Rolf Schälike - 17.-02.06.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
Hartmut Wellner vs. Abacho AG - Fernsehturm-Restaurantchef a.D. kämpft um seine Ehre ▲ Die Sache 27 O 121/07 Hartmut Wellner vs. Abacho AG war das zweite Verfahren, welches wir in Berlin mit dem Kläger, Herrn Hartmut Wellner erlebten. Über das erste Verfahren 27 O 1336/06 gegen den Deutschen Depechendienst (ddp) am 26.04.07 haben wir berichtet. Im Internet finden wir: Mysteriös - und auch wieder nicht mysteriös - war das Verschwinden von 32 Mitarbeitern am Tag nach der Wende. „Die Damen und Herren liefen bei uns unter Technik“, erinnert sich Wellner. Und sie gehörten zur Stasi. „Die grauen Spione“ hatten sich heimlich aus dem Staub gemacht. Quelle: Die Berlinseite Der Kläger war schon vor der Wende Chef des Fernsehturm-Restaurants. Heute ist er es wohl nicht mehr. Weshalb? Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Die Sach- und Rechtslage hat sich nicht grundlegend geändert. Ob das Kammergericht das anders sieht ... ? Wir haben mehr als fünfundzwanzig Jahre Kontakt mit Kommissariat 1 gehabt. Wir wollen ... . Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Im Tagesspiegel gab es achtundzwanzig Beiträge zum Tagesgeschehen. Wir haben den Rechtstreit mit ddp. Ohne Rechtspflichten nehmen wir das raus. Die Kammer hat zurecht entscheiden. Im Wettbewerbsrechts ist es anders als im Presserecht. Klägeranwalt Johannes Eisenberg setzt sich: Es handelt sich um ein Widerspruchsverfahren. Der Hauptstreit ist vor dem Kammergericht. Konzentrieren wir uns auf den Rechtsstreit 667/99 Sie waren daran beteiligt. Ich war beteiligt. Wie war es dann? Es war was anderes. Herr Professor, lassen Sie das. Bis jetzt hat nur er gesprochen. Das kotzt mich an. Anwalt Johannes Eisenberg schreit: Ich möchte Anträge stellen und gehen. Beklagtenanwalt Prof. Weberling: Ich möchte eine vollständige Antwort geben. Die Partei war die TAZ. Die Kammer muss nicht ein weiteres Urteil produzieren. Klägeranwalt Johannes Eisenberg sitzend: Dieses Verfahren kann man aussetzen bis das Verfahren 27 O 1336/06 entschieden ist. Geschäftsführerin Mitte gegen TAZ. Die TAZ hat gesperrt ... . ... war Autor. Der TAZ ist damals ... . Dem Kammergericht ist diese Verletzbarkeit ... . Ich habe auf meine Abmahnung ... . Weberling hat die Abmahnung ... . Ich hatte auf die Entscheidung zu ddp gewartet. Die Autoren des Senders Freies Berlin. Freie Erklärung, wenn es anders ist, dann an ... . Man kennt das Schicksal des Prozesses ddp nicht. Das kann dazu führen, dass er hier nicht geschützt wäre. Ich kann nur zustimmen, dass die Beklagte die Unterlassungserklärung abgibt, nach der Kammergericht-Entscheidung unter Verzicht auf 926. Wenn das Kammergericht sagt, die Berufung von ddp ist stattgegeben worden. Aber ich möchte noch prüfen. Das sind keine Streitgenossen. Es sind selbständige Störer. Es ist ein absolut geschütztes Rechtsgut. Es besteht nebeneinander. Wir mussten es. haben die Einstweilige Verfügung verloren. Mit diesen Hetzschmierereien. Ich habe den Kläger nicht sprechen können. Sie sagen, wäre regimekritisch. Es wären Parolen, von Freiheitskämpfern, die von der DDR-Regierung verfolgt wurden. Wenn man sich das anschaut, dann waren es Hakenkreuze. B St U 0058. Welche Personen haben ... ? Wenn es darum ging, dass As, das Ausreissymbol für Personenkreise mit nazistischen Hintergrund ... . Das ist dann die Lüge der Hetzschmierereien. Es gab einen Bodensatz von Rechtsradikalen in der DDR. Wenn Sie sich die einzelnen Berichte ansehen... . Es gilt die wissenschaftliche Beschreibung von K 1, welche die gleichen Methoden der IM-Führung hatte. Da gibt es doch den Bahro-Komplex. Wenn Karl-Eduard von Schnitzler von einem Schwein spricht, so übt er Kritik. Diese Sprache von Schnitzler ist kritikwürdig. Wie die Hetzpro-paganda des Schnitzlers ankommt. Es ist keine Denunziation gegen Schnitzler. Es gibt noch einen anderen Punkt: Die Westberliner. Lässt Westberliner vorbei. Es ist der Verdacht, dass der den durchlässt, Geld dafür bekommt. Das hat nicht die ... , Republikfeinde zu denunzieren, sondern Wirtschaftskriminelle. Die vertikale Hierarchie der K 1 war nicht bei der MfS, sondern beim Minister des Inneren. Das ist gesicherter Bestand der Geschichtsforschung. Im Internet finde ich [RS] dazu das Folgende:
MfS
– Archivbestände der Abteilung XII
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