Bericht Rolf Schälike - 29.09.2006 Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 29.09.2006 Bei uns im Büro - Buchbesprechung und Rückblick in die Geschihte: Heute gab es nur Verkündungen. Gut so, denn ich komme den Hamburger Ereignissen nicht nach, schaffe es nicht, ausführlich zu berichten. Neben dem Wahnsinn in Hamburg erlebte ich mit meiner Schwester interessante Tage in Berlin und Schönes in Hamburg. Das half mir, die Hamburger Unterdrückungsmaschinerie zu vergessen.
Das Buch meiner Schwester Waltraut Schälike "Ich wollte keine Deutsche sein" war mir persönlich während der letzten vierzehn Tagen viel wichtiger als die freitäglichen kafkaesken Erlebnisse in Hamburg. Das Buch kann ich jedem empfehlen, der wissen möchte, wie in Diktaturen Würde und Selbstständigkeit gewahrt werden kann - Trotz alledem !! Das Buch habe ich der Gerichtsbibliothek gespendet mit Bitte um Weitergabe an Kammer 24. Bleibt zu hoffen, dass unsere Richter es lesen und nach der Lektüre mehr verstehen von der Würde Beklagter.
Trotzdem werde ich berichten über den heutigen Tag bei der Pressekammer Hamburg. Es gab lediglich Verkündungen.
Im Gerichtssaal saßen ich und der mir schon bekannte dpa-Journalist.
Pünktlich 9:55 wurden die Entscheidungen verlesen von Richter Dr. Weyhe. Die Ergebnisse sind eingetragen in der Terminrolle vom 29.09.2006.
Interessant waren die Gespräche mit Richter Dr.Weyhe Mich interessierten Grundsätze richterlicher Entscheidungen der Hamburger Pressekammer. Es ging um die Deutsche Sprache mit dem Hintergrund der Auseinadersetzung, welche Marcel Bartels mit einem Rechtsanwalt führt und welche im Internet diskutiert wird. Gebt in Google ein "Mein-Parteibuch" und Gravenreuth; damit ist eine erste Vorstellung des Problems gegeben. Selbstverständlich ist Richter Dr. Weyhe nicht berechtigt Rechtsberatung zu geben. Allgemeine juristische Grundsätze darf er mir allerdings erklären. Auf meine dummen Fragen darf er antworten. So begann ich damit und fragte: Was ist, wenn geschrieben wird, dass an der Tagung fünfzehn Minister teilgenommen hatten, es in Wirklichkeit jedoch lediglich neun Minister waren, dazu noch 6 stellvertretende Minister. Antwort: Wenn dagegen berechtigt geklagt wird, kann durchaus verboten werden, von fünfzehn Ministern zu sprechen. Dann wagte ich zu fragen, was sei, wenn ich schreibe, der Anwalt habe verloren, wissend: verloren hat lediglich sein Mandant. Das würden wir aller Wahrscheinlichkeit nach verbieten, war die Antwort. Außerdem wollte ich wissen, ob Abmahnschreiben mit Richtigstellung und Entschuldigung veröffentlicht werden dürfen. Keinesfalls, wir verbieten das regelmäßig. Berichten, zitieren und diskutieren darf man diese, jedoch nicht veröffentlichen, denn dies greift fast immer in das Persönlichkeitsrecht des Abmahnenden ein. Betrifft auch Firmen. Wie ist es denn, wenn ich zitiere und mich auf eine Abmahnschrieben berufe, dann kann doch die Gegenseite behaupten, das sei falsch ich lüge. Wie kann es ein Außenstehender beurteilen? Dafür gibt es die Öffentlichkeit des Gerichts, erhielt ich zur Antwort. Als Physiker sei ich es gewohnt, dass Experimente nachvollzogen werden können und überprüfbar bleiben. Mann könne keinen Stein abmahnen, welcher ´runterfällt, erhielt ich zur Antwort. Ich erwiderte etwas von der Methodik, welche für die Physik, jedoch auch für gesellschaftliche Auseinandersetzungen gleich sein müsste. Nein, das sei nicht der Fall, erhielt ich zur Antwort. Danach fragte ich nach der Veröffentlichung von Inkasso-Schreiben. Natürlich sei auch das ohne Erlaubnis des Absenders verboten, greife ein in das Persönlichkeitsrecht sowie in das Recht der Unternehmen. Dies sei selbstverständlich abhängig vom Einzelfall. Wettbewerbsrecht sowie Urheberrecht könnten eine Rolle spielen, ausschlaggebend sei dies jedoch nicht. Danach diskutierte ich über das Recht der Richter zur Definition der Deutsche Sprache nach den Prinzipien des Verständnisses durchschnittlicher Deutscher. Weshalb sind Gutachten und Meinungsumfragen dazu nicht nötig oder nicht einmal erlaubt? Erlaubt seien diese, jedoch unnötig, denn auch wir Richter sind normale Menschen und wüssten, was ein durchschnittlicher Deutscher versteht. Ich widersprach natürlich heftig allen Positionen. Am Ende des Gesprächs wünschten wird uns gegenseitig ein schönes Wochenende. Dies wünsche ich auch allen Lesern dieser Seite.
Folgende Fragen und Gedanken gingen mir nach dem Gespräch nicht aus dem Kopf: Inwiefern befasst sich Richter Herr Dr. Weyhe mit Rechtssoziologie und -psychologie? Wie etwas aufgefasst wird, ist eine Sachverhalts-, keinesfalls eine Rechtsfrage. Eine Person fasst ein Ereignis bzw. eine Darlegung auf eine Art auf, die andere gegenteilig. Was sich "im Durchschnitt" ergibt, kann der Einzelne nur raten, jedoch keinesfalls wissen. Soziologen und Psychologen wissen so etwas, es gehört zu deren ABC. Müsste Dr. Weyhe nicht nachdenklich werden, wenn er feststellt, dass ständig - die eine Instanz meint, der Durchschnitt fasse einen bestimmten Ausdruck auf eine Art auf, - die nächsthöhere Instanz wiederum genau gegenteilig. Oder stimmen sich das LG Hamburg, Kammer 24 bezüglich der Auffassung, was "Durchschnitt" sei, mit dem 7. Senat des HansOLG ab? In diesem Fall fehle Herrn Richter Dr. Weyhe die Erfahrung mit der entgegengesetzten Bewertung. Bezüglich der Sachverhaltsfrage ist die nächsthöhere Instanz keinesfalls kompetenter als die erste. Der Grund für die Abweichungen ist, dass selbst Richter unterschiedliche Auffassungen haben. Was ein durchschnittlicher Deutscher versteht, ist ein Widerspruch in sich und dürfte nicht Grundlage richterlicher Entscheidungen sein. Die Entscheidungen der Pressekammer Hamburg bewirken weitere Polarisierung der Gesellschaft.
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