BUSKEISMUS

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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Pressesenat
Zivilkammer 24 - Verkündung

Dienstag, den 30. Oktober 2007

Rolf Schälike  - 30.10.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Verkündungen

Die erste Verkündung hatte ich verpasst. Diese erging im Oberlandesgericht von der Vorsitzenden Richterin des 7.Zivilsenats Frau Dr. Raben um 10:09: "Die Sache ist schon durch. Das Urteil ist schon gesprochen. Zu spät." erklärte mir die werte Dame. Die Verhandlung hatte um 10:00 Uhr begonnen. Ich musste Frau Dr. Raben glauben.

Zur Entschädigung wollte ich danach mal die Zensururteile beim Amtgericht Hamburg hören. Das klappte nicht. Immer wenn ich in den Sitzungssaal wollte, erklärte der Richter Dr. Steinmetz: Es ist eine geschlossenen Verhandlung.

Bei der dritten Verhandlung entschuldigte er sich: Wir haben heute nur geschlossene Verhandlungen.

Aus der Terminrolle war das nicht zu erkennen. Geklagt wurde gegen Versicherungen und Firmen. Firmen klagten ebenfalls.

Dann hatte ich Glück. Eine Verkündung in der Zensurkammer mit dem Oberzensor persönlich habe ich doch erwischt. Die Geschäftsstelle war leer, denn diese wird renoviert. Umgezogen ist diese in den Saal B335.

Auf dem Gang sah ich pünktlich 12:00 den Chef am Saal B 335 vorbei marschieren und fragte erstaunt: Verkünden Sie heute?

Der Vorsitzende Richter Herr Buske: Ja.

Vertreter der Pseudoöffentlichkeit: Wo denn?

Der Vorsitzende: In der Geschäftsstelle.

Vertreter der Pseudoöffentlichkeit: Der Raum ist doch leer. Die sind doch umgezogen.

Der Vorsitzende: Dort hängt aber die Terminrolle.

Vor zehn Minuten hing diese noch nicht am Rahmen zu diesem Raum. Muss unauffällig organisiert worden sein. Toll, nicht wahr? Wir marschierten gemeinsam zum leeren Zimmer. Angelangt im groß wirkenden leeren Raum schaute sich der Vorsitzende um.

Vertreter der Pseudoöffentlichkeit: Hier können wir tanzen.

Der Vorsitzende tritt wieder hinaus in den Gang und verkündet in die Leere: Verkündung der Zivilkammer 24!!!!!!

Dann trat er wieder in den Fast-Tanzsaal und verkündete: Sache 324 O 657/07. Urteil. Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Die entsprechenden Anträge werden zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wir standen, kein Tisch, kein Stuhl. Die Notizen machte jeder für sich im Stehen.

Bei der nächsten Verkündung gab es dann ein Pult für den Vorsitzenden. (Nachtrag v.14.11.07) 

Vertreter der Pseudoöffentlichkeit: Weshalb haben Sie zurückgewiesen. In einem anderen Fall hat doch der Kläger obsiegt.

Der Vorsitzende mit seiner erstaunlichen Detailkenntnis : Weiß ich nicht. Aber hier wurde die Gegendarstellung beantragt. Die haben wir abgewiesen.

Ich freute mich, dass der Vorsitzende der Pseudoöffentlichkeit - immerhin einem Journalisten - überhaupt geantwortet hatte. Darauf muss ich heute Abend unbedingt trinken.

Prof. Prinz erledigt die Sache in ein paar Minuten                           

Die alte Sache aus dem Jahre 2000 !! 7 U 73/01 ((324 O 263/01) Dr. Ron Sommer vs. Verlagsgruppe Handelsblatt (Wirtschaftswoche) wegen einer satirischen Fotomontage dauerte nicht lange.

Der Termin war angesetzt auf 10:00 Uhr.  Um 10:08 Uhr traf ich den Klägeranwalt Herrn Prof. Prinz auf der Treppe auf dem Weg beim Verlassen des Gerichtsgebäudes.

Um 10:10 Uhr erklärte mir die Vorsitzende Richterin des 7.Zivilsenats am Hans-OLG Frau Dr. Raben auf die Frage nach dem Termin der Verkündung verschmitzt: Die Sache ist schon durch. Das Urteil ist schon gesprochen. Zu spät.

Ätsche, bätsche dachte ich weiter. Pech gehabt, das war mir klar. Ist sich die Vorsitzende bewusst, wie sie Journalisten behandelt?

Kurz und bündig. Die Formalien wurden eingehalten, bestimmt auch das Recht. Was kann man in acht Minuten klären? Als Pseudoöffentlichkeit haben wir das nicht erfahren. Auch die Anwälte werden ihrer Verschwiegenheitspflicht nachkommen. Schweres Recherchieren steht uns bevor.

Im Internet erfahren wir allerdings einiges dazu. Bis heute gehen die Zensurkammern diese Informations- quellen noch nicht an:

LG Hamburg: Az. 324 O 263/01 verbietet die Fotomontage, OLG Hamburg, Az. 7 U 73/01 bestätigt das Verbot. BGH urteilt am 30.09.2003, VI ZR 89/02 und erlaubt die Fotomontage mit der Begründung, dass Ron Sommer die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht im Rahmen der satirischen Darstellung, die eine Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz sei, hinnehmen müsse.  Die Fotomanipulationen im Fall Sommer müssen als solche erkennbar sein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat  durch Beschluss vom 14.2.2005 (Az.: 1 BvR 240/04) das BGH Urteil aufgehoben, das Gesicht war nicht ausreichend entzerrt, noch zu schön, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an den BGH. Der BGH hat mit Urteil IV ZR 64/05 das Berufungsurteil des OLG Hamburg Az. 7 U 73/01 aufgehoben und an das OLG zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revisionsverhandlung - zurück verwiesen. Diese Verhandlung haben wir heute verpasst.

Wie weit das Gesicht von Ron Sommer entzerrt war, kann man im Internet finden.

Wir erinnerten uns heute an das Zitat eines intelligenten Richters des Landgerichts Hamburg: Das Hamburger Landgericht und Hamburger Oberlandesgericht bedarf der Beratung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht, und lässt deshalb eine Revision nie zu.

Arne Michaelsen vs. Hans Barlach u.a.

Die Sache 7 U 43/07 (324 O 958/06) Arne Michaelsen vs. Hans Barlach u.a. hatte bei Buske ein Vorspiel. Am 02.03.07 wurde verhandelt, am 20.04.07 wurde die Klage mit einer entsprechenden Kostenregelung abgewiesen.

Heute erlebten wir die Berufung. Klägeranwalt Herr Behrens scheint noch nicht zu den Creme de la Creme Presseanwälten zu gehören. Was nicht ist, kann ja noch werden.

Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Ja, hier geht es um Entschädigung wegen einer Bildveröffentlichung in der Hamburger Morgenpost. Wir finden die Berichterstattung und das Foto schon als eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. ... Säufer ... ist schon erheblich Persönlichkeitsrecht verletzend. Wir meinen, dass das schon grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch begründen kann. Aber der Kläger hat die falschen Leute verklagt.

Es gibt im Presserecht die Überraschung, dass der Verleger haftet. Der Herausgeber wird nicht in die Haftung genommen. Nun haben Sie den Chefredakteur verklagt. Sie hat ihm gesagt, dass Bild soll gepixelt werden. Wir brauchen nicht weiter der Sache nachgehen. Ein leitender Redakteur, der Chefredakteur haftet nur, wenn ihm eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. So meinen wir, hat die Berufung keinen Erfolg.

Frage an Sie: Soll das durchgewinkt werden?

Klägeranwalt Herr Behrens: Soll durchgewinkt werden. ... Wenn es sich hier erweist, dass wird den falschen erwischt haben, dann werden wir bei dem nächsten Schlag den richtigen erwischen. Ich bin recht leidenschaftslos. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Deswegen entscheiden Sie bitte.

Die Vorsitzende: Ist aber alle sehr klar. Im Impressum steht Morgenpost GmbH. Das ist eindeutig der Verleger.

Klägeranwalt Herr Behrens: Ist der Verleger haftbar zu machen?

Die Vorsitzende freudig: Natürlich. Der Verlag haftet, nicht der Herausgeber. Muss Ihr Mandant lesen, dass Sie den Falschen erwischt haben?

Klägeranwalt Herr Behrens: Ist alles mit dem Mandanten erörtert, auch mit der Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist, dass Sie das zu Papier bringen.

Die Vorsitzende lässt die Katze aus dem Sack: Machen wir nicht. Wir sehen uns nicht veranlasst, etwas zu Papier zu bringen, was in der Zukunft zu tun ist.

Beim Klägeranwalt Herrn Behrens machte es Click: Wenn das so ist, dann nehmen wir die Berufung. zurück.

Die Vorsitzende diktiert: Das Gericht weist darauf hin, dass die Beklagten als Schuldner nicht in Betracht kommen. Darauf hin erklärt der Klägervertreter, die Berufung wird zurück genommen.

Beschlossen und verkündet: Der Kläger wird des Rechtsanspruches der Berufung für verlustig erklärt. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Streitwert? Da ist noch die Gegendarstellung drin. Meinen mindestens 500,00 Euro. Sie haben noch den Feststellungsantrag. Beschlossen und verkündet: Der Wert der Berufung wird auf 3.000,00 Euro festgelegt.

Beide Anwälte im Chor: Vielen Dank.

RS: Der Beklagtenanwalt, Herr Michael Fricke konnte diesmal ausnahmslos schweigen.

 

Meldungen des Tages - Putin möchte von Brüssel aus die Zensur der EU-Medien thematisieren, aber auch in die EU-Medien investieren;
I
nfo zu Dr. Ron Sommer                         

Wir finden in den Medien die folgende Information:

1.
Der Kremlchef kündigte diese Woche an, in Brüssel ein "Russisch-europäisches Institut für Freiheit und Demokratie" zu gründen. Aufgaben: Beobachtung der Lage ethnischer  Minderheiten, Einwanderern und Medien.

Putins EU-Beauftragter Sergej Jastrschembski präzisierte: Keineswegs beabsichtigt Putin eine gemeinsame Einrichtung mit der EU. Die günstige Wirtschaftslage Russlands erlaube es, sich den  "Luxus" in zivilgesellschaftliche Einrichtungen 70 Millionen Euro zu investieren. Mit den gleichen Mitteln soll auch das neue Institut in der EU finanziert werden.

Aus dem russischen Internet:

По словам российского президента, этот институт мог бы оказывать содействие в вопросах «мониторинга выборов, положения национальных меньшинств и мигрантов на территориях стран Евросоюза и России тоже, состояния свободы слова и по другим интересующим нас вопросам». «Мы рассчитываем также на политическую и административную поддержку наших коллег», — сказал Путин.

Meine Übersetzung:

Den Worten des Russischen Präsidenten nach, könnte dieses Institut Unterstützung leisten in den Fragen der Wahlbeobachtung, zur Lage der nationalen Minderheiten und Migranten auf dem Territorium der Europäischen Union und Russlands, zum freien Wort und zu anderen uns interessierenden Fragen."
"Wir rechnen ebenfalls mit der politischen und administrativen Unterstützung unserer Kollegen," sagte Putin.

2.
Zu Dr. Ron Sommer wird berichtet:

Dr. Ron Sommer arbeitet als Berater für den russischen Telekommunikations- und Mischkonzern AFK Sistema. (Info von Juni 2003)

3.
Aus dem Interview mit dem Stern - 25.03.2004

Sie, Herr Dr. Sommer beraten den russischen Mischkonzern AFK Sistema und die US-Anlagefirma Blackstone ...
... außerdem sitze ich im Aufsichtsrat der Münchener Rück - ein hoch spannendes Unternehmen, Weltmarktführer unter den Rückversicherungen. Und ich berate in verschiedenen Ländern weitere Unternehmen und, unentgeltlich, Politiker. Ich habe mich Zeit meines Berufslebens mit Innovationen und der Entwicklung von Märkten befasst, und das tue ich auch weiter. Es ist unendlich spannend zu sehen, was etwa in Russland gerade passiert. Und ich freue mich, meine Erfahrungen hier einbringen zu können.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.11.07
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