Buskeismus

Stasi-Fall  Gregor Gysi

 

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Dokument Nr.: 194

Im Rahmen einer Amnestie wurde Rudolf Bahro im Jahre 1979 aus der Haft entlassen und siedelte kurz danach in die Bundesrepublik Deutschland über. Aus dieser Zeit liegt eine Tonbandabschrift der Hauptabteilung XX/OG vom 8. Dezember 1979 (Dok. Nr. 194) vor. Die Tonbandabschrift, die als "Information über ein Telefongespräch mit Rudolf Bahro vom 6.12.1979" bezeichnet wird, gibt als Quelle "GMS Gregor"" an und wurde mit "gez. Gregor"" unterzeichnet. Sie enthält den Vermerk: "entgegengenommen: Major Lohr, 7.12.1979". In der Tonbandabschrift wird unter anderem ausgeführt: "R. Bahro rief mich aus Westberlin an und teilte mir mit, daß gegen ihn im ZDF-Magazin eine Provokation gestartet worden sei, (..)." Weiter wird ausgeführt: "Bahro will mich im Rahmen meiner Sprechstunde am 20.12.1979 wieder anrufen. Entgegen dieser Ankündigung rief Rudolf Bahro erneut am 7.12.1979 aus Westberlin in meinem Büro an. Er fragte, ob ich ihm hinsichtlich der Provokation im ZDF-Magazin behilflich sein wolle. (..) Ich habe Herrn B. daraufhin erklärt, daß ich zwar sein Interesse an der Klärung dieser Fragen verstünde, andererseits überhaupt keine Möglichkeit sehen würde, die Beantwortung dieser Fragen zu ermöglichen (..)." Abg. Dr. Gysi erklärt hierzu, er habe im Auftrag Rudolf Bahros einen Mitarbeiter der Abteilung Staat und Recht im ZK der SED über den wesentlichen Inhalt des Telefongesprächs informiert. Es sei unter anderem darum gegangen, für Rudolf Bahro Nachweise zu organisieren, daß er - entgegen einem Gerücht im Westen - keine Mitgefangenen denunziert habe. Abg. Dr. Gysi vermutet, daß es über seine Information an den Mitarbeiter der Abteilung Staat und Recht des ZK der SED wiederum eine Information an das MfS gegeben habe.

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