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Dokument Nr.: 239

In einer „Information über Vorhaben im Zusammenhang mit der bevorstehenden Beisetzung von Robert Havemann“ der Hauptabteilung XX vom 10. April 1982 (Dok. Nr. 239 (240, 241)) heißt es sodann: „Am 10.4.1982 suchte eine zuverlässige inoffizielle Quelle Annedore Havemann auf ihrem Grundstück in Grünheide auf und bot ihr Unterstützung bei der Regelung anstehender Fragen, die sich aus dem Tod ihres Ehemannes ergeben. Dabei wurde streng vertraulich bekannt, daß Annedore Havemann die Teilnahme folgender Personen aus Westberlin, der BRD und anderen Ländern an der Beisetzung von Robert Havemann erwartet, bzw. wünschen würde, sofern diese eine Einreise dafür beantragen: (...).“ Sodann folgt eine Liste mit 14 Namen. Weiter berichtet dieses Dokument: „Die Beisetzung soll am folgenden Wochenende (...) erfolgen. Als Redner habe man sich auf den Ortspfarrer (...) festgelegt (...). Für eine Todesanzeige käme nur das ND [Neues Deutschland] in Betracht. Im Falle der Zustimmung wolle Frau Havemann den Text mit Rechtsanwalt Dr. Gysi, Gregor, abstimmen. Im Falle einer Ablehnung würde sie ganz verzichten. Ein regionales Presseorgan käme dafür nicht in Betracht. (...) Was eine mögliche Teilnahme westlicher Rundfunk-, Fernseh- oder Pressekorrespondenten betrifft, so sei das nicht ihre Sache. (...)“ In der Version auf Dokument Nr. 239 enthält diese Unterlage den handschriftlichen Vermerk: „Vorschlag gem. R./mi/10.4.82“. Die Unterlage ist, wie sich aus diesen Vermerken und der Paraphe ergibt, noch am späten Abend des 10. Aprils 1980 dem stellvertretenden Minister Mittig vorgelegt worden.

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