Bericht Rolf Schälike - 24.-25.01.2007
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
Wer die Terminrolle größer haben möchte, einfach drauf klicken. Uns interessierten insbesondere folgenden Verhandlungen: 27 O 996/06 - Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Nexus Druck GmbH und 27 O 1020/06 - Bankhaus Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Dr. Rügemer
Die Öffentlichkeit interessierte sich ebenfalls hauptsächlich für diese beiden Verfahren. Vertreten waren Journalisten und Gewerkschaftsfunktionäre.
Die Klägeranwälte der Kanzlei Dr. Schertz sind für uns interessant, denn Anwalt Dominik Höch ist Klägervertreter auch gegen uns. Über die uns interessierenden Verfahren berichtete Marcel Bartels und erhielt Abmahnungen. _______________________ Dieses Kapitel ist durch zwei Beschlüsse verboten. Was das Landgericht nicht verbot, verbot, das Kammergericht Beschluss: Landgericht Berlin 27 O 1237/08 v. 27.11.08 Beschluss Kammergericht Berlin 9 W 178/08 v. 13.01.09 Das Landgericht erlaubte, das Kammergericht verbot, die durch das Landgericht verbotenen Passagen einfach unkenntlich zu machen. Begründung: niemand weiß, was verboten wird und weswegen der Gerichtberichterstatter gegen das Verbot ist. Es bleibt in diesem Fall der Kläger in seinen Persönlichkleitsrechten verletzt. Hätte ich die verbotenen Passagen gelassen und darüber diskutiert, so wäre das ein Verstoß gegen den Tenor der Verfügung. Mit dieser Rechtsauffassung des Kammergerichts zementieren die Zensurrichter am Kammergericht, die Herren Nippe, Knecht und Damaske die Geheimjustiz. Denn der Betroffenen darf sich nicht öffentlich äußern. Was ihm erlaubt leibt, sind die Gerichtsverfahren mit den hohen Streitwerten und den Kosten der Anwälte. Ich finde das lustig. Die Vergangenheit holt uns ein. Der Humor hilft, das zu überstehen. Das war das Thema dieses Kapitels. In Deutschland Heute ist dieses Thema an dieser Stelle nicht diskutierbar. Wahrscheinlich darf nirgends diskutiert werden, wie die Vergangenheit uns einholt _______________________
Meine Schwester, Waltraut Schälike, 1927 in Berlin geboren, lebt ebenfalls noch, und war de facto Mutter für ihre kleineren Brüder, von denen ich einer war. Nachzulesen detailliert in Ihrem Buch "Ich wollte keine Deutsche sein." Sie ging zusammen in die Schule mit Svetlana, der Tochter von Stalin. Sie studierten auch gemeinsam Geschichte an der Moskauer Uni und Svetlana half meiner Schwester in einer sehr schwierigen Situation. Ursache war "Lux", das Hotel für kommunistische Spitzenfunktionäre aus der ganzen Welt. Svetlana wohnte zwar nicht in diesem Hotel, doch die Schule war aus nachvollziehbaren Gründen die selbe. Nun treffen sich in Deutschlang Heute Menschen mit ihrem unterschiedlichen Hintergrund bei Mauck und Buske vor Gericht und versuchen auf juristischem Wege etwas zu klären. Ob das der richtige Weg für das demokratische Deutschland ist?
Bücher spielten in unserer Familie eine bedeutende Rolle. Schon in der Weimarer Republik musste mein Vater Fritz Schälike als Verleger für ein Jahr in Festungshaft. Festungshaft war den Privilegierten - Offizieren, politischen Gefangenen - vorbehalten. Die Bücherverbrennungen 1933 waren für uns ein Schrecken. Heine: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.” In der DDR waren viele Bücher verboten, oft wurden Texte den neuen politischen Gegebenheiten in alten Bücher angepasst. Aus Fotografien wurden unliebsame Personen wegretuschiert. Gut erinnere ich mich an die russische Sowjetenzyklopädie von 1953, in der 1957 der Lebenslauf von KGB-Chef, Stalins Mördergehilfe Berija herausgeschnitten werden sollte. Die neue Texte für die fehlenden Seiten erhielten die Abonnenten vom Verlag zugesandt. Mein Vater sah traurig zu, wie wir Kinder diesen Parteiwillen ausführten. Zu Hause protestieren konnte er sich als Verlagsleiter des DDR-Parteiverlages nicht leisten. Ihn begriffen habe ich trotzdem. Bücher von verfemten Autoren blieben in unseren Bücherregalen. 1984 wurde ich in Dresden wegen der Verbreitung von sieben Büchern zu 7 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach 1989 verschwanden in der Sowjetunion und der ehemaligen DDR ganze Bibliotheken, auch aus Schulen und Betrieben. In Deutschland Heute würde ich für die sieben Bücher keine sieben Jahre Zuchthaus erhalten. Wäre ich aber Mitautor in analogen Büchern, wie die "Vernehmungsprotokolle" und "Gedächtnisprotokolle" von Jürgen Fuchs oder auch mit Beiträgen in einer Schrift "Menschenrechte" oder "Verantwortlich für Polen" für welche ich in der DDR sitzen musste, so wären mir Einstweilige Verfügungen und Strafen sicher. Könnte ich diese nicht zahlen, dürfte ich in Deutschland Heute bis zu zwei Jahren einsitzen. Viel länger als ich in Dresden für die Bücherverbreitung saß. Nach den heutigen Kriterien der Presseklammern in Hamburg und Berlin hätten alle Autoren, einschließlich Heinrich Böll, nicht mit den Argumenten des Schultzes der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Verdachtsberichterstattung sowie auf das Recht, Fragen stellen zu dürfen, obsiegen können. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts der in den Büchern genannten oder beschriebener [identifizierbarer] Personen hätte über dem Recht der Autoren auf Meinungsfreiheit und über dem von den Richtern definierten Interesse der Öffentlichkeit gestanden. Die DDR-Oberen versuchten, nach Gesetz zu handeln. In einer neuen, keinesfalls auszuschließenden Diktatur, würden die Herrscher von der heutigen Rechtssprechung einiges lernen können, um ihren Machenschaften den rechtsstaatlichen Rahmen zu verleihen. Möchte keinem Juristen zu nahe treten und auch nicht behaupten, sie würden wie im Dritten Reich bzw. wie im real existierenden sozialistischen Deutschland handeln. Das geht gar nicht. Was damals passierte, und was heute passiert, sollten sie jedoch wissen. Ich versuche nur dazulegen, was und wie ich fühle. Hoch sensibilisiert habe ich den heutigen Prozesstag bei der Pressekammer Berlin, mit dem Vorsitzenden Richter Herrn Mauck beobachtet.
Bank Oppenheim klagt gegen "Der Bankier" - zwei Verhandlungen am heutigen Dienstag
Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs.
Nexus Druck GmbH (27 O 996/06) Mitglieder der Familie Oppenheim, und inzwischen auch deren anwaltlicher Vertreter fühlen sich durch das Buch "Der Bankier" von Dr. Werner Rügemer, dem Vorwortautor Herrn Hans See, dem Nomen Verlag (/Nexus Druck GmbH), die Neue Rheinische Zeitung (NRZ), die Buchhändler und den Buchhandel in ihren Persönlichkeitsrechten so stark verletzt, dass diese inzwischen mit über einem Dutzend Klagen, Klagedrohungen, Strafen, Strafanzeigen versuchen, gegen viele Passagen im Buch, in Internetveröffentlichungen, bei Lesungen und anderen Gelegenheiten vorgehen. Was juristisch dahinter steckt ist schwer zu beurteilen. Warum die Gerichte mitmachen, ist schwer zu verstehen. Der Vorsitzende Richter Herr Mauck sagte dazu: Jeder hat das Recht, Gerichte anzusprechen. In den beiden heutigen Verfahren (Sal. Oppenheim jr. Cie. KG auf Aktien vs. Nexus Druck GmbH (27 O 996/06) und Bankhaus Sal. Oppenheim jr. Cie KGaA vs. Dr. Rügemer (27 O 1020/06) geht es um ca. zwanzig Passagen aus dem streitgegenständlichen Buch, welche verboten werden sollen und durch die Einstweilige Verfügung z.T. verboten sind. Das Gericht muss im Verfügungsverfahren die Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. die Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung nicht so schlimm gesehen haben. Die bereits ausgelieferten Bücher mussten nicht vom Markt genommen werden. Auch gegen diese Gerichtsentscheidung legte der Kläger Beschwerde ein. Das Gericht blieb jedoch bei seiner Meinung und wies die Beschwerde am 11.07.06 ab (27 O 653/06). Der Vorsitzende heute: Wir wollten das Buch nicht ganz vom Markt nehmen. Nur bei künftige Auflagen [sollten die Verbote berücksichtigen]. Das ändert nichts daran, dass die Klägerin es hinnehmen muss, [unwahre Behauptungen zu dulden]. Es sind überwiegend Wertungen. Die Klägerin konnte nicht abstrahieren ... . Heißt aber nicht, dass es erlaubt ist. Es kratzt am Rande, denn Meinungen zu Ereignissen von 1900 haben wenig Bezug zum heutigen Anerkenntnisschutz. Das Interesse des Verlages geht vor. Ändert aber nichts daran, dass Unwahres stehen gelassen werden kann. Mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht werden wir in uns gehen. Wen kratzt das aber, was 1900 passierte? Klägeranwalt Dominik Höch konnte sich nicht halten: Machen Sie Strafanzeige. Es reicht mir. Der Vorsitzende: Herr Höch, es reicht. Sie sind Rechtsanwalt. Habe noch als Referendar gelernt, dass Rechtsanwälte schimpfen dürfen. Klägeranwalt Dominik Höch freudig: Echt? Wir werden am 13.03.07 die Schmerzensgeldfrage behandeln. Man sollte wissen, dass trotz dieser Meinung viele Buchhändler die ungeschwärzte Erstfassung nicht mehr verkauften und an den Verlag bzw. die Auslieferungsstelle zurücksandten. Kann man nicht verurteilen. Welcher Buchhändler möchte sich einlassen auf teure Prozesse. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Hat die Kammer das Buch gelesen? Der Vorsitzende: Können wir nicht Beklagtenanwalt Herr Schultze: Wir haben allen Kammermitgliedern das Buch zum Lesen angeboten. Klägeranwalt Herr Höch: Nutzt Ihnen nicht viel, wenn Sie einen Aufhebungsantrag stellen. Sie müssen sich vorher darüber im Klaren sein, was Sie wollen. Der Vorsitzende: Das ist ein Problem der Geschäftsstelle. Ja, ein Rechtsmissbrauch, jedenfalls kann nicht gegeben sein, wenn der Kläger meint ... . Das ist zulässig. Jeder hat das Recht, Gerichte anzusprechen. Wir haben eine Reihe von Behauptungen, welche so nicht stimmen. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Alles, was nicht stimmt, korrigieren wir sehr gern selbst. Da haben wir eigenes Interesse. Das mit dem Vorstandgespräch korrigieren wir problemlos. Jetzt wird es konkreter. Aus dem Internet entnahmen wir, dass im Einstweiligen Verfügungsverfahren von ca. zwanzig beantragten Verboten sieben nicht bestätigt bzw. zurückgenommen wurden. Was alles verboten bzw. zurückgenommen wurde, wussten wir nicht. Der Vorsitzende: Untersagen - das ist wichtig - wollen wir die ganze Äußerung. Zu b: So etwas, wie mit den Bankschaltern. Einzelne Filialen hatten Bankschalter. Klägeranwalt Herr Höch: Dazu habe ich vorgetragen. Schalterlose Bank, schalterlose Kundensch ... . Ja, auf Seite 91 heißt es, die Bank hat nur ... Bankschalter. .... Dass wir uns nur auf diese Zeit beziehen, ist nicht so. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Im Mutterhaus in Köln gibt es nur eine Kassenhalle. Herr Rügemer: Ihre Behauptung, dass es in den konkreten Filialen auch Schalter gibt, ist falsch. In Stuttgart, München, Hamburg gibt es keine Schalter. Habe Zeugen benannt, welche das bezeugen können. Leicht zu überprüfen. Hier die drei Adressen. Liebe Leser, geht doch bitte einmal hin, und informiert mich und damit die Öffentlichkeit, ob die Aussage des Beklagten stimmt.
Der Vorsitzende hakt diesen Punkt ab: O.k. Ist strittig. Ob Beweis erhoben wird oder nicht, werden wir sehen. [Zum nächsten Punkt der Geschäftsbereichsaufteilung.] Sie [der Beklagte] behaupten, es werde im Geschäftsbericht nicht unterschieden. Es stellt sich die Frage, muss der Autor mehr wissen, als im Geschäftsbericht steht? Klägeranwalt Herr Höch: Ich habe den Ausdruck von 2001 und 2003. Da wird doch Bierbaum genannt. Wir haben alles dazu vorgetragen. Gegenseitig. Der Baron von Rukavina? Im Bericht steht nur OVT. Der Vorsitzende: Gibt es zu dieser Sache auch einen Schriftsatz? Klägeranwalt Herr Höch: Ja. Herr Rügemer: Im Geschäftsbericht steht das unter Beides. Einfacher geht das nicht. Der Vorsitzende: Vierzig Kunden und zu voll ... . [Baron Hubertus] Rukavina ist schon 2003 ausgeschieden. Das Buch erschien 2006. Ist das heute noch so, oder war das damals so? Herr Rügemer: Rukavina ist ein bekannter Geldwäscher. Ob dieser 2003 oder 2006 ausgeschieden ist, ist sekundär. Er kommt bei Oppenheim aus den USA unter. Ob er wieder ausscheiden musste ist sekundär. Im Internet finden wir eine Pressemitteilung zum Ausscheiden des Barons:
Sal. Oppenheim jr. & Cie.
Kommanditgesellschaft auf Aktien PRESSEINFORMATION Hubertus Baron Rukavina verlässt das Bankhaus Oppenheim zum Jahresende Köln, 30. September 2003
– Hubertus Baron Rukavina, persönlich
haftender Gesellschafter, wird nach fast fünfjähriger Tätigkeit das
Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA auf eigenen Wunsch zum 31.
Dezember 2003 verlassen. Baron Rukavina war im Bankhaus innerhalb des
Geschäftsbereiches Vermögensverwaltung für das Private Banking zuständig
und leitete die beiden Konzerntöchter in Zürich und Luxemburg. Neben der
personellen Verstärkung seines Bereiches hat er vor allem die regionale
Expansion der Bank vorangetrieben. So wurden unter seiner Leitung die
Niederlassungen in Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und Baden-Baden sowie
im Ausland in Wien, Salzburg und Genf gegründet. Neben der geografischen
Erweiterung führte er mit großem Erfolg eine Segmentierung nach Kunden-
und Produktgruppen ein. Unter seiner Verantwortung wurden nicht nur das
Geschäftsvolumen, sondern auch die Ertragslage des Privatkundenbereichs
gesteigert. Das Bankhaus bedauert seinen Entschluss und ist ihm für
seinen Einsatz, seine herausragenden Leistungen sowie stets bewiesene
Loyalität zu großem Dank verpflichtet. Seine Aufgaben werden vom
Sprecher des Bankhauses, Matthias Graf von Krockow, übernommen. Klägeranwalt Herr Höch: Stellt es falsch da. Bringt Ideologie hinein. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Haben Sie das Buch gelesen? Klägeranwalt Herr Höch: Leider ja. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Bei Scharping ist es mit den Jahren ebenfalls so. Klägeranwalt Herr Höch: Aber es waren zweieinhalb Jahre vor der Veröffentlichung. Lassen Sie mich nicht lange reden. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Lassen Sie mich nicht lange reden, finde ich gut. Herr Rügemer: Rukavina ist eindeutig. Klägeranwalt Herr Höch: Aber die Entscheidung nicht mehr. Ich weiß nicht, was Sie wollen? Die Geschäftsberichte 2004, 2005 und 2006 hätten genügt. Der Vorsitzende kommt zum nächsten Punkt: Dann die ganz schönen Kunden. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Zeugen ... . Klägeranwalt Herr Höch unterbricht: Das ist ein Ding. Haben Sie einfach nicht vorgetragen, weshalb das stimmen muss. Der Vorsitzende: Es ist reine Spekulation. Herr Rügemer: OVT nimmt Kunden ab fünfzig Millionen aufwärts. Da nehme ich Leute, welche über fünfzig Millionen besitzen. Klägeranwalt Herr Höch: Das ist falsch. Der Vorsitzende: Man kann doch nicht sagen, dass, wer mehr als fünfzig Millionen besitzt, Kunde von OVT ist. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Steht im Internet OVT. Herr Rügemer: OVT ist Oppenheim. Klägeranwalt Herr Höch: Herr Rügemer: Entsteht ein ehrverletzender Eindruck? Klägeranwalt Herr Höch: Die OVT ist eine Tochtergesellschaft. Ganz klar. Das ist ein Beratungsunternehmen. Es sind reine private Beratungsleistungen. Sie ordnen Kunden falsch zu. Es ist eine persönlichkeitsrechtliche Verletzung gegenüber einer Bank. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Es sind Kunden. Klägeranwalt Herr Höch: Sie müssen mir zuhören! Beklagtenanwalt Herr Schultze: Oppenheim wird mit der Holding in Verbindung gebracht. Die Argantis war zu hundert Prozent ein Tochterunternehmen. Das sagen Sie selbst. Klägeranwalt Herr Höch: Was wollen Sie damit sagen? Beklagtenanwalt Herr Schultze: Das alles [miteinander] zusammenhängt. Klägeranwalt Herr Höch: Ist aber falsch. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Die Bank wird zusammen mit allen Tochterfirmen dargestellt. Die Bank baute Messehallen, in Wirklichkeit war es ein Fond. Genau so mit Scharping. Es wird nicht in Präsens gesprochen. Was Sie tun, sind Spitzfindigkeiten. Klägeranwalt Herr Höch: Wenn Sie wollen. Scharping war richtig. Aber bei ... . Wie soll der Leser das verstehen? Beklagtenanwalt Herr Schultze: Alles, was ein Schriftsteller schreibt, ... . Klägeranwalt Herr Höch: Ist wieder Ideologie. Genau so, wie Sie nicht verantwortlich sind für Leute in Ihrem Büro. Ich kann das Äußerungsrecht nicht neu erfinden. Der Vorsitzende beginnt ein neues Thema: Das mit den Niederlassungen ... . 1968 Filiale in Frankfurt am Main. Dann umgezogen. Ist auch falsch. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Im Bericht steht: umgezogen, doch im Geschäftsbericht steht, neue Filiale. Klägeranwalt Herr Höch: Das ist ein Fehler in der Übersetzung aus dem Englischen. Im Englischen hieß es "branches". Der Vorsitzende kommt zum nächsten Thema: Weihnachtsgeld kürzen. Klägeranwalt Herr Höch unterbricht: Schon interessant. ... . Steht unter Berufung aus einem nicht näher genannten Gewerkschaftsmann. Lassen Sie mich mal. Jetzt kommt solch ein Vortrag unsubstanziiert. Im Vortrag steht, soll irgendwann mal so werden. Im Buch steht, es sei so gewesen. Im Übrigen habe ich mir nie die Mühe gemacht .. . Muss ja [etwas] auf Ihren Schriftsatz erwidern können von heute dem 23.01.07. Es war in der Tat so, dass wir hier darüber reden, das ist die Rechtsprechung der Kammer. ... . Dort ging es tatsächlich um die freiwillige Leistung, das Weihnachtsgeld, welches wegen des Standortes auf 75 bis 80 Prozent gekürzt worden war. Der Betriebsrat und die Geschäftsleitung haben das vereinbart. Das war Betriebspraxis. Es kommt jedoch nicht darauf an. Es wurde unsubstanziiert dargelegt. Der Zeitpunkt der Berichterstattung ist wichtig, weil der Pakt erst in dem Jahr geschlossen wurde, wo das Buch schon erschienen war. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Sie geben selbst zu, dass Agantis zu hundert Prozent der Bank gehört. Die Äußerung des Autors wird hier bestätigt. Beklagtenanwalt Herr Schultze liest Passagen aus dem Buch. Das ist Geschäftspolitik, welche der Autor beschreibt. Herr Rügemer: Darf ich zu diesem Vertrag etwas sagen? Weihnachtsgeld gehört nicht zum Lohn, sagt Herr Höch. Natürlich gehört Weihnachtsgeld zum Lohn. Wenn dieses verringert wird, so ist es eine Lohnsenkung. Es stimmt nicht, dass der Betriebsrat und die Geschäftsleitung das vereinbart haben. Mehr als hundert Beschäftigte der Firma haben gegen diese Kürzung Klagen in Bonn erhoben. Ich habe keinen Zeitpunkt der Lohnkürzungen genannt. Das habe ich nur als Instrumentarium beschrieben. Gegen diese stattgefundene Lohnsenkung gibt es einen Zeugen . Beklagtenanwalt Herr Schultze: Weshalb benennen Sie nicht ... als Zeugen? Klägeranwalt Herr Höch: Muss Ihnen nicht erläutern, weshalb ich keine Zeugen benenne. Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer ... . Klägeranwalt Herr Höch: Bestreite. Diese Kläger sind der Geschäftsführung nicht bekannt. Damit das in die richtige Bahn läuft. Möchte mich kurz fassen. Es ist absolut Lulli. Das hat irgend jemand gesagt. ... . Es kommt darauf an, ... . Der Vorsitzende: Man kann nicht untersagen, wenn es stimmt. Unterlassungserklärungen betreffen die Zukunft. Der Vorsitzende wechselt das Thema: Was hat der Investor allen an Kosten aufgedrückt? Sie haben Recht, er musste zahlen, was normale Vermieter zahlen. Klägeranwalt Herr Höch unterbricht. Der Vorsitzende: Darf ich mal aussprechen, Herr Anwalt [Höch]? Herr Rügemer: Habe das aus der Presse. Die tragenden Teile des Rathauses zahlte wirklich der Vermieter, aber alles andere ... . Die Grundmauern des Berliner Bahnhofes. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Wenn ich das Fundament erneuere, dann ist das keine Reparatur. Der Vorsitzende: O.k. Ist eine Frage der Wertung. Können wir nicht untersagen. Ziffer l.): Garantierte Gewinnausschüttung. Verlustzuweisung. Durchschnittlich zwölf Millionen. Das ist eine Bewertung. Herr Rügemer: Nein, es geht um die Finanzierung. Prof. Feinen haben wir als Zeugen benannt. Hat das schon im Fernsehen unwidersprochen gesagt. Klägeranwalt Herr Höch: So geht das nicht. Müssen Sie Ihren Anwalt fragen. Der Vorsitzende: .... Klägeranwalt Herr Höch: Zeigt die Methode F. Möchte nicht stänkern. Sie können schreiben über meinen dicken Bauch. Herr Rügemer antwortet etwas Ironisches. Der Vorsitzende: Aber bitte, meine Herren. Klägeranwalt Herr Höch: Wenn Sie mich jetzt nicht ausreden lassen, werde ich richtig sauer. ... . Wenn man das Buch liest und die Unterlagen, die wir überreicht haben: Plantage in Ostafrika hat nichts mit der Bank zu tun. Hat Oppenheim ganz privat gekauft. Es war keine AG, es waren nur Freunde. Das hat mit der Bank nichts, überhaupt nichts zu tun. Beklagtenanwalt Herr Schultze liest aus dem Buch vor. Klägeranwalt Herr Höch: Kann lesen, beherrsche die deutsche Sprache. Wenn Sie mich jetzt nicht ausreden lassen, werde ich ganz laut. Er hat zu keiner Zeit für die Bank Geschäfte gemacht. Herr Rügemer: Diese Stelle zeigt Oppenheim, wo er für die Bank tätig war. Hat sich beim Ministerium eingesetzt. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Es geht um das operative Geschäft. Klägeranwalt Herr Höch schreit: Nein, nein. Der Vorsitzende: Haben wir verstanden, werden wir würdigen. Zu p.): Gegenüber diesen Verfügungsbeschluss hat sich nichts geändert. Zu q.): Das ist eine Wertung. Diese Passage ist zulässig. Zu r.): Unabhängige Autoren haben keinen Zugang zum Archiv erhalten. Dass Sie keinen Zugang erhalten, ist klar. Ihre Nase ... . Weshalb das klar sein sollte, haben wir jedoch nicht erfahren. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Die Dresdner Bank hat eine Benutzerordnung. Wolf von Amerongen in den Schmutz getreten, deswegen kommst Du nicht rein. Herr Rügemer: Hier entscheidet nicht einmal die Leiterin des Archivs, sondern der Bankchef. Es sind keine Benutzerverfahren der öffentlichen Bibliotheken. Der ehemalige Bankchef entscheidet. Selbst, wenn die Dresdner Bank eine Benutzerordnung habe anders als öffentliche Bibliotheken. ... Oppenheim lässt nicht zu. Klägeranwalt Herr Höch schreit: Schreiben Sie so: Sie sind nicht rein gekommen. Aber schreiben Sie nichts Falsches. Jedes Jahr erhalten Dutzende von unabhängige Autoren Zugang. Wenn nach der Stolpe-Entscheidung ... . Beklagtenanwalt Herr Schultze: Journalisten müssen zu Kreuze kriechen. Da kann man sagen, unabhängige Autoren haben keinen Zugang. Der Vorsitzende: Sache s.): Kühnen. SS. 1945 oder 1950. Die Schamfrist wäre zu kurz. Oder ist das eine belanglose Äußerung? Beklagtenanwalt Herr Schultze: Wertheim ist wieder in Oppenheim umbenannt worden. Herr Rügemer: Habe geschrieben, Herr Harald Kühnen ist schon 1950 Generalbevollmächtigter [geworden]. Klägeranwalt Herr Höch: Zitiert. Beklagtenanwalt Herr Schultze: Zitieren Sie bitte wörtlich. Herr Rügemer: Chefarisierer der Dresdner Bank Herr Harald Kühnen ist in die Oppenheimbank ... . Das ist ihr schlechtes Gewissen. Und Sie, [Herr Höch] spekulieren, dass man annehmen kann, 1945. Der Vorsitzende: Gut. Anträge werden gestellt Das Verfügungsverfahren 27 O 683/06 wird zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht. Wir werden beraten, ob wir noch heute fertig werden. Danach wird die Sache 27 O 1020/06 Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaG vs. Nexus Druck GmbH formal abgehandelt. Sie ist mit der eben abgehandelten Sache fast deckungsgleich. Die Behauptung der Beklagten, dass alle wesentlichen kritischen Aussagen des Buches nicht angegriffen wurden, waren bestätigt. Das Ergebnis:
Im Verfügungsverfahren (27
O 683/06) am 22.8.06 wurden 5
Unterlassungen und in diesem Hauptverfahren am 23.1.07 drei weitere
Unterlassungen vom Gericht aufgehoben: Aus dem Urteil mit Meinungen der Beklagten. Die Kläger sehen bestimmt einiges anders.*
a) Alfred von Oppenheim als Vorstandssprecher
und Hauptaktionär: das ist falsch, er war persönlich haftender
Gesellschafter, Sprecher des Aufsichtsrates sowie des
Aktionärsausschusses. b) So etwas Ordinäres wie Bankschalter gibt es bis heute nicht in den Filialen der Bank: Verfügung am 22.8.06 aufgehoben und bleibt aufgehoben. c) Baron Rukavina de Vidograd war zuständig für die Oppenheim Vermögenstreuhand (OVT): Verfügung am 23.1.07 aufgehoben.
d) seine (Rukavinas) treue Hand ergreifen rund
40 Kunden:
e) OVT betreut Kunden mit 50 Millionen Euro
aufwärts, z.B. die Haribo-Familie Riegel, die LTU-Inhaber… :
f) die Bank hat in Frankfurt eine weitere
Niederlassung eröffnet:
g) Rendite des Multi-Manager Fonds Pharma W
Health 24 Prozent pro Jahr seit 1993 bis heute:
h) Damit werden die Grausamkeiten belohnt, die
vor allem darin bestehen, die Löhne der Verbliebenen zu senken…
i) Kölner Oberstadtdirektor Ruschmeier trat
als mehrfacher Geschäftsführer in die Bank ein:
j) Die Stadt muss alle Reparaturen am Rathaus
selbst bezahlen:
k) Die Anmietung des Rathauses durch die Stadt
beim Investor Esch-Oppenheim auf die 30 Jahre Mietzeit gerechnet,
erweist sich mit den Verpflichtungen im Kleingedruckten als ungleich
teurer, als wenn die Stadt das Rathaus selbst hätte bauen lassen.'
l) 77 Anlegern des Kölner Rathauses
jährliche garantierte Gewinnausschüttung und steuermindernde
Verlustzuweisung:
m) Familienmitglied Max von Oppenheim: nach
einigen Jahren in der Bank betätigte er sich als Archäologe:
n) So müssen die Köln Messe GmbH bzw. die
Stadt Köln 30 Jahre lang, bis 2036, eine jährliche Miete (an Investor
Esch-Oppenheim, WR) zahlen, die Mieten summieren sich so bis 2035 auf
etwa 800 Millionen:
o) Dabei hat Esch-Oppenheim die
Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, die beim Immobilienfonds
Esch-Oppenheim Untermieter sind, mit der Sichtung der angefragten
Angebote beauftragt:
p) So hatte der Kölner Stadtrat am 18.12.03
beschlossen, dass der Investor die Kosten der Altlastensanierung trägt.
Nachher aber bezahlte die Stadt die 10 Millionen:
q) Um sich abzusichern, setzte der Investor
durch, dass die Stadt die Mietgarantie übernimmt:
r) Unabhängige Autoren erhalten keinen Zutritt
zum Archiv der Bank:
s) Wegen der engen Verbindung zwischen
der Dresdner Bank und dem Bankhaus Oppenheim wurde Harald Kühnen
persönlicher Referent von Pferdmenges: t) Alfred von Oppenheim als Vorstandssprecher… = der selbe Punkt wie a)
u) Seit 1999 wurde auch das Filialnetz in
Deutschland ausgebaut:
v) Gleichzeitig jedoch ist Ernst & Young über
die Tochtergesellschaft einer Tochtergesellschaft als Anleger am
Messehallen-Fonds beteiligt: * Die Buchstaben und Stellen beziehen sich auf das Verfahren gegen Rügemer, das bis auf einen Punkt deckungsgleich ist mit dem Verfahren gegen Nexus; beide Verfahren wurden an beiden Terminen zusammen verhandelt: Fazit (kleine Zahlenfehler sind möglich - RS): Von dem ursprünglichen Antrag auf Einstweilige Verfügung mit 28 bzw. 29 Verbotsanträgen wurden auf Anraten des Gerichts 6 Unterlassungsforderungen zurückgezogen. Von den verbliebenen 22 (23) Verbotsanträgen wurde im Verfügungsverfahren 5, im Hauptverfahren weitere 3 nicht bestätigt. Es verbleiben somit 14 Verbote. Das Gericht hat damit "Gleichstand" hergestellt, Recht gesprochen. Für die Bank Oppenheim Peanuts, für die Beklagten existenziell bedrohend. Die härtesten im Buch erhobenen sowie beschriebenen Vorwürfe wurden nicht verboten, teilweise nicht einmal beanstandet:
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