieht schweizerische Versicherung in den Affärenstrudel Der Vorsitzende Richter Andreas Buske erläutert es den Neulingen: Fangen wir an mit der 324 O 791/07 an. Es gibt den § 186 des StGB. Dieser wird ins Zivilrecht transformiert., so dass der Antragsgegner darlegungspflichtig darüber ist, dass die Äußerung wahr ist. Dafür haben wir nichts finden können. Dabei ist es so, wenn eine Frage nicht beantwortet wird, dass dem Inhalt der Frage zugestanden wird. Stille, Stille, Stille. Die Beklagten lesen die Schriftsätze. Der Vorsitzende: Man braucht im Grunde nicht so weit zu gehen. Wir brauchen nicht zu schauen, was die Gegenseite hat. Beklagtenvertreter: ... Es gab erhebliche Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens. Verschmelzung mit der Beckenbach KG. Wurde ständig umstrukturiert. Deutsche Bank, Commerzbank Dresdner Bank, Swiss Bank. Der Kredit wurde von der KG auf die AG übertragen. Das Unternehmen hat in der Eidesstattlichen Versicherung mitgeteilt, dass die Deutsche Bank als Finanzierer ausgetreten ist. Warum soll sie ausscheiden? Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Das Einzige was Sie sagen sollen ist, wann die Deutsche Bank ausgestiegen ist. Der Vorsitzende: Die Klägerin muss sich Kritik gefallen lassen. Aber die Kritik muss stimmen. Die Deutsche Bank hat Kredite gestrichen, muss stimmen. Beklagtenvertreter: Die Deutsche Bank schreibt das. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Sie glauben doch nicht daran, dass ich auf Ihren Schriftsatz erwidere? Klägerjustiziar Herr Otto: Wenn Sie die Aussage der Deutsche Bank haben, stellt sich die Frage, ob Sie die Klage nicht anerkennen. Beklagtenvertreter: Habe die definitive Aussage von Herrn Zimmer. Klägerjustiziar Herr Otto: Rainer Zimmer war Justiziar des OKS. Beklagtenvertreter: Da weiß er ... . Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Sie wollen Herrn Zimmer als Zeugen bestimmen, dass Kredite gestrichen wurden? Richterin Frau Käfer: Jeder wird das bestätigen, was hier gesagt wurde. Das ist non liquet. Sie werden verlieren. Heute wurde das erste Mal die Erklärung der Deutschen Bank vorgelegt. Deswegen Erklärung ... . Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Wir können Herrn Zimmer als Zeugen benennen. Habe keine Probleme. Der Vorsitzende: Dann kommen wir zu 324 O 791/07. Da kam der Schriftsatz Gott sei dank so spät, dass wir ihn nicht rausgeschickt haben. Ja, in der Sache 324 O 791/07 ... da würden wir die Klage auch für aussichtsreich betrachten. Falsche Aktionärsinformation. So wie wir die Beklagte verstanden haben, geht es nur um unterlassene Information. Inwieweit etwas falsch gesagt wurde, ist nicht erkennbar. RS: Bei einer Zeugenbelehrung wird Falschaussage gleichgestellt mit Unterlassung, Weglassen. Durch Unterlassung einer Information, kann es zum Meineid kommen. Der Vorsitzende: Bei diesen Äußerungen ist die Beklagte am Zug. Die Klägerin muss keine Geschäftsbeziehungen benennen. Das käme allenfalls in Betracht, wenn substantiierter Vortrag vorhanden wäre. ... . Das reine Bestreiten des Klägervortrages genügt nicht. Bilanzmanipulationen ... . Das kommt nicht als Verdacht daher. Die Beklagte hat die Beweislast bei dieser ehrenrührigen Äußerung. ... aber auch der Vortrag würde uns nicht reichen. Herr Meier kann verschwiegen haben. Insolvenz der Schleudertechnologie AG könnte genau so ... . Ob Meinungsäußerung vorliegt? Aber Meinungsäußerung wird auch mit Verbot belegt, wenn es nicht hinreichend Anknüpfungspunkte gibt. ... . Wirtschaftsrechner ... . Seine Indikatoren ... . Mag bedeutsam sein für die wirtschaftliche Lage, aber nicht Insolvenz. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Ist ja Insolvenz. Aktionäre, die Werktätigen, die Lieferanten sind die Betrogenen. Millionen von Aktien. Falsche Aktionärsinformation. Der Vorsitzende: Haben noch zwei Punkte. Bei Ziffer 5 sind wir uns einig. Bezieht sich auf den Konzern, nicht auf die Klägerin. Dann Ziffer c. Beklagtenanwalt Herr Schnell: Ziffer b. Der Vorsitzende: Ist dasselbe. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: ... ohne klarzustellen, dass dieses das Konzernergebnis ist. Der Vorsitzende: Ziffer 6. Die Beklagte ist beweispflichtig. Der Klägerin wird vorgeworfen, die Beklagtenseite ist am Zug. Untreue ... und Insiderverstoß. Das ist jetzt die Ziffer 7. Auch hier meinen wir, das im Ergebnis die Klage aussichtsreich ist. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: ... . Der Vorsitzende: Müssen uns die Erstmitteilung ansehen. Beklagtenanwalt Herr Schnell: Durchaus Betrugs-Bestandteil. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: In der Pressemitteilung. So wie es der versteht, der es liest, nicht so, wie Sie es verstehen oder ich. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger liest vor: Der Vorsitzende: Überlassen wir es dem durchschnittlichen Leser. Richterin Frau Käfer erläutert Stolpe: Es reicht, dass man das so verstehen kann. Da muss man das das nächste Mal anders formulieren. Beklagtenanwalt Herr Schnell: Wir werden bis Weihnachten eine neue Pressemitteilung bringen. Beklagtenvertreter: ... hat verkauft ... von der KG an die AG. Den Aktionären wurde vorgemacht, dass diese Einbringungen einen Aktienwert von 72 Franken ... . Die Generalversammlung beschließt, diese Aktien ... , in der Annahme die KG bringt Werte ein. Ein Viertel Jahr später wird das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen mit 13 Franken, nicht mit 72. Das ist für uns ein eindeutiger Vorgang, bei dem die Aktionäre ausgetrickst wurden. 220.000 Euro aus 12 Millionen. ... dann auf 800 Millionen Aktien. Das ist Aktionärsbetrug. Richterin Frau Käfer erklärt die Zensuregeln: Hier haben wir konkrete Äußerungen. Beklagtenvertreter: Die Generalversammlung hat positiv abgestimmt. Der Vorsitzende erklärt die Zensurregeln plastisch: Wozu sollen wir jetzt bei diesem Vortrag zuhören? Richterin Frau Käfer wird deutlich und verteidigt die Positionen von Richtern: Falsche Aktionärsinformationen verstehen wir als aktives Tun. Herr Meier ist Generalvertreter. Das wäre falsch. Wenn ich das nicht sage, dann wäre das keine falsche Information. RS: Was ist, wenn ich einen Mörder hinter der Tür lauern sehe und das dem Vorbeikommenden njcht sage? Was ist, wenn ich auf der Autobahn eine totes Reh liegen sehe und die Polizei nicht informiere? Dieses Nichtstun sind unzulässige Unterlassungen und falsche Handlungen. Auch Nichtstun ist eine Handlung, und möglicherweise durchaus, eine falsche Handlung. Wir sind jedoch bei der Zensurkammer, welcher der Staat die Macht gegeben hat, die deutsche Sprache zu definieren. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger nett aber gehässig: Wo ist hier etwas falsch? Beklagtenvertreter: Die Bank ... . Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Was ist die falsche Aktionärsinformation? Beklagtenvertreter: Die Bank ... das Bankhaus S. war fair. Das ist vorgelegt worden. Sind aber definitiv unfair. Es wurden zwei Unternehmensanteile eingebracht. Wo es interessant wird, da schreit die Klägerin, Aha. Klägerjustiziar Herr Otto: Ihnen wurde der Zutritt verwehrt. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Kann ich dazu was sagen? Der Vorsitzende: Natürlich kann ich das. Dazu pauschal was sagen. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Sie sagen pauschal. Richterin Frau Käfer: Vorschlag. Sie haben vorgetragen. Bei den anderen Äußerungen das Verbot anerkennen. Kämpfen nur noch um die Äußerung "falsche Informationen auf der Aktionärsversammlung" Klägerjustiziar Herr Otto: Sie haben vor, dass auf Ihrer Web-Site zu bringen. Beklagtenvertreter: ... . Richterin Frau Käfer: Darum geht es gar nicht. Das überhaupt nicht berichtet werden darf. Sie können sagen, das Gutachten spotte jeglicher ... . Beklagtenvertreter: ... . Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Wollen wir nicht einfach entscheiden? Der Vorsitzende: So viel hat Sie noch gar nicht gesprochen. Richterin Frau Käfer: Sie haben in Ihrer Erwiderung geschrieben ... . Daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass kein Gutachten vorlag. Das kann falsch sein. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Es geht um falsche Aktionärsinformation. Beklagtenvertreter: Bei 7,6 Millionen hört der Spaß auf. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Es hört der Spaß auf, wenn man irgend etwas veröffentlicht, abschreibt, ohne dass es wahr ist. Richterin Frau Käfer: Sie machen Schlussfolgerungen. Sie schließen, dass aus das es kein Gutachten gab. Sie haben aber geschrieben, es lag kein Gutachten vor. Beklagtenvertreter: ... . Richterin Frau Käfer: Sie sind verpflichtet, Beweise vorzubringen. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Stopp, Beweis. Sie müssen den Beweis vorlegen. Zeugen der Bank S. Sie muss es wissen. Der Vorsitzende: Wie soll verfahren werden? Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: ... . Beklagtenvertreter: Sie sind goldig. Richterin Frau Käfer: Alles, was Sie vortragen, ist eine Meinung. So haben Sie es aber nicht geschrieben. Sie schreiben, war nicht. Das war aber vielleicht möglich. Richter Herr Goritzka spielt mit seinem Kugelschreiber. Der Vorsitzende spielt mit seinem Ring. Richterin Frau Käfer diskutiert emsig. Beklagtenvertreter: Falsche Information, ist das Wichtigste.. Richterin Frau Käfer: Das denke ich auch. 2 bis 7 Anerkenntniserklärung. Bei Ziffer 1 werden wir weiter kämpfen. Der Vorsitzende: Wollen wir kurz unterbrechen. Wie lange haben Sie [Protokollführerin] noch Zeit? Nach Wiedereintritt der Richter muss nach Frau Bezzenberger im Flur gerufen werden. Der Vorsitzende: Das wäre ein gangbarer Weg. Falsche Information wäre interessant für sich. Bei Ziffer 7 gibt es noch Mal die Chance, die Kammer zu überzeugen, dass sie auf dem falschen Weg war. Bei 2 bis 6 Unterlassungserklärung. Schriftsatzfrist. Verkündungstermin. Was sollen wir mit der Erklärung der Deutschen Bank machen? Die Beklagten gehen raus und beraten sich. Beklagtenanwalt Herr Schnell nach Wiedereintritt: Wir werden Schriftsatzfrist kriegen. Der Vorsitzende: Wir wollen den Verkündungstermin in Abhängigkeit davon machen, wie die Schriftsatzfrist gesetzt wird. Es wird entweder eine Wiedereröffnung werden oder eine Verkündung. 2 bis 6, 3 bis 5. Mit der Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Beklagtenvertreter ... Beklagtenanwalt Herr Schnell: Unter Verwahrung der Kosten ... . Der Vorsitzende: Darauf hin erklärt der Beklagtenvertreter, ich erkenne die Klageansprüche 3, 4, 5 und 6 unter Verwahrung gegen die Kosten an. Richterin Frau Käfer: Zwei ... . Beklagtenvertreter: ... Können wir noch machen. Beklagtenanwalt Herr Schnell: Zum Punkt 2 tragen wir noch schriftsätzlich vor. Anerkennen können wir immer noch. Der Vorsitzende: Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 28.08.07 und beantragt ein Teilanerkenntnis-Urteil. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: ... und die Kosten ... Geht das? Der Vorsitzende: Die Beklagtenvertreterin beantragt, die Klage abzuweisen, soweit diese nicht anerkannt sind. Sie beantragt Schriftsatzfrist. Wie lange brauchen Sie? Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Es gibt den Ordnungsmittelantrag. Ein halbes Jahr schon. Noch nicht entscheiden. Richter Herr Goritzka: Ja, hier. Der Vorsitzende: Wie lange hätten Sie gern? Beschlossen und verkündet: Beklagtenvertreterin kann auf den Schriftsatz bis zum 25.01.08 erwidern. Die Klägervertreterin erinnert an den Ordnungsmittelantrag, und erinnert, dass er das Datum 01.08.07 hat. Klägeranwältin Frau Julia Bezzenberger: Die Sache ist entscheidungsreif. Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Auf den Schriftsatz vom 10.12.07 kann bis zum 25.01.08 erwidert werden. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 15.02.08, 9:55 Uhr in diesem Saal. Die Klägervertreterin erinnert an den Ordnungsmittelantrag vom 01.08.07. 15.02.08: Verkündung 324 O 790/07 ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, eine Äußerungen zu verbreiten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 324 O 791/07 ergeht ein Anerkennungs-Teil- und Endurteil. Sieben Äußerungen werden verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 96.000,00 Euro festgesetzt. 16.06.07: Pressemitteilung des Klägers Erfolgreiches Vorgehen gegen falsche Behauptungen im Internet In Ergänzung zu unserer Stellungnahme für die Medien vom 4. Mai 2007 in Bezug auf die Internetseiten, auf denen seit längerem versucht wird, SCHMOLZ+BICKENBACH durch falsche Behauptungen, böswillige Fehlinterpretation des Jahresabschlusses und haltlose Spekulationen in Misskredit zu bringen, können wir über für uns erfolgreiche richterliche Entscheide berichten. Das Landgericht Hamburg hat in einer einstweiligen Verfügung die Äusserung der wesentlichsten Vorwürfe untersagt. Dies betrifft z.B. die Aussagen "falsche Aktionärsinformation, Bilanzmanipulation, Insiderverstösse, Untreue" sowie Behauptungen zu einer angeblich bevorstehenden Insolvenz der SCHMOLZ+BICKENBACH AG. Das Landgericht Köln hat per einstweiliger Verfügung die Unterstellung untersagt, die Finanzierung der AG sei abhängig vom Aktienkurs. Das Landgericht Hamburg verbietet in einer weiteren einstweiligen Verfügung auf Antrag der SCHMOLZ+BICKENBACH KG die Behauptung, die SCHMOLZ+BICKENBACH KG sei vor der Übernahme der Swiss Steel AG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen und eine Bank hätte damals die Kreditlinien gekündigt. Soweit die untersagten Behauptungen weiterhin verbreitet werden, hat SCHMOLZ+BICKENBACH die Verhängung von Ordnungsgeldern beantragt. Wir behalten uns vor, auch zukünftig gegen allfällige falsche Behauptungen rechtlich vorzugehen. Quelle: Medienmitteilung der SCHMOLZ+BICKENBACH AG vom 16. August 2007 12.03.08: Pressemitteilung des Klägers Erfolgreiches Vorgehen gegen falsche Tatsachenbehauptungen im Internet In Ergänzung zu unserer Stellungnahme für die Medien vom 16. August 2007 in Bezug auf die Internetseiten, auf denen seit längerem versucht wird, SCHMOLZ+BICKENBACH durch falsche Behauptungen, böswillige Fehlinterpretation des Jahresabschlusses und haltlose Spekulationen in Misskredit zu bringen, können wir über für uns erfolgreiche richterliche Entscheide berichten. Gegen die Betreiber der Internetseite wurden mittlerweile sechs einstweilige Verfügungen erwirkt. In vier Fällen wurden Ordnungsgelder verhängt, weil gegen die einstweiligen Verfügungen verstossen wurde. Auf Antrag der Gegenseite fanden in bisher vier Fällen Hauptsacheverfahren statt. In zwei Fällen hat das Gericht bereits vollständig zu Gunsten von SCHMOLZ+BICKENBACH entschieden. Zwei weitere Entscheidungen werden am 12. März, 15.00 Uhr verkündet. SCHMOLZ+BICKENBACH behält sich auch in Zukunft vor, gegen allfällige falsche Behauptungen rechtlich vorzugehen. Quelle: Medienmitteilung der SCHMOLZ+BICKENBACH AG vom 12. März 2008 26.03.09: Pressemitteilung des KlägersSpürbare Auswirkungen der Finanzkrise auf den Geschäftsgang unserer UnternehmungQuelle: Medienmitteilung der SCHMOLZ+BICKENBACH AG vom 26. März 2009
Vielen Dank. Fehlende Informationen können nicht dazu führen, die nur teilweise übermittelten Informationen als falsche Informationen zu betrachten. Richterin Frau Käfer: Falsche Aktionärsinformationen verstehen wir als aktives Tun. Herr Meier ist Generalvertreter. Das wäre falsch. Wenn ich das nicht sage, dann wäre das keine falsche Information. RS: Was ist, wenn ich einen Mörder hinter der Tür lauern sehe und das dem Vorbeikommenden nicht sage? Was ist, wenn ich auf der Autobahn ein totes Reh liegen sehe und die Polizei nicht informiere? Dieses Nichtstun sind unzulässige Unterlassungen und falsche Handlungen. Auch Nichtstun ist eine Handlung, und möglicherweise, eine falsche Handlung. Wir sind jedoch bei der Zensurkammer, welcher der Staat die Macht gegeben hat, die deutsche Sprache zu definieren. Was ist mit dem falschen Eindruck, den eine Meinungsäußerung entstehen lässt, ohne einen ausreichenden Tatsachenhintergrund? Eine solche Meinungsäußerung gehört bei der Zensurkammer verboten, weil diese keine zulässige Meinungsäußerung mehr ist. Es ist damit eine falsche Meinungsäußerung.
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲ "Wir finden, das ist ein außerordentlich schwerer Fall, den wir hin und her, vor und zurück beraten haben." "Wir tasten uns ran." "Haben keine Ahnung."
Der Vorsitzende: Wie lange hätten Sie gern? "Da kam der Schriftsatz Gott sei Dank so spät, dass wir ihn nicht rausgeschickt haben." "Soviel hat Sie noch gar nicht gesprochen."
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.07.09 Impressum |