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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzungen, November 2005

Rolf Schälike - Juli 2006

Das Landgericht Hamburg im November 2005

 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Schauspieler vs. Presse

Die Pressekammer Hamburg gibt dem Schauspieler Recht.

Das OLG bekräftigt das Urteil vom 31.03.2006 (Az.: 7 U 122/05).

Sachstand:

Ein Berliner Oberstaatsanwalt bestätigt im Herbst 2004 der Presse, dass der TV-Kommissar bei einer Straftat an einem Ort mit regem Publikumsverkehr erwischt wurde.

Genannt wird dessen Namen sowie Tatsachen.

Die Agenturen dpa und ddp sowie etliche Zeitungen bringen die Meldung.

Die Tatsachen werden von niemanden bestritten. Der bereits mehrmals vorbestrafte Fernseh-Kommissar wird später zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Obwohl dpa und ddp sauber berichten, durften die Zeitungen die Meldung so nicht übernehmen oder online veröffentlichen dürfen. Das war die Meinung des Schauspielers.

Die Straftat sei seine Privatsache und der Ort, an dem die Polizisten ihn auf dem bekanntesten Volksfest der Welt stellten, spiele keine Rolle.

Die Klage des TV-Kommissars geht nicht gegen dpa und ddp, aber gegen ein Dutzend Zeitungen.

Kommentar:

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) droht zum Präzedenzfall zu werden.

Der 7. Senat des OLG Hamburg entscheid zu Gunsten des bekannten Fernsehkommissars, dass das Persönlichkeitsrecht Vorrang vor dem allgemeinen Informationsrecht habe.

Dagegen hat die "Neue Westfälische" am 8. Mai 2006 Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt.
Auch die "Rheinische Post" und der Axel Springer Verlag werden in Karlsruhe vorstellig werden.

Das allgemeine Informations- und Unterhaltungsinteresse sei "nicht so gewichtig, dass es den in der Veröffentlichung liegenden Eingriff in das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen könnte". Revision wurde nicht zugelassen.

Weil sie die Pressefreiheit in Gefahr sehen, ziehen nun die "Neue Westfälische", vertreten vom Bielefelder Presserechtler Ralf Petring, und andere vor das Bundesverfassungsgericht.

Wir werden den Fall verfolgen.

Im Internet finden wir die folgende ddp-Meldung [Namen entfernt und durch TV-Kommissar ersetzt - RS]:

Der TV-Kommissar xxxx fürchtet nach seiner Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Polizistenbeleidigung um seine Filmrolle als Kommissar in der Fersehsendung. Er "zittere jetzt schon", dass ihm seine Rolle wegen seines Ausrutschers entzogen werde, sagte der TV-Kommissar der "Bild"-Zeitung.

Zugleich bedauerte er, dass er es so weit habe kommen lassen. "Ich war betrunken und ziemlich sauer auf die Polizisten", berichtete de TV-Kommissar. Dem Blatt zufolge war der Schauspieler in Potsdam nachts von Beamten betrunken mit dem Fahrrad erwischt worden. Als der Streifenwagen angehalten habe, habe er das Rad geschoben, versicherte der TV-Kommissar: "Die haben mich verwechselt. Ich bin nicht gefahren! Als ich dann ins Röhrchen blasen sollte, sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt".

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 13.07.06
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