BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte



Bericht

LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, 10. Mai 2007 (Do)

Rolf Schälike - 17.-02.06.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

 

Hartmut Wellner vs. Abacho AG - Fernsehturm-Restaurantchef a.D. kämpft um seine Ehre 

Die Sache 27 O 121/07 Hartmut Wellner vs. Abacho AG war das zweite Verfahren, welches wir in Berlin mit dem Kläger, Herrn Hartmut Wellner erlebten. Über das erste Verfahren 27 O 1336/06 gegen den Deutschen Depechendienst (ddp) am 26.04.07 haben wir berichtet.

Im Internet finden wir:

Mysteriös - und auch wieder nicht mysteriös - war das Verschwinden von 32 Mitarbeitern am Tag nach der Wende. „Die Damen und Herren liefen bei uns unter Technik“, erinnert sich Wellner. Und sie gehörten zur Stasi. „Die grauen Spione“ hatten sich heimlich aus dem Staub gemacht.

Quelle: Die Berlinseite

Der Kläger war schon vor der Wende Chef des Fernsehturm-Restaurants. Heute ist er es wohl nicht mehr. Weshalb?

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Die Sach- und Rechtslage hat sich nicht grundlegend geändert.

Ob das Kammergericht das anders sieht ... ?

Wir haben mehr als fünfundzwanzig Jahre Kontakt mit Kommissariat 1 gehabt.

Wir wollen ... .

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Im Tagesspiegel gab es achtundzwanzig Beiträge zum Tagesgeschehen.

Wir haben den Rechtstreit mit ddp. Ohne Rechtspflichten nehmen wir das raus.

Die Kammer hat zurecht entscheiden.

Im Wettbewerbsrechts ist es anders als im Presserecht.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg setzt sich:

Es handelt sich um ein Widerspruchsverfahren.

Der Hauptstreit ist vor dem Kammergericht.

Konzentrieren wir uns auf den Rechtsstreit 667/99

Sie waren daran beteiligt. Ich war beteiligt. Wie war es dann?

Es war was anderes. Herr Professor, lassen Sie das.

Bis jetzt hat nur er gesprochen. Das kotzt mich an.

Anwalt Johannes Eisenberg schreit:

Ich möchte Anträge stellen und gehen.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Ich möchte eine vollständige Antwort geben.

Die Partei war die TAZ. Die Kammer muss nicht ein weiteres Urteil produzieren.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg sitzend:

Dieses Verfahren kann man aussetzen bis das Verfahren 27 O 1336/06 entschieden ist.

Geschäftsführerin Mitte gegen TAZ.

Die TAZ hat gesperrt ... . ... war Autor.

Der TAZ ist damals ... .

Dem Kammergericht ist diese Verletzbarkeit ... .

Ich habe auf meine Abmahnung ... . Weberling hat die Abmahnung ... .

Ich hatte auf die Entscheidung zu ddp gewartet.

Die Autoren des Senders Freies Berlin.

Freie Erklärung, wenn es anders ist, dann an ... .

Man kennt das Schicksal des Prozesses ddp nicht.

Das kann dazu führen, dass er hier nicht geschützt wäre.

Ich kann nur zustimmen, dass die Beklagte die Unterlassungserklärung abgibt, nach der Kammergericht-Entscheidung unter Verzicht auf 926.

Wenn das Kammergericht sagt, die Berufung von ddp ist stattgegeben worden.

Aber ich möchte noch prüfen. Das sind keine Streitgenossen. Es sind selbständige Störer.

Es ist ein absolut geschütztes Rechtsgut. Es besteht nebeneinander.

Wir mussten es. haben die Einstweilige Verfügung verloren.

Mit diesen Hetzschmierereien. Ich habe den Kläger nicht sprechen können.

Sie sagen, wäre regimekritisch. Es wären Parolen, von Freiheitskämpfern, die von der DDR-Regierung verfolgt wurden.

Wenn man sich das anschaut, dann waren es Hakenkreuze. B St U 0058. Welche Personen haben ... ?

Wenn es darum ging, dass As, das Ausreissymbol für Personenkreise mit nazistischen Hintergrund ... .

Das ist dann die Lüge der Hetzschmierereien.

Es gab einen Bodensatz von Rechtsradikalen in der DDR. Wenn Sie sich die einzelnen Berichte ansehen... .

Es gilt die wissenschaftliche Beschreibung von K 1, welche die gleichen Methoden der IM-Führung hatte.

Da gibt es doch den Bahro-Komplex. Wenn Karl-Eduard von Schnitzler von einem Schwein spricht, so übt er Kritik. Diese Sprache von Schnitzler ist kritikwürdig. Wie die Hetzpro-paganda des Schnitzlers ankommt.

Es ist keine Denunziation gegen Schnitzler.

Es gibt noch einen anderen Punkt: Die Westberliner.

Lässt Westberliner vorbei. Es ist der Verdacht, dass der den durchlässt, Geld dafür bekommt.

Das hat nicht die ... , Republikfeinde zu denunzieren, sondern Wirtschaftskriminelle.

Die vertikale Hierarchie der K 1 war nicht bei der MfS, sondern beim Minister des Inneren.

Das ist gesicherter Bestand der Geschichtsforschung.

Im Internet finde ich [RS] dazu das Folgende:

MfS – Archivbestände der Abteilung XII
Teilbestand:
MfS - Archivbestand 9
Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei

Stand:
September 2006
Umfang: 117 lfm Laufzeit: 1960 - 1989, Erschließungsstand: 0,3 %

Aufgabenstellung:
Das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei wurde als Struktureinheit des Ministeriums des Innern (MdI) 1959 aus den Operativ-Abteilungen bzw. Operativ-Gruppen im MdI gebildet. Seit 1964 gab es die Bezeichnung „Arbeitsgebiet I“ der Kriminalpolizei (nachfolgend K I). Aufgaben der K I waren vor allem das Verhindern schwerer Straftaten, der Schutz des sozialistischen Eigentums in der Volkswirtschaft, die Personenkontrolle mit spezifischen Mitteln und Methoden bei besonders gefährlichen Rechtsbrechern, die „Bearbeitung“ des organisierten Verbrechens, aber auch von Religionsgemeinschaften, die Verhinderung von Ausbrüchen und Meutereien in Strafvollzugeinrichtungen. Die K I arbeitete mit Inoffiziellen Mitarbeitern, den IMK (Inoffizieller Kriminalpolizeilicher Mitarbeiter) und den IMKR (Inoffizieller Kriminalpolizeilicher Mitarbeiter aus Kreisen der Rechtsbrecher). Des weiteren gab es in der I des MdI die selbständige Dienststelle I/U (Observationsgruppe), deren Mitarbeiter in geheimen Objekten, mit legendierten Personaldokumenten und in einem legendierten Arbeitsverhältnis arbeiteten. Im MfS war die Hauptabteilung VII und in den Bezirken die Abteilung VII für die abwehrmäßige Sicherung (Linie VII/1 des MfS) sowie für die Koordinierung und das Zusammenwirken mit dem MdI und der Deutschen Volkspolizei (Linie VII/9) verantwortlich.

Enthält u. a.:
Straftaten in Kombinaten und Betrieben. - Werbung und Überprüfung von IMK, IMKR und Inhabern geheimer „Treffquartiere“. - Observierung von Personen und Gaststätten. - Aufklärung von Tötungsverbrechen. - Observierung von Angehörigen der Deutschen Reichsbahn. - Überwachung von Strafgefangenen und ehemaligen Häftlingen sowie von „Asozialen“.

Informationen über die Bearbeitung des Teilbestandes:
Bei der Erarbeitung einer Konzeption für die Erschließung der MfS-Archivbestände wurden einige Akten erschlossen. Alle Unterlagen des „Archivbestandes 9“ sind über die sog. zentrale Kartei F 16 personenbezogen nutzbar.

Findhilfsmittel (BStU-intern):

  • personenbezogene MfS-Karteien

  • Datenbank „Sachaktenerschließung“ (SAE)

Besonderheiten:
Nach der Richtlinie 004/79 des MdI durfte die Gewinnung von IMK und IMKR nur nach Abstimmung und vorheriger Überprüfung durch das MfS vorgenommen werden. Erfolgte danach die Werbung von IMK/IMKR durch die K I, wurden die Akten in der zuständigen Diensteinheit des MfS aufbewahrt, in der Abteilung XII des MfS durch die Hinweiserfassung „OG“ (Operativgruppe) zentral nachgewiesen und abschließend archiviert als AOG (Archivierter Vorgang der Operativgruppe K I) abgelegt. Mit den Festlegungen der Richtlinie 004/87 des MdI wurde auch die Erfassung beim MfS neu geregelt und die Hinweiserfassungen auf die neue Bezeichnung „KAG I“ geändert, und als AKAG (Archivierter Vorgang der Arbeitsrichtung I der Kriminalpolizei) abgelegt.

Quelle: BStU Bund

§_6   StUG
[Begriffsbestimmungen]

(1) Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sind

  1. sämtliche Informationsträger unabhängig von der Form der Speicherung, insbesondere
     

    1. Akten, Dateien, Schriftstücke, Karten, Pläne, Filme, Bild-, Ton- und sonstige Aufzeichnungen,

    2. deren Kopien, Abschriften und sonstige Duplikate sowie

    3. die zur Auswertung erforderlichen Hilfsmittel, insbesondere Programme für die automatisierte Datenverarbeitung,

    soweit sie beim Staatssicherheitsdienst oder beim Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei entstanden, in deren Besitz gelangt oder ihnen zur Verwendung überlassen worden sind,
     

  2. dem Staatssicherheitsdienst überlassene Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Das zum gesicherten Bestand der Geschichtsforschung. [RS]

Klägeranwalt Johannes Eisenberg sitzend:

"Grobert", - wenn er das war - wollte er, dass er mit der Kriminalpolizei zusammenarbeitet. K 1 wollte nicht, dass das MfS den anbaggert, deswegen Informationsaustausch.

Ist bei uns auch so. Verfassungsschutz und Kriminalpolizei.

Zu Ihnen [Herr Weberling] mit Ihrem Geschmiere. Mit Lehmann kommen Sie nicht weiter.

Mit Hüber werden wir noch sehen.

Mit den Maßstäben Lehmann, Hüber kommen Sie nicht weiter.

Lässt sich nicht ... . Keine Berichte der UNO in Libanon.

Wird nicht als deutscher erfolgreicher Gastronom gefeiert, ... als erfolgreicher IM, sondern als ganz gewöhnlicher ... .

Es wird bestritten, dass er bereitwillig seine Verstrickung zugegeben hat.

Er ... Werbemaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen. Wenn Kanzleramt kommt ... Gewerkschaftler. Da werden die Angestellten angesehen.. Da sagt der Verfassungsschutz, der Herr XXX soll heute frei haben. Wir haben Sicherheitsbedenken.

Darüber ist gesprochen worden.

Wir werden uns beim Kammergericht dazu treffen.

Sie werden sagen, der war jahrelanger Verteidiger solcher Staatsanwälte.

Die hatten auch ein solches Problem mit den Hakenkreuzen.

Es ist immer Sachbeschädigung, wenn es schwer zu entfernen ist.

Sprühdosen waren in der DDR nicht so einfach zu bekommen.

Schönhauser Allee... , Kastanienallee ... . Sie wissen, wie schön die aussahen.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Ich empfehle, bei der ganzen Sache genauer zu lesen.

Bahro-Bericht, IM "Grobert". Es ist nichts von dem drin, was Sie sagen.

Zitiere von Anfang an: denunziert über die Bahro-Tätigkeit.

Ihr Mandant wird sagen, es waren Hakenkreuze.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg unterbricht.

Der Vorsitzende Herr Mauck

Die Wiederholungsgefahr ist nicht ausgeräumt.

Was halten Sie von der Aussetzung dieses Verfahrens?

Klägeranwalt Johannes Eisenberg.

Gegen Aussetzung im Sinne ruhen lassen habe ich keinen Einwand.

Meine Bedenken haben Sie nicht verstanden.

Er hat Klage erhoben. Hat aber die Klage nicht vorangetrieben.

Macht seine Rechte aus 926 nicht geltend.

Der Vorsitzende Herr Mauck

926 geht nicht. ... sind raus.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg.

Willkürlich und ohne Anlass habe ich die Klage erhoben.

Der Vorsitzende Herr Mauck

Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich erörtert.

Der Beklagtenvertreter beantragt die Aussetzung des Verfahrens bis 27 O 1336/06 erledigt ist, und beantragt für den Fall der Aussetzung für den Kläger ... aus den § 926 ZPO  .. herleiten wird.

Der Klägervertreter erklärt, dass er einverstanden ist.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg.

Und kann jederzeit wieder anfangen.

Was ist der Unterschied zwischen ruhen lassen und aussetzen?

Wieder eine Stunde Geschichtsschreibung durch Gerichte.

 

Meldungen des Tages - Hier aber liegt der Hase begraben und der Hund im Pfeffer, oder umgekehrt.

Gern lese ich im Hamburger Abendblatt die Artikel von Helmut Karasek zur deutsche Sprache.

Am 21.05.07 beschäftigt er sich mit Merkels Kritik zum G8-Treffen in Samara/Russland und mit Putins Verweis auf die G8-Preventiv-Massnahmen in Deutschland.

Zutreffend stellt er den wesentlichen Unterschied fest:

Hier aber liegt der Hase begraben und der Hund im Pfeffer, oder umgekehrt. Denn sowohl Deutschland wie die USA haben im Unterschied zu Russland eine unabhängige Justiz, Putins Staat dagegen fehlt die unabdingbare dritte Macht des Rechts, die den Staat in die Schranken weisen kann und muss. Es muss auch in Schröders Ohren geklungen haben, als Putin mit den Journalisten über seine Lupenreinheit diskutierte.

Bloß gut, dass mein Herz gesund ist. Sonst würde ich bereits entschlafen in unserem Büro liegen - totgelacht.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.06.07
Impressum