BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, 23. Januar 2007

Rolf Schälike - 24.-25.01.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

 

Terminrolle

Wer die Terminrolle größer haben möchte, einfach drauf klicken.

Uns interessierten insbesondere folgenden Verhandlungen:

27 O 996/06 - Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Nexus Druck GmbH

und

27 O 1020/06 - Bankhaus Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Dr. Rügemer

 

Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit interessierte sich ebenfalls hauptsächlich für diese beiden Verfahren.

Vertreten waren Journalisten und Gewerkschaftsfunktionäre.

 

Die Klägeranwälte

Die Klägeranwälte der Kanzlei Dr. Schertz sind für uns interessant, denn Anwalt Dominik Höch ist Klägervertreter auch gegen uns.

Über die uns interessierenden Verfahren berichtete Marcel Bartels und erhielt Abmahnungen.

_______________________

Dieses Kapitel ist durch zwei Beschlüsse verboten. Was das Landgericht nicht verbot, verbot, das Kammergericht

Beschluss: Landgericht Berlin 27 O 1237/08 v. 27.11.08

Beschluss  Kammergericht Berlin 9 W 178/08 v. 13.01.09

Das Landgericht erlaubte, das Kammergericht verbot, die durch das Landgericht verbotenen Passagen einfach unkenntlich zu machen. Begründung: niemand weiß, was verboten wird und weswegen der Gerichtberichterstatter gegen das Verbot ist. Es bleibt in diesem Fall der Kläger in seinen Persönlichkleitsrechten verletzt.

Hätte ich die verbotenen Passagen gelassen und darüber diskutiert, so wäre das ein Verstoß gegen den Tenor der Verfügung.

Mit dieser Rechtsauffassung des Kammergerichts zementieren die Zensurrichter am Kammergericht, die Herren Nippe, Knecht und Damaske die Geheimjustiz.  Denn der Betroffenen darf sich nicht öffentlich äußern. Was ihm erlaubt leibt, sind die Gerichtsverfahren mit den hohen Streitwerten und den Kosten der Anwälte.

Ich finde das lustig. Die Vergangenheit holt uns ein. Der Humor hilft, das zu überstehen.

Das war das Thema dieses Kapitels. In Deutschland Heute ist dieses Thema an dieser Stelle nicht diskutierbar.

Wahrscheinlich darf nirgends diskutiert werden, wie die Vergangenheit uns einholt

_______________________

 

Meine Schwester, Waltraut Schälike, 1927 in Berlin geboren, lebt ebenfalls noch, und war de facto Mutter für ihre kleineren Brüder, von denen ich einer war. Nachzulesen detailliert in Ihrem Buch "Ich wollte keine Deutsche sein."

Sie ging zusammen in die Schule mit Svetlana, der Tochter von Stalin. Sie studierten auch gemeinsam Geschichte an der Moskauer Uni und Svetlana half meiner Schwester in einer sehr schwierigen Situation.

Ursache war "Lux", das Hotel für kommunistische Spitzenfunktionäre aus der ganzen Welt.

Svetlana wohnte zwar nicht in diesem Hotel, doch die Schule war aus nachvollziehbaren Gründen die selbe.

Nun treffen sich in Deutschlang Heute Menschen mit ihrem unterschiedlichen Hintergrund bei Mauck und Buske vor Gericht und versuchen auf juristischem Wege etwas zu klären.

Ob das der richtige Weg für das demokratische Deutschland ist?

 

Bücherverbote

Bücher spielten in unserer Familie eine bedeutende Rolle. Schon in der Weimarer Republik musste mein Vater Fritz Schälike als Verleger für ein Jahr in Festungshaft. Festungshaft war den Privilegierten - Offizieren, politischen Gefangenen -  vorbehalten.

Die Bücherverbrennungen 1933 waren für uns ein Schrecken.

Heine:

„Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.”

In der DDR waren viele Bücher verboten, oft wurden Texte den neuen politischen Gegebenheiten in alten Bücher angepasst. Aus Fotografien wurden unliebsame Personen wegretuschiert.

Gut erinnere ich mich an die russische Sowjetenzyklopädie von 1953, in der 1957 der Lebenslauf von KGB-Chef, Stalins Mördergehilfe Berija herausgeschnitten werden sollte. Die neue Texte für die fehlenden Seiten erhielten die Abonnenten vom Verlag zugesandt.

Mein Vater sah traurig zu, wie wir Kinder diesen Parteiwillen ausführten. Zu Hause protestieren konnte er sich als Verlagsleiter des DDR-Parteiverlages nicht leisten. Ihn begriffen habe ich trotzdem.

Bücher von verfemten Autoren blieben in unseren Bücherregalen.

1984 wurde ich in Dresden wegen der Verbreitung von sieben Büchern zu 7 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Nach 1989 verschwanden in der Sowjetunion und der ehemaligen DDR ganze Bibliotheken, auch aus Schulen und Betrieben.

In Deutschland Heute würde ich für die sieben Bücher keine sieben Jahre Zuchthaus erhalten.

Wäre ich aber Mitautor in analogen Büchern, wie die "Vernehmungsprotokolle" und "Gedächtnisprotokolle" von Jürgen Fuchs oder auch mit Beiträgen in einer Schrift "Menschenrechte" oder "Verantwortlich für Polen" für welche ich in der DDR sitzen musste, so wären mir Einstweilige Verfügungen und Strafen sicher. Könnte ich diese nicht zahlen, dürfte ich in Deutschland Heute bis zu zwei Jahren einsitzen. Viel länger als ich in Dresden für die Bücherverbreitung saß.

Nach den heutigen Kriterien der Presseklammern in Hamburg und Berlin hätten alle Autoren, einschließlich Heinrich Böll, nicht mit den Argumenten des Schultzes der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Verdachtsberichterstattung sowie auf das Recht, Fragen stellen zu dürfen, obsiegen können. Der Schutz des  Persönlichkeitsrechts der in den Büchern genannten oder beschriebener [identifizierbarer] Personen hätte über dem Recht der Autoren auf Meinungsfreiheit und über dem von den Richtern definierten Interesse der Öffentlichkeit gestanden.

Die DDR-Oberen versuchten, nach Gesetz zu handeln. In einer neuen, keinesfalls auszuschließenden Diktatur, würden die Herrscher von der heutigen Rechtssprechung einiges lernen können, um ihren Machenschaften den rechtsstaatlichen Rahmen zu verleihen.

Möchte keinem Juristen zu nahe treten und auch nicht behaupten, sie würden wie im Dritten Reich bzw. wie im real existierenden sozialistischen Deutschland handeln. Das geht gar nicht. Was damals passierte, und was  heute passiert, sollten sie jedoch wissen.

Ich versuche nur dazulegen, was und wie ich fühle.

Hoch sensibilisiert habe ich den heutigen Prozesstag bei der Pressekammer Berlin, mit dem Vorsitzenden Richter Herrn Mauck beobachtet.

 

Bank Oppenheim klagt gegen "Der Bankier" - zwei Verhandlungen am heutigen Dienstag

Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Nexus Druck GmbH (27 O 996/06)
Bankhaus Sal. Oppenheim jr. Cie KGaA vs. Dr. Rügemer (27 O 1020/06)

Mitglieder der Familie Oppenheim, und inzwischen auch deren anwaltlicher Vertreter fühlen sich durch das Buch "Der Bankier" von Dr. Werner Rügemer, dem Vorwortautor Herrn Hans See, dem Nomen Verlag (/Nexus Druck GmbH), die Neue Rheinische Zeitung (NRZ), die Buchhändler und den Buchhandel in ihren Persönlichkeitsrechten so stark verletzt, dass diese inzwischen mit über einem Dutzend Klagen, Klagedrohungen, Strafen, Strafanzeigen versuchen, gegen viele Passagen im Buch, in Internetveröffentlichungen, bei Lesungen und anderen Gelegenheiten vorgehen.

Was juristisch dahinter steckt ist schwer zu beurteilen. Warum die Gerichte mitmachen, ist schwer zu verstehen.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck sagte dazu:

Jeder hat das Recht, Gerichte anzusprechen.

In den beiden heutigen Verfahren (Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Nexus Druck GmbH (27 O 996/06) und Bankhaus Sal. Oppenheim jr. Cie KGaA vs. Dr. Rügemer (27 O 1020/06) geht es um ca. zwanzig Passagen aus dem streitgegenständlichen Buch, welche verboten werden sollen und durch die Einstweilige Verfügung z.T. verboten sind.

Das Gericht muss im Verfügungsverfahren die Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. die Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung nicht so schlimm gesehen haben. Die bereits ausgelieferten Bücher mussten nicht vom Markt genommen werden. Auch gegen diese Gerichtsentscheidung legte der Kläger Beschwerde ein.

Das Gericht blieb jedoch bei seiner Meinung und wies die Beschwerde am 11.07.06 ab (27 O 653/06).

Der Vorsitzende heute:

Wir wollten das Buch nicht ganz vom Markt nehmen. Nur bei künftige Auflagen [sollten die Verbote berücksichtigen].

Das ändert nichts daran, dass die Klägerin es hinnehmen muss, [unwahre Behauptungen zu dulden].

Es sind überwiegend Wertungen. Die Klägerin konnte nicht abstrahieren ... .

Heißt aber nicht, dass es erlaubt ist.

Es kratzt am Rande, denn Meinungen zu Ereignissen von 1900 haben wenig Bezug zum heutigen Anerkenntnisschutz.

Das Interesse des Verlages geht vor. Ändert aber nichts daran, dass Unwahres stehen gelassen werden kann.

Mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht werden wir in uns gehen.

Wen kratzt das aber, was 1900 passierte?

Klägeranwalt Dominik Höch konnte sich nicht halten:

Machen Sie Strafanzeige. Es reicht mir.

Der Vorsitzende:

Herr Höch, es reicht.

Sie sind Rechtsanwalt. Habe noch als Referendar gelernt, dass Rechtsanwälte schimpfen dürfen.

Klägeranwalt Dominik Höch freudig:

Echt? Wir werden am 13.03.07 die Schmerzensgeldfrage behandeln.

Man sollte wissen, dass trotz dieser Meinung viele Buchhändler die ungeschwärzte Erstfassung nicht mehr verkauften und an den Verlag bzw. die Auslieferungsstelle zurücksandten. Kann man nicht verurteilen. Welcher Buchhändler möchte sich einlassen auf teure Prozesse.

Beklagtenanwalt  Herr Schultze:

Hat die Kammer das Buch gelesen?

Der Vorsitzende:

Können wir nicht

Beklagtenanwalt  Herr Schultze:

Wir haben allen Kammermitgliedern das Buch zum Lesen angeboten.

Klägeranwalt Herr Höch:

Nutzt Ihnen nicht viel, wenn Sie einen Aufhebungsantrag stellen.

Sie müssen sich vorher darüber im Klaren sein, was Sie wollen.

Der Vorsitzende:

Das ist ein Problem der Geschäftsstelle.

Ja, ein Rechtsmissbrauch, jedenfalls kann nicht gegeben sein, wenn der Kläger meint ... .

Das ist zulässig.

Jeder hat das Recht, Gerichte anzusprechen.

Wir haben eine Reihe von Behauptungen, welche so nicht stimmen.

Beklagtenanwalt  Herr Schultze:

Alles, was nicht stimmt, korrigieren wir sehr gern selbst. Da haben wir eigenes Interesse.

Das mit dem Vorstandgespräch korrigieren wir problemlos.

Jetzt wird es konkreter.

Aus dem Internet entnahmen wir, dass im Einstweiligen Verfügungsverfahren von ca. zwanzig beantragten Verboten sieben nicht bestätigt bzw. zurückgenommen wurden. Was alles verboten bzw. zurückgenommen wurde, wussten wir nicht.

Der Vorsitzende:

Untersagen - das ist wichtig - wollen wir die ganze Äußerung.

Zu b: So etwas, wie mit den Bankschaltern. Einzelne Filialen hatten Bankschalter.

Klägeranwalt Herr Höch:

Dazu habe ich vorgetragen. Schalterlose Bank, schalterlose Kundensch ... .

Ja, auf Seite 91 heißt es, die Bank hat nur ...  Bankschalter.

.... Dass wir uns nur auf diese Zeit beziehen, ist nicht so.

Beklagtenanwalt  Herr Schultze:

Im Mutterhaus in Köln gibt es nur eine Kassenhalle.

Herr Rügemer:

Ihre Behauptung, dass es in den konkreten Filialen auch Schalter gibt, ist falsch.

In Stuttgart, München, Hamburg gibt es keine Schalter.

Habe Zeugen benannt, welche das bezeugen können.

Leicht zu überprüfen. Hier die drei Adressen. Liebe Leser, geht doch bitte einmal hin, und informiert mich und damit die Öffentlichkeit, ob die Aussage des Beklagten stimmt.

Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
Niederlassung Hamburg

Colonnaden 3
20354 Hamburg
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
Niederlassung
Baden-Württemberg

Lange Straße 9
70173 Stuttgart
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
Niederlassung München

Odeonsplatz 12
80539 München

Der Vorsitzende hakt diesen Punkt ab:

O.k. Ist strittig. Ob Beweis erhoben wird oder nicht, werden wir sehen.

[Zum nächsten Punkt der Geschäftsbereichsaufteilung.]

Sie [der Beklagte] behaupten, es werde im Geschäftsbericht nicht unterschieden.

Es stellt sich die Frage, muss der Autor mehr wissen, als im Geschäftsbericht steht?

Klägeranwalt Herr Höch:

Ich habe den Ausdruck von 2001 und 2003. Da wird doch Bierbaum genannt.

Wir haben alles dazu vorgetragen. Gegenseitig.

Der Baron von Rukavina? Im Bericht steht nur OVT.

Der Vorsitzende:

Gibt es zu dieser Sache auch einen Schriftsatz?

Klägeranwalt Herr Höch:

Ja.

Herr Rügemer:

Im Geschäftsbericht steht das unter Beides. Einfacher geht das nicht.

Der Vorsitzende:

Vierzig Kunden und zu voll ... .

[Baron Hubertus] Rukavina ist schon 2003 ausgeschieden. Das Buch erschien 2006.

Ist das heute noch so, oder war das damals so?

Herr Rügemer:

Rukavina ist ein bekannter Geldwäscher. Ob dieser 2003 oder 2006 ausgeschieden ist, ist sekundär.

Er kommt bei Oppenheim aus den USA unter.

Ob er wieder ausscheiden musste ist sekundär.

Im Internet finden wir eine Pressemitteilung zum Ausscheiden des Barons:

Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Unter Sachsenhausen 4
50667 Köln
Postfach 10 27 43
50467 Köln
Telefon (02 21) 1 45 - 01; Telefax (02 21) 1 45 - 15 12
Amtsgericht Köln HRB 20121
www.oppenheim.de
 

PRESSEINFORMATION

Hubertus Baron Rukavina verlässt das Bankhaus Oppenheim zum Jahresende

Köln, 30. September 2003

– Hubertus Baron Rukavina, persönlich haftender Gesellschafter, wird nach fast fünfjähriger Tätigkeit das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2003 verlassen. Baron Rukavina war im Bankhaus innerhalb des Geschäftsbereiches Vermögensverwaltung für das Private Banking zuständig und leitete die beiden Konzerntöchter in Zürich und Luxemburg. Neben der personellen Verstärkung seines Bereiches hat er vor allem die regionale Expansion der Bank vorangetrieben. So wurden unter seiner Leitung die Niederlassungen in Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und Baden-Baden sowie im Ausland in Wien, Salzburg und Genf gegründet. Neben der geografischen Erweiterung führte er mit großem Erfolg eine Segmentierung nach Kunden- und Produktgruppen ein. Unter seiner Verantwortung wurden nicht nur das Geschäftsvolumen, sondern auch die Ertragslage des Privatkundenbereichs gesteigert. Das Bankhaus bedauert seinen Entschluss und ist ihm für seinen Einsatz, seine herausragenden Leistungen sowie stets bewiesene Loyalität zu großem Dank verpflichtet. Seine Aufgaben werden vom Sprecher des Bankhauses, Matthias Graf von Krockow, übernommen.
Ansprechpartner:
Olaf M. Willems
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
Unter Sachsenhausen 4
50667 Köln
Tel. (02 21) 145 - 1955
Fax. (02 21) 145 - 2602
E-Mail: presse@oppenheim.de

Klägeranwalt Herr Höch:

Stellt es falsch da. Bringt Ideologie hinein.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Haben Sie das Buch gelesen?

Klägeranwalt Herr Höch:

Leider ja.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Bei Scharping ist es mit den Jahren ebenfalls so.

Klägeranwalt Herr Höch:

Aber es waren zweieinhalb Jahre vor der Veröffentlichung.

Lassen Sie mich nicht lange reden.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Lassen Sie mich nicht lange reden, finde ich gut.

Herr Rügemer:

Rukavina ist eindeutig.

Klägeranwalt Herr Höch:

Aber die Entscheidung nicht mehr. Ich weiß nicht, was Sie wollen?

Die Geschäftsberichte 2004, 2005 und 2006 hätten genügt.

Der Vorsitzende kommt zum nächsten Punkt:

Dann die ganz schönen Kunden.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Zeugen ... .

Klägeranwalt Herr Höch unterbricht:

Das ist ein Ding. Haben Sie einfach nicht vorgetragen, weshalb das stimmen muss.

Der Vorsitzende:

Es ist reine Spekulation.

Herr Rügemer:

OVT nimmt Kunden ab fünfzig Millionen aufwärts.

Da nehme ich Leute, welche über fünfzig Millionen besitzen.

Klägeranwalt Herr Höch:

Das ist falsch.

Der Vorsitzende:

Man kann doch nicht sagen, dass, wer mehr als fünfzig Millionen besitzt, Kunde von OVT ist.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Steht im Internet OVT.

Herr Rügemer:

OVT ist Oppenheim.

Klägeranwalt Herr Höch:

Ist einfach Mist.

Herr Rügemer:

Entsteht ein ehrverletzender Eindruck?

Klägeranwalt Herr Höch:

Die OVT ist eine Tochtergesellschaft. Ganz klar. Das ist ein Beratungsunternehmen. Es sind reine private Beratungsleistungen. Sie ordnen Kunden falsch zu. Es ist eine persönlichkeitsrechtliche Verletzung gegenüber einer Bank.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Es sind Kunden.

Klägeranwalt Herr Höch:

Sie müssen mir zuhören!

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Oppenheim wird mit der Holding in Verbindung gebracht. Die Argantis war zu hundert Prozent ein Tochterunternehmen. Das sagen Sie selbst.

Klägeranwalt Herr Höch:

Was wollen Sie damit sagen?

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Das alles [miteinander] zusammenhängt.

Klägeranwalt Herr Höch:

Ist aber falsch.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Die Bank wird zusammen mit allen Tochterfirmen dargestellt. Die Bank baute Messehallen, in Wirklichkeit war es ein Fond. Genau so mit Scharping. Es wird nicht in Präsens gesprochen. Was Sie tun, sind Spitzfindigkeiten.

Klägeranwalt Herr Höch:

Wenn Sie wollen. Scharping war richtig. Aber bei ... . Wie soll der Leser das verstehen?

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Alles, was ein Schriftsteller schreibt, ... .

Klägeranwalt Herr Höch:

Ist wieder Ideologie. Genau so, wie Sie nicht verantwortlich sind für Leute in Ihrem Büro. Ich kann das Äußerungsrecht nicht neu erfinden.

Der Vorsitzende beginnt ein neues Thema:

Das mit den Niederlassungen ... . 1968 Filiale in Frankfurt am Main. Dann umgezogen. Ist auch falsch.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Im Bericht steht: umgezogen, doch im Geschäftsbericht steht, neue Filiale.

Klägeranwalt Herr Höch:

Das ist ein Fehler in der Übersetzung aus dem Englischen. Im Englischen hieß es "branches".

Der Vorsitzende kommt zum nächsten Thema:

Weihnachtsgeld kürzen.

Klägeranwalt Herr Höch unterbricht:

Schon interessant.

... .

Steht unter Berufung aus einem nicht näher genannten Gewerkschaftsmann. Lassen Sie mich mal. Jetzt kommt solch ein Vortrag unsubstanziiert. Im Vortrag steht, soll irgendwann mal so werden. Im Buch steht, es sei so gewesen. Im Übrigen habe ich mir nie die Mühe gemacht .. . Muss ja [etwas] auf Ihren Schriftsatz erwidern können von heute dem 23.01.07. Es war in der Tat so, dass wir hier darüber reden, das ist die Rechtsprechung der Kammer. ... . Dort ging es tatsächlich um die freiwillige Leistung, das Weihnachtsgeld, welches wegen des Standortes auf 75 bis 80 Prozent gekürzt worden war. Der Betriebsrat und die Geschäftsleitung haben das vereinbart. Das war Betriebspraxis. Es kommt jedoch nicht darauf an. Es wurde unsubstanziiert dargelegt. Der Zeitpunkt der Berichterstattung ist wichtig, weil der Pakt erst in dem Jahr geschlossen wurde, wo das Buch schon erschienen war.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Sie geben selbst zu, dass Agantis zu hundert Prozent der Bank gehört. Die Äußerung des Autors wird hier bestätigt.

Beklagtenanwalt Herr Schultze liest Passagen aus dem Buch.

Das ist Geschäftspolitik, welche der Autor beschreibt.

Herr Rügemer:

Darf ich zu diesem Vertrag etwas sagen?

Weihnachtsgeld gehört nicht zum Lohn, sagt Herr Höch.

Natürlich gehört Weihnachtsgeld zum Lohn. Wenn dieses verringert wird, so ist es eine Lohnsenkung.

Es stimmt nicht, dass der Betriebsrat und die Geschäftsleitung das vereinbart haben.

Mehr als hundert Beschäftigte der Firma haben gegen diese Kürzung Klagen in Bonn erhoben.

Ich habe keinen Zeitpunkt der Lohnkürzungen genannt. Das habe ich nur als Instrumentarium beschrieben.

Gegen diese stattgefundene Lohnsenkung gibt es einen Zeugen .

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Weshalb benennen Sie nicht ... als Zeugen?

Klägeranwalt Herr Höch:

Muss Ihnen nicht erläutern, weshalb ich keine Zeugen benenne.

Der Vorsitzende:

Der Geschäftsführer ... .

Klägeranwalt Herr Höch:

Bestreite. Diese Kläger sind der Geschäftsführung nicht bekannt.

Damit das in die richtige Bahn läuft. Möchte mich kurz fassen. Es ist absolut Lulli. Das hat irgend jemand gesagt.

... .

Es kommt darauf an, ... .

Der Vorsitzende:

Man kann nicht untersagen, wenn es stimmt.

Unterlassungserklärungen betreffen die Zukunft.

Der Vorsitzende wechselt das Thema:

Was hat der Investor allen an Kosten aufgedrückt? Sie haben Recht, er musste zahlen, was normale Vermieter zahlen.

Klägeranwalt Herr Höch unterbricht.

Der Vorsitzende:

Darf ich mal aussprechen, Herr Anwalt [Höch]?

Herr Rügemer:

Habe das aus der Presse. Die tragenden Teile des Rathauses zahlte wirklich der Vermieter, aber alles andere ... .

Die Grundmauern des Berliner Bahnhofes.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Wenn ich das Fundament erneuere, dann ist das keine Reparatur.

Der Vorsitzende:

O.k. Ist eine Frage der Wertung. Können wir nicht untersagen.

Ziffer l.): Garantierte Gewinnausschüttung. Verlustzuweisung.

Durchschnittlich zwölf Millionen. Das ist eine Bewertung.

Herr Rügemer:

Nein, es geht um die Finanzierung. Prof. Feinen haben wir als Zeugen benannt. Hat das schon im Fernsehen unwidersprochen gesagt.

Klägeranwalt Herr Höch:

So geht das nicht. Müssen Sie Ihren Anwalt fragen.

Der Vorsitzende:

....

Klägeranwalt Herr Höch:

Zeigt die Methode F. Möchte nicht stänkern. Sie können schreiben über meinen dicken Bauch.

Herr Rügemer antwortet etwas Ironisches.

Der Vorsitzende:

Aber bitte, meine Herren.

Klägeranwalt Herr Höch:

Wenn Sie mich jetzt nicht ausreden lassen, werde ich richtig sauer. ... . Wenn man das Buch liest und die Unterlagen, die wir überreicht haben: Plantage in Ostafrika hat nichts mit der Bank zu tun. Hat Oppenheim ganz privat gekauft. Es war keine AG, es waren nur Freunde. Das hat mit der Bank nichts, überhaupt nichts zu tun.

Beklagtenanwalt Herr Schultze liest aus dem Buch vor.

Klägeranwalt Herr Höch:

Kann lesen, beherrsche die deutsche Sprache. Wenn Sie mich jetzt nicht ausreden lassen, werde ich ganz laut. Er hat zu keiner Zeit für die Bank Geschäfte gemacht.

Herr Rügemer:

Diese Stelle zeigt Oppenheim, wo er für die Bank tätig war.

Hat sich beim Ministerium eingesetzt.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Es geht um das operative Geschäft.

Klägeranwalt Herr Höch schreit:

Nein, nein.

Der Vorsitzende:

Haben wir verstanden, werden wir würdigen.

Zu p.): Gegenüber diesen Verfügungsbeschluss hat sich nichts geändert.

Zu q.): Das ist eine Wertung. Diese Passage ist zulässig.

Zu r.): Unabhängige Autoren haben keinen Zugang zum Archiv erhalten. Dass Sie keinen Zugang erhalten, ist klar.  Ihre Nase ... .

Weshalb das klar sein sollte, haben wir jedoch nicht erfahren.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Die Dresdner Bank hat eine Benutzerordnung.

Wolf von Amerongen in den Schmutz getreten, deswegen kommst Du nicht rein.

Herr Rügemer:

Hier entscheidet nicht einmal die Leiterin des Archivs, sondern der Bankchef.

Es sind keine Benutzerverfahren der öffentlichen Bibliotheken.

Der ehemalige Bankchef entscheidet.

Selbst, wenn die Dresdner Bank eine Benutzerordnung habe anders als öffentliche Bibliotheken.

... Oppenheim lässt nicht zu.

Klägeranwalt Herr Höch schreit:

Schreiben Sie so: Sie sind nicht rein gekommen. Aber schreiben Sie nichts Falsches. Jedes Jahr erhalten Dutzende von unabhängige Autoren Zugang. Wenn nach der Stolpe-Entscheidung ... .

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Journalisten müssen zu Kreuze kriechen. Da kann man sagen, unabhängige Autoren haben keinen Zugang.

Der Vorsitzende:

Sache s.): Kühnen. SS. 1945 oder 1950. Die Schamfrist wäre zu kurz. Oder ist das eine belanglose Äußerung?

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Wertheim ist wieder in Oppenheim umbenannt worden.

Herr Rügemer:

Habe geschrieben, Herr Harald Kühnen ist schon 1950 Generalbevollmächtigter [geworden].

Klägeranwalt Herr Höch:

Zitiert.

Beklagtenanwalt Herr Schultze:

Zitieren Sie bitte wörtlich.

Herr Rügemer:

Chefarisierer der Dresdner Bank Herr Harald Kühnen ist in die Oppenheimbank ... .

Das ist ihr schlechtes Gewissen. Und Sie, [Herr Höch] spekulieren, dass man annehmen kann, 1945.

Der Vorsitzende:

Gut.

Anträge werden gestellt

Das Verfügungsverfahren 27 O 683/06 wird zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht.

Wir werden beraten, ob wir noch heute fertig werden.

Danach wird die Sache 27 O 1020/06 Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaG vs. Nexus Druck GmbH formal abgehandelt. Sie ist mit der eben abgehandelten Sache fast deckungsgleich.

Die Behauptung der Beklagten, dass alle wesentlichen kritischen Aussagen des Buches nicht angegriffen wurden, waren bestätigt.

Das Ergebnis:

Im Verfügungsverfahren (27 O 683/06) am 22.8.06 wurden 5 Unterlassungen und in diesem Hauptverfahren am 23.1.07 drei weitere Unterlassungen vom Gericht aufgehoben:
 

Aus dem Urteil mit Meinungen der Beklagten. Die Kläger sehen bestimmt einiges anders.*

a) Alfred von Oppenheim als Vorstandssprecher und Hauptaktionär: das ist falsch, er war persönlich haftender Gesellschafter, Sprecher des Aufsichtsrates sowie des Aktionärsausschusses.
Verfügung bleibt bestehen.

b) So etwas Ordinäres wie Bankschalter gibt es bis heute nicht in den Filialen der Bank: Verfügung am 22.8.06 aufgehoben und bleibt aufgehoben.

c) Baron Rukavina de Vidograd war zuständig für die Oppenheim Vermögenstreuhand (OVT): Verfügung am 23.1.07 aufgehoben.

d) seine (Rukavinas) treue Hand ergreifen rund 40 Kunden:
Verfügung bleibt (weil es heißen müsste „ergriffen“, denn Rukavina hat 2003 die Bank wieder verlassen).

e) OVT betreut Kunden mit 50 Millionen Euro aufwärts, z.B. die Haribo-Familie Riegel, die LTU-Inhaber… :
Verfügung besteht weiter. Die Genannten sind zwar Kunden der Bank, doch der Nachweis für die OVT (100%-Tochter der Bank) sei nicht erbracht.

f) die Bank hat in Frankfurt eine weitere Niederlassung eröffnet:
Verfügung bleibt, denn es sei nur ein Umzug zu einer neuen Adresse innerhalb Frankfurts gewesen.

g) Rendite des Multi-Manager Fonds Pharma W Health 24 Prozent pro Jahr seit 1993 bis heute:
Verfügung bleibt, weil diese Rendite nur bis 2001 galt.

h) Damit werden die Grausamkeiten belohnt, die vor allem darin bestehen, die Löhne der Verbliebenen zu senken…
Verfügung bleibt. Die von der Oppenheim-Tochter Argantis aufgekaufte Fa. Czewo hat zwar 2006 eine Lohnsenkung vorgenommen, jedoch erst nach Veröffentlichung des Buches. Außerdem strittig, ob Weihnachtsgeld Lohn ist. Die Lohnsenkung bei der aufgekauften Fa. WERU sei zwar vorgenommen worden, aber nicht durch Argantis, sondern durch die im Buch nicht erwähnte Oppenheim-Tochter Triton.

i) Kölner Oberstadtdirektor Ruschmeier trat als mehrfacher Geschäftsführer in die Bank ein:
Verfügung bleibt, denn er wurde nicht Geschäftsführer der Bank, sondern der Banktochter Esch-Oppenheim Immobilien Fonds.

j) Die Stadt muss alle Reparaturen am Rathaus selbst bezahlen:
Verfügung bleibt. Die Stadt muss zwar alle üblichen Reparaturen bezahlen [Leitungen, Fenster…], die ein Vermieter zu bezahlen hat, aber der Investor Esch-Oppenheim hat Reparaturen an den tragenden Teilen zu bezahlen.

k) Die Anmietung des Rathauses durch die Stadt beim Investor Esch-Oppenheim auf die 30 Jahre Mietzeit gerechnet, erweist sich mit den Verpflichtungen im Kleingedruckten als ungleich teurer, als wenn die Stadt das Rathaus selbst hätte bauen lassen.'
Verfügung am 22.8.06 aufgehoben, und bleibt aufgehoben.

l) 77 Anlegern des Kölner Rathauses jährliche garantierte Gewinnausschüttung und steuermindernde Verlustzuweisung:
Verfügung bleibt.

m) Familienmitglied Max von Oppenheim: nach einigen Jahren in der Bank betätigte er sich als Archäologe:
Verfügung am 23.1.07 aufgehoben. Es ging darum, ob Max von O. in der oder für die Bank tätig gewesen war oder nicht; die Bank wollte die enge Verbindung zu ihm leugnen, weil er als „deutscher Vater des heiligen Krieges“ die Moslems zu Terroranschlägen gegen die Engländer animiert hatte, so die Meinung des Beklagten. Der Kläger sieht es bestimmt anders.

n) So müssen die Köln Messe GmbH bzw. die Stadt Köln 30 Jahre lang, bis 2036, eine jährliche Miete (an Investor Esch-Oppenheim, WR) zahlen, die Mieten summieren sich so bis 2035 auf etwa 800 Millionen:
Verfügung am 22.8.06 aufgehoben, und bleibt aufgehoben.

o) Dabei hat Esch-Oppenheim die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, die beim Immobilienfonds Esch-Oppenheim Untermieter sind, mit der Sichtung der angefragten Angebote beauftragt:
Verfügung bleibt bestehen.

p) So hatte der Kölner Stadtrat am 18.12.03 beschlossen, dass der Investor die Kosten der Altlastensanierung trägt. Nachher aber bezahlte die Stadt die 10 Millionen:
Verfügung am 22.8.06 aufgehoben, und bleibt aufgehoben. Bankchef Graf von Krockow hatte eidesstattlich versichert, dass es einen solchen Ratsbeschluss nicht gebe.

q) Um sich abzusichern, setzte der Investor durch, dass die Stadt die Mietgarantie übernimmt:
Verfügung am 22.8.06 aufgehoben, und bleibt aufgehoben.

r) Unabhängige Autoren erhalten keinen Zutritt zum Archiv der Bank:
Verfügung bleibt.

s) Wegen der engen Verbindung zwischen der Dresdner Bank und dem Bankhaus Oppenheim wurde Harald Kühnen persönlicher Referent von Pferdmenges:
Verfügung aufgehoben am 23.1.07. Kühnen war der Chefarisierer der Dresdner Bank gewesen, wurde 1950 Generalbevollmächtigter, danach persönlich haftender Gesellschafter der Bank und blieb deren Ehrenvorsitzender bis zu seinem Tod 2002.

t) Alfred von Oppenheim als Vorstandssprecher… = der selbe Punkt wie a)

u) Seit 1999 wurde auch das Filialnetz in Deutschland ausgebaut:
Verfügung bleibt bestehen, obwohl der Beklagte meint, die Zahl der Filialen habe sich seit 1999 stärker vermehrt als in den Jahrzehnten davor.

v) Gleichzeitig jedoch ist Ernst & Young über die Tochtergesellschaft einer Tochtergesellschaft als Anleger am Messehallen-Fonds beteiligt:
Verfügung bleibt; in Wirklichkeit ist Ernst & Young nicht Anleger, sondern Projektbetreuer.

* Die Buchstaben und Stellen beziehen sich auf das Verfahren gegen Rügemer, das bis auf einen Punkt deckungsgleich ist mit dem Verfahren gegen Nexus; beide Verfahren wurden an beiden Terminen zusammen verhandelt:

Fazit (kleine Zahlenfehler sind möglich - RS):

Von dem ursprünglichen Antrag auf Einstweilige Verfügung mit 28 bzw. 29 Verbotsanträgen wurden auf Anraten des Gerichts 6 Unterlassungsforderungen zurückgezogen.

Von den verbliebenen 22 (23) Verbotsanträgen wurde im Verfügungsverfahren 5, im Hauptverfahren weitere 3 nicht bestätigt.

Es verbleiben somit 14 Verbote.

Das Gericht hat damit "Gleichstand" hergestellt, Recht gesprochen. Für die Bank Oppenheim Peanuts, für die Beklagten existenziell bedrohend.

Die härtesten im Buch erhobenen sowie beschriebenen Vorwürfe wurden nicht verboten, teilweise nicht einmal beanstandet:

  • Finanzbeschaffung für Preußenkrieg und NS-Aufrüstung

  • Teilnahme an Arisierungen

  • illegale Parteispenden für die CDU zu Amtszeiten von Adenauer und Kohl

  • Nach 1945 Gewährung von Unterschlupf für Finanznazis

  • Vermögensdepot für SPD-Verteidigungsminister Scharping

  • Förderung des Andenkens an das Familienmitglied Max von Oppenheim, den "Vater des deutsche Djhad", welcher Islamisten zu Bombenattentaten gegen England aufrief

  • Aufkauf von Unternehmen über Tochterfirmen zwecks Restrukturierung und Weiterverkauf verbunden mit Lohnsenkungen, Massenentlassungen etc.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.01.08
Impressum