Buskeismus
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Dokument Nr.: 295 Die in Dokument Nr. 15 enthaltenen Informationen fanden dann Eingang in verschiedene Informationen und Berichte der Hauptabteilung XX bzw. XX/9 zu Bärbel Bohley (s. Dok. Nr. 285, 286, 287, 295). So heißt es in einem Sachstandsbericht der Hauptabteilung XX/9 vom 30. Dezember 1988 (Dok. Nr. 287) auf S. 4: „Inoffiziell wurde bekannt, daß die B. am 6. 9.1988 beim Rechtsanwalt Dr. Gysi eine rechtlich verbindliche Erklärung abgeben wollte, daß künftige Ausreiseanträge ihrerseits nur noch wirksam werden, wenn sie im Beisein von Dr. Gysi (erf. HA XX/9), Katja Havemann (erf. HA XX/9, „Leitz II`) und einer nicht näher benannten Freundin abgegeben werden. (Quelle IM „Notar`, 8.9.88)“. Im Sachstandsbericht vom 4. Juli 1989 (Dok. Nr. 295) wird diese Information auf S. 5/6 vollständig wiederholt, hier heißt es ergänzend: „Im Ergebnis der Aussprache mit Rechtsanwalt Gysi nahm die Bohley von ihrem Vorhaben Abstand.“ Zurück zum Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung Teil 4/6. |