Bericht Rolf Schälike - 23.09.2006
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 22.09.2006
Zur Verkündung anwesend war der dpa-Journalist. Ihn interessierte die Sache Norddeutscher Rundfunk gegen TAZ. Ansonsten anwesend waren, drei Studenten hinter der Richtertisch und am Schluss der Sitzung Herr Holz, welcher seit Jahren als Künstler beim Landgericht Hamburg sein Recht sucht, es findet, jedoch auch erfolgreich verklagt wird. Dazu ich als inzwischen süchtiger ständiger Beobachter, Heute konnte ich nicht bis zum Schluss der Sitzung bleiben, hätte die Zeugenbefragung der drei RTL-Mitarbeiter gerne vollständig erlebt. Auch den Klägeranwalt Herrn Philippi von der Kanzlei Prof. Prinz, welcher den Kläger Herrn Uhlig - den vermeintlichen Rowdy - vertrat, hätte ich nach der Sitzung gern gesprochen, weil mir scheint, er habe irrtümlicherweise den Eindruck, ich hätte etwas gegen seine Kanzlei. Grund zum vorzeitigen Verlassen der Gerichtsaals war das Buch meiner Schwester Waltraut Schälike "Ich wollte keine Deutsche sein" (ISBN 3-320-0208-X). Pflichtlektüre für jeden, der verstehen möchte, was mich dazu treibt, mich mit Buskeismus zu beschäftigen. An diesem Freitag hatte meine Schwester in Dresden Lesung im Institut meines Bruders dem Deutsch-Russisches Kulturinstitut e.V. gehalten, und zwar bereits um 19:00. So blieb am Schluss der Sitzung nach meinem Weggang nur noch ein einziger Zuschauer übrig. Hoffentlich kann er mir berichten.
Der TAZ wurde Verboten, die beanstandeten Äußerungen weiterhin zu verbreiten, und geboten, an den NDR 928,00 EUR zu zahlen. Dazu konnten die Journalisten in der Pressestelle Näheres erfahren. (324 O 745/05). Claudia Drummond - kann man behaupten - hat verloren. Was verkündet worden war, siehe Terminrolle.
Eins, zwei und drei - und/oder - klarer Fall - Geheimsprache der Juristen In Sachen Termann vs. Westdeutscher Rundfunk (Az.: 324 O 452/06). Der Vorsitzende eröffnete: Soll der Antrag zu 1a mit "oder" verbunden werden, obwohl und/oder am Ende steht? Klägeranwalt Dr. Krüger: Jeder Einzelne. Der Vorsitzende: Nicht, dass Fricke denkt, er ist `raus, wenn alles zusammen kommt. Längere Diskussion über "und", "oder" und "und/oder". Klägeranwalt Dr. Krüger: Habe nicht verstanden, warum 1. und 2. sich durch die Unterlassungserklärung erledigt haben, und es nur noch Punkt 3. gibt. Der Vorsitzende: Geht mir genau so. Klägeranwalt Dr. Krüger: 1. und 2., 2. und 3., 1. und 3. Beklagtenanwalt Dr. Fricke: Das "oder" zwischen 1. und 2. muss erklärt werden. Wir können die Unterlassungserklärung [nicht ändern]. [Das ist ein] redaktionelles Problem. Der Zeitungsartikel soll nicht mehr verwendet werden. Auch die Fotos werden nur noch mit einem Balken veröffentlicht. Klägeranwalt Dr. Krüger: Die Kammer soll sagen, es hat sich erledigt. Richter Herr Dr. Weyhe: So streiten wir nur noch über Punkt 3. Klägeranwalt Dr. Krüger: Ist nur eine Teilerledigung, [zum] Versüßen. Der Vorsitzende: Für's Versüßen sind wir zuständig. Ansonsten müssen Sie eine Flut von Pieptönen ´reinsetzen. Paul reicht zur Identifizierung. ... Bleibt noch vieles da. Unterschrift, Hubschrauberpilot. Beklagtenanwalt Dr. Fricke: Nach Lembach bleibt ... . Eine Schnittmenge zur Wiedererkennung. Es gibt keine Wiedererkennung. Es ist eine reine Fiktion. Klägeranwalt Dr. Krüger: Uns ist der Husarenstreich gelungen, diese Veröffentlichung zu verhindern. Der Vorsitzende: Lembach 2, ist vielleicht doch möglich, so zu schildern. Klägeranwalt Dr. Krüger: Es gibt das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung. Der Vorsitzende: Was erwarten Sie? Klägeranwalt Dr. Krüger: Eine Entschuldigung des Intendanten. Beklagtenanwalt Fricke: Er ist in Urlaub. Klägeranwalt Dr. Krüger: Habe es abgeklärt mit der Rechtsschutzversicherung. Beklagtenanwalt Fricke: Muss entschieden werden. Der Vorsitzende: Warum kann man für Paul nicht einen anderen Namen nennen? Paul durch Walter ersetzen. Klägeranwalt Dr. Krüger: Kann zu Protokoll geben, wenn Paul durch Sven ersetzt wird, ... Beklagtenanwalt Fricke: Das ist das Problem der Allerweltsnamen. [Dann kommt ein Sven und klagt.] Richter Zink reibt sich die Augen. Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Der Beklagtenvertreter erklärt, die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung erstreckt sich auf die isolierte Darstellung des Klägers sowie D.P. mit vollem Namen und Altersangaben, und auf die isolierte Verbreitung der Fotos des Klägers, auf denen er nicht durch Augenbalken unkenntlich gemacht worden war. Klägeranwalt Dr. Krüger: Erkläre die Anträge 1., 2. zu 2. für erledigt und stelle den Kostenantrag. Beklagtenanwalt Fricke: Sollte motivieren zur Gesamterledigung. Hat nicht funktioniert bei der Rechtsschutzversicherung. Der Vorsitzende: Der Klägervertreter beantragt, der Klage vom 05.07.06 nach Maßgabe des Gesagten stattzugeben. Der Vertreter der Beklagten beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird verkündet am 27.10.06 um 9:55 in diesem Saal. 01.12.06: Die Beklagte wird zur Unterlassung verurteilt und hat die Kosten zu tragen. Beschluss über die Sicherheitsleistung. Urteil 324 O 452/06 Tenor: I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00 Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, den Dokumentarfilm "Mord in der Karibik", dessen Ausstrahlung im Fernsehen für den 5. Mai 2006, 20:15 Uhr angekündigt wurde, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, insbesondere ihn als Fernsehsendung auszustrahlen, sofern im Rahmen dieses Beitrages der Vorname des Klägers über die Namensnennung in dem im Film eingeblendeten Zeitungsartikel hinaus genannt wird. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs unter Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5.000,00, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Beschluss: Der Streitwert wird festgesetzt für die bis zum 23. August 2006 entstandenen Gebühren auf EUR 25.000,00, für die danach entstandenen Gebühren auf EUR 5.000,00.
Schmidt-Eenboom - V-Leute und IM´s In Sachen 324 O 399/06 Schmidt-Eenboom vs. Süddeutsche Zeitung GmbH musste dieses Mal die Pressekammer entscheiden, was ein Vertrauensperson (VP) des Bundesnachrichtendienstes ist. Der Kläger war persönlich anwesend. Der Vorsitzende: Mit den IM's kennen wir uns besser aus. Wissentlich und willentlich mit dem BND konspirativ Zusammenarbeiten [müsste bewiesen werden] Danach kam es zu einer detaillierten Einschätzung seitens des Vorsitzenden. Die Rolle der Pressekammer als Wahrheitssucher und -entscheider kennend, verweise ich lediglich auf das Urteil, welches am Schluss der Sitzung verkündet wurde: Die Einstweilige Verfügung vom 26.06.2004 wird bestätigt. Der Streitwert beträgt 45.000,00 EUR. Wer mehr über den Verlauf der Sitzung wissen möchte, kann mich anmailen, und ich stelle meine Notizen ins Internet.
Sache 324 O 991/05 Axel Springer vs. Herrn Boldt.
Sache 324 O 16/06 Herr Uhlig vs. Axel Springer. Der Kläger war persönlich anwesend.
Während der Sitzung herausgehörte interessante Leitsätze
Spielte heute keine Rolle Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] "Für's Versüßen sind wir zuständig." "Müssen eine Bastelstunde einlegen."
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