Buskeismus-Forschung Aktionskunstprojekt Realsatire Bausteine der Hamburger rechtsstaatlich organisierter Justizkriminalität Meidung der Öffentlichkeit Mitglieder krimineller Vereinigungen meiden die Öffentlichkeit, möchten namentlich nicht bekannt sein. Mitglieder rechtsstaatlich organisierter Kriminalität haben es schwieriger, was die Öffentlichkeit, die Geheinhaltung deren Mitglieder betrifft. Sie nutzen allerdings die rechtsstaatlichen Möglichkeiten. Offensichtlich ist das bei der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen. Sind die Unternehmen bzw. Behörden privatisiert, wie die Bahn, die Post, die Telekom, die Krankenhäuser, die Polizei, der Justizvollzug, dann sind die privaten Unternehmen geschützt vor der Öffentlichkeit. Die Kriminellen haben es wesentlich leichter, die Macht zu übernehmen. Die Hamburger Justiz ist noch nicht privatisiert. Es gibt aber trotzdem jetzt schon Anzeichen von typischen Handlungen Krimineller. Kaum jemand nimmt es wahr, dass - nur bei den Hamburger Zivilgerichten (AG, LG, OLG) auf den Terminaushängen die Kanzleien seit 2011 nicht mehr genannt werden.
- bei der Zivilkammer 24 des Landgerichts
Hamburg auf denn Terminaushängen auf
Weisung des Richters Andreas Buske - inzwischen Vorsitzender Richter
beim OLG, 7. Zivilsenat - die Namen der Richter nicht genannt
werden. Mein Versuch, über das Hamburger Verwaltungsgericht und die Präsidentin des Landgerichts Hamburg Sibylle Umlauf, dieser spezifischen Art der Hamburger Geheimhaltung Einhalt zu gebieten, scheiterte kläglich. Dazu - das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts 16 K 2229/15 vom 23.07.2015 - Schreiben der LG-Präsidentin Sibylle Umlauf vom 21.03.2016 Keinen der Juristen in Robe interessiert das. Sie sind fest eingebunden in die Hamburger rechtsstaatlich organisierte Justizkriminalität. Rolf Schälike (r.schaelike@schaelike.de) Hamburg, den 07. Mai 2016
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