Buskeismus
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Dokument Nr.: 70 Dieser sollte Gregor Gysi zu einem Gespräch einbestellen und ihm die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen bestätigen. Die "Konzeption für die Beantwortung der Eingabe Rechtsanwalt Dr. Gysi,s an den Generalstaatsanwalt der DDR" vom 30. Oktober 1979 (Dok. Nr. 70) sieht dazu vor, daß der Kreisstaatsanwalt des Kreises Fürstenwalde Herrn Gysi zu einem Gespräch über die Eingabe einlädt, gleichzeitig wird die vom Kreisstaatsanwalt vorzutragende Rechtfertigung der Maßnahmen gegen Havemann vorgegeben. Die "Konzeption" schließt mit dem Vorschlag, "Rechtsanwalt Dr. Gysi sollte in absehbarer Zeit Havemann erneut aufsuchen und mitteilen, daß er sich sachkundig gemacht hat“ und Havemann über die Bedeutung der Aussetzung der Vollstreckung des Urteils des Kreisgerichts Fürstenwalde und der damit verbundenen Auflagen unterrichten. Daneben wird für den Fall, daß Havemann auf einer schriftlichen Beantwortung besteht, vorgeschlagen "2. Ist eine schriftliche Mitteilung durch den Rechtsanwalt ... rechtlich und im Interesse der Sicherung der Position des Rechtsanwaltes nicht zu umgehen, wird Gen. Gysi einen entsprechenden Entwurf erarbeiten und zur Abstimmung übergeben." Der Staatsanwalt des Kreises Fürstenwalde, Pilz, vermerkt schließlich, er habe am 7. November 1979 die "vorgesehene Aussprache mit dem Rechtsanwalt Dr. Gysi" durchgeführt (Dok. Nr. 70b). Diesem sei „entsprechend der vorliegenden Konzeption das Ergebnis der Überprüfungen der Eingabe" mitgeteilt worden. Dies habe sich Dr. Gysi im wesentlichen wörtlich notiert. Zurück zum Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung Teil 4/6. |