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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 30. August 2007

Rolf Schälike - 11.09.2007 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine. Denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 30.08.2007

Birthler vs. Toralf Staub (Journalist) und Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH        

Den Sachen 27 O 681/07 Birthler vs. Toralf Staub (Journalist) und 27 O 681/07 Birthler vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH fehlte es nicht an politischer Brisanz.

Der Umgang mit den Stasi-Akten birgt in sich alle Probleme des Persönlichkeitsrechts. Nur wenige der Täter bzw. vermeintlichen Täter sind an der Offenlegung der Akten interessiert. Die Vergangenheitsbewältigung und die Geschichtsschreibung stößt an die juristischen Grenzen und den üblichen Interessenkonflikten. Die Akten beinhalten viel Privates, was nach der Rechtssprechung niemanden etwas angeht, wenn nicht ausdrücklich erlaubt wird, diese Informationen bekannt zu machen.

Frau Birthler bzw. die Birthler-Behörde wurde vertreten vom Anwalt Johannes Eisenberg, bekannt als Vertreter der DDR-Akteure, welche juristisch für diese streitet und dabei mit Verboten bis zum Verfassungsgericht nicht spart.

Der Journalist Toralf Staud wurde vertreten vom Anwalt van Eendenburg von der Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Maierm, bekannt als Vertreterin von Gregor Gysi und nicht gerade freundlich, was die Offenlegung der Stasi-Akten betrifft.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Guten Tag. Birthler gegen Zeitverlag. Wollen Sie erst in Ruhe den Schriftsatz lesen? Oder wollen Sie sich Herr Eisenberg kurz äußern?

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Habe den e-Mail-Auftrag von Herrn Staub vom 17.12.06 beigelegt. Es war ein Auskunftsbegehren TR - Terminal Recherche. Auf der nächsten Seite, was im Einzelnen gemacht wurde. Er behauptet, Herr Schulz hätte gelogen. Haben eine Einschätzung vorgenommen.

Richterin Frau Becker: Verstehe ich nicht. Weder BF noch AU haben recherchiert.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Es gab einen BF-Entwurf im Februar 2007. Kaufmann war nicht entschwärzt.

Richterin Frau Becker: Kann nicht sein. BF hat auch nicht recherchiert. AU ... .

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: BF sind Forscher. Hatten vielleicht anderes zu tun.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Kann das nicht nachvollziehen. Wenn immer noch die Fußnote fehlt. 17.09.06.

Beklagter Herr Toralf Staub: Recherchiere zu Bundestagsabgeordneten, Herrn Killat und vier anderen.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Entschwärzung von Kaufmann [gab es dann]. Es gibt den Vorwurf der Täuschung durch Schwärzung des Namens. ... Was die Forschungsabteilung unternommen hat im September nach der Lehr-Anfrage... . An die Forschungsabteilung darf sich niemand wenden, auch wenn die Forschungsarbeiten abgeschlossen worden wären. Die Akte hätte bearbeitet werden müssen. Bundestagsabgeordneten unter Klarnamen. Wenn jeder andere Name vor der Schwärzung geklärt werden muss, dann dauert es sehr lange. In diesem .... von Nebenbetroffenen war eine Vielzahl von Namen geschwärzt. Es werden nicht irgendwelche Leute untersucht. Habe ich bei ... gesehen. Bei Görlitz, bei Kaufmann. Sie wussten, dass auch die Forschungsabteilung sich unsicher war. Sie, Herr Staub wussten es, als Sie rein gesehen haben.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Sie können doch nicht aus dem Nichtvorhandensein ... sagen... .

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie dürfen alles schreiben, aber nicht diesen Täuschungsvorwurf. Aber bei der Behörde bestanden Bedenken aus AU und BF. Die Fußnote kannte er ja im Februar 2007. Wir sagen, es ist ärgerlich, dass die Fußnote da so steht.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Die Täuschung bestand darin, dass klar war, dass Arthur Kaufmann IM war. Die Anfrage war 2005.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie möchten behaupten, dass Sie am 17.12.06 nach Arthur Kaufmann gefragt haben?

Beklagter Herr Toralf Staub: Dies ist die Karteikarte zum Abgeordneten Herrn Killat. Unter dieser Nummer fand man diese Karteikarte. Es fällt dieser Dokumentenstempel auf. So ist das nur nach langem Kampf herausgegeben worden. Gleicher Vorname, gleiche Nummer, gleiches Geburtsdatum. Erst nach Androhung gerichtlicher Schritte ... . ... nicht ableitbar, welchen Stand die Forschungsabteilung hatte. Arthur Kaufmann war die Deckidentität. Man kann diesen Schluss, den Herr Eisenberg zieht, nicht ziehen.

Der Vorsitzende: ... dass die Behörde getäuscht hat. Es gab noch weitere Anfragen. Ob die Schlussfolgerung richtig ist? Haben vielleicht gemauert.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Im Oktober war der interne Erkenntnisstand weiter als nach außen hin gesagt. Das ist Täuschung. Das kann man in der Presse so schreiben. Die Ein-Mann, genauer Ein-Frau-Behörde muss so etwas dulden. Die Recherchen waren schon abgeschlossen.

Müsste die Behörde nicht, wenn die Karte 'raus gegeben ist, sagen, wir haben en Stempel, wir haben .. . Am 15.01.07 wurde immer noch abgestritten. Wir hatten am 08.01 angefragt. Gibt es im Begriff "täuschen" etwas, was in Ehrverletzung übergreift? Die Behörde muss sich die Kenntnis ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Tatsache ist, das es ein falscher Vortrag ist. Es gab am 17.12. keinen Antrag auf Entschwärzung. Es gibt die AU-Entscheidung. Am 17.12.06 gab es den Verdacht, dass das in Wahrheit eine fiktive Person ist. Herr Schulz hätte angeblich angelogen ... . Sie behaupten zwischen Oktober und Dezember hätten Sie mit irgend jemanden gesprochen. Zum Vortrag bez. 1501. hat jemand gesagt, kann nicht.  Die Ermittlungen wären nicht abgeschlossen. Sie sagen, der Forschungsstand bei BF wäre anders, als nach Außen gesagt wurde.

Sie behaupten, dass man am Stempel erkennen kann, dass die Person nicht existiert. Ist für mich ganz neu. ZPR ... . Wenn er umgezogen ist nach Klein-Machnow 1976. Wenn irgend jemand Forschungen angestellt hat. Im ZPR gab es nichts. ... individueller Vorwurf ... . Die Behörde hat sofort reagiert. Sie dürfen nicht einfach sagen, Sie sind getäuscht worden. Sie behaupten, die Behörde wusste das positiv im September 2006. Stimmt nicht.

Beklagter Herr Toralf Staub: Weshalb legen Sie Schreiben [und Zeugen] der Behörde vor, aber nicht die Forscher selbst?

... .

Die Anträge wurden Ende Juni gestellt. Am1. August habe ich das erste Paket erhalten. Am 4. Oktober das zweite Paket. Es gab Lesehilfe. mit Herrn Wetzel....  Abgeordneten Herrn Killat.  Worauf die Schwärzungen beruhen. Arthur Killat - Arthur Kaufmann.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Wie hätten sie es klären können?

Beklagter Herr Toralf Staub: Gesagt wurde, dass es sich bei allen Personen um Drittpersonen handelt. Erst zwei Tage später, wo ich Beschwerde angedroht habe ... .

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Sie lügen wieder. Eine Woche später. Sie sagten zeitgleich.

Richterin Frau Becker: Man kann nicht sagen, sie wusste nicht, weil ... . Wann hatte die Behörde positive Kenntnis von der Nichtexistenz des Arthur Kaufmanns?

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Das hat am 15.01.07 stattgefunden. ZPR ist ein Archivbestand, ein Teil innerhalb der Behörde. Bearbeitungszeit von acht Tagen soll Täuschung sein?

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: ... Stolpe. Es ist klar, dass man sich eindeutig äußern muss. Wir haben eine Behörde, eine Organisation. Wenn man mit kräftigen Worten eine Behörde kritisiert, dann ist das nicht Stolpe.

Das ZPR ist nicht das entscheidende Instrument.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... dann wurde am 15.01 nachgetragen worden. Dann sind die Ergebnisse: Geburtsort, ... stimmen mit Herrn Killat überein.Dann wurde entschieden, wir wissen, dass er es ist. Seine Anfrage vom 17.12. liegt nicht vor.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg möchte etwas sagen

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg schreit: Habe keinen Bock mehr. Lesen Sie bitte. Kommt allgemein auf den Antrag zurück. ... Wenn das so wäre, dass er zwei Monate ... der Behörde nachläuft.

Wenn im ZPR die PKZ nicht enthalten ist, dann ist das nicht aussagekräftig. Die PKZ konnte gefälscht werden. Aber wenn es keine PKZ gab, dann gab es diese Person nicht.

Wir haben unseren alten Kanzler zu verdanken ... . Verletzung des Rechts auf persönliche Selbstbestimmung nur im Ausnahmefall.

Die Behörde hatte nicht den Auftrag gehabt, Arthur Kaufmann zu enttarnen.

Richterin Frau Becker: Die Behörde schwärzt ohne zu prüfen und wird nicht tätig, bis jemand nachfragt.

Der Vorsitzende: Wir verrennen uns- Der Vorwurf ist, die Behörde hat gewusst und verschwiegen.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Es gab dreihundwert Namen.

Beklagter Herr Toralf Staub: Nein, exakt drei.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Gut, drei. Wird nicht geprüft.

Beklagter Herr Toralf Staub: Haben die den Dokumentenstempel nicht gesehen?

Der Vorsitzende: Wir verzetteln uns. Es geht nicht darum, ob die Behörde besser arbeiten hätte sollen. Es geht darum, wusste sie es und hat anderes gesagt.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Täuschung ist auch Vorenthalten einer Information. Wen es klar ist, dass das ZPR nicht ergiebig ist, dann muss die Behörde sagen, dass sie recherchiert hat. Dann kann der Journalist zum Schluss kommen, dass ... .

Beklagter Herr Toralf Staub: Wenn Sie weiter die Schwärzung aufrecht erhalten, dann bitte ich um eine detaillierte Begründung.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Muss bestreiten, dass es mündliche Anträge gab.

Richterin Frau Becker: Es bleibt unwidersprochen, dass im Oktober herausgegeben wurde, und das Persönlichkeitsrecht Dritter geschützt werden. WessenPersönlichkeitsrechte werden verletzt, wenn die Behörde sagt, wir recherchieren?

Der Vorsitzende: Das ist nicht ... .

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Der Vorsitzende: Ich glaube, wir haben begriffen. Meines Erachtens nach, ist alles unbestritten. Hatten im September positiv gewusst und hatten gemauert. Dann wäre das unzulässig. Sie [der Beklagte] hätten schreiben können, habe gemauert.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Hier ist "wussten". Hier haben wir es mit der Verdachtsberichterstattung zu tun.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Staub bestätigt unseren Vorwurf. ... Allenfalls um einen Tag betrogen.

Der Vorsitzende: Gut. Wir haben alles verstanden.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: Auch die weiteren Äußerungen können nicht verboten werden.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Die sind auch nicht verboten. ... konkrete Verletzungsfragen.

Beklagtenanwalt Herr van Eendenburg: ... .

Der Vorsitzende: Es ist unklar, was die konkrete Verletzungshandlung betrifft.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg als harter Zensor: ... durften Sie nicht schreiben.

Beklagter Herr Toralf Staub: Ist mir so nicht bekannt.

Der Vorsitzende: Sie dürfen. Ja. Gut.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Man soll eine Vergleich nachsuchen. Dieser Vorwurf, aber, .. war nicht bekannt. Konnte aus der Mitteilung des Einwohnermeldeamtes nicht erkennen ... .

Beklagter Herr Toralf Staub: Weshalb gibt es keine dienstliche Erklärung des Forschers.

Der Vorsitzende: Wissen wir ... .

Beklagter Herr Toralf Staub: Dieser Punkt wurde geändert.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Wurde geändert, weil sie diesen Punkt missverstanden haben.

Dann beginnt ein Streit zum Vergleich, den der Vorsitzenden machte.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Vielleicht nicht bewusst irregeführt hat. Ohne Strafbewehrung, wie der Vorsitzende das vorschlägt.

Klägerinanwalt Herr Johannes Eisenberg: Will keine Ehrenerklärung. Vorschlag: verpflichtet sich strafbewehrt. ...  es ergab sich nicht aus der Landeseinwohneramt-Anfrage, das er nicht existiert.

Der Vorsitzende: Gut. Anträge werden gestellt. Die Entscheidung erfolgt am Schuss der Sitzung.

Es wird Bezug genommen auf die Eidesstattliche Versicherung in der Sache 27 O 673/07.

Im Laufe des Tages werden wir entscheiden.

An Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.

 

Meldungen des Tages  Internetangriff von Anwalt Dr. Mann abgewehrt ; MLP werden grenzen in deren Zensur-Versuchen gesetzt            



Richterbank
2007 Lurusa Gross


Die Domain MLPblog.de wurde den MLP-Kritiker entzogen. Erreicht hat dieses umstrittene Urteil (3 W 110/07 v. 31.05.2007) der Promianwalt Dr. Roger Mann von der bekannten Kanzlei Damm & Mann. Auf Anhieb hatte das seinerzeit nicht geklappt. Erst eine Beschwerde beim OLG führte zum Ziel.

Das genügte nicht.

Die Inhalte vom Blog verschwanden, wie die Richter es wollten, umgehend. Die Abmeldung bei DENIC verzögerte sich. Promt erging ein Bestrafungsantrag und das Landgericht Hamburg Zivilkammer 27 beschloss am 16.07.07 (327 O 332/07), dass der Kläger 500,00 Euro zu zahlen oder 2 Tage Haft anzutreten habe. Interessant: Mitgerichtet hat die heutige Anwältin in der Zensurkammer Hamburg, Frau Käfer.

Der sofortigen Beschwerde wurde nicht abgeholfen (327 O 332/07, 02.08.07).

Diesen Wahnsinn machte das Hanseatische Oberlandesgericht nicht mit. Mit Beschluss vom 28.08.07 (3 W 151/07) wurde der Antrag auf Ordnungsmittel zurückgewiesen.

Eine Niederlage auch für den Medienanwalt Dr. Roger Mann, welcher ansonsten das Handelsblatt, die Financial Times Deutschland u.a. seriöse Presseorgane gegen Klagen von Unternehmen vertritt. Den Bemühungen dieses Anwalts um Internetzensur wurden Grenzen gesetzt. Weshalb übernahm er diesen umstrittenen MLP-Fall?

Bewahrheitet sich meine Wahrnehmung, dass dieser Anwalt mit der Rechtsprechung der Zensurkammern als Ganzes einverstanden ist, jedoch nur in den konkreten Fällen, bei denen er Abgemahnte vertritt - zu oft erfolglos - , er eben eine Ausnahme sieht? Werden wir Dr. Roger Mann immer häufiger als Vertreter von abmahnenden umstrittenen Firmen erleben, als Beteiligter an der immer tiefer greifenden Zensur. Unterstützt er dem Durchgriff von Geschäftsmodellen mit dem Geruch von Abzocke und Betrug?

Hoffentlich hat auch der MLP-Vorstand aus diesem und den anderen Verfahren gelernt, und schafft es, den Fall der Aktien-Kurse zu stoppen, um nicht in die persönliche Verantwortung zu geraten.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 01.06.08

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