Buskeismus

Stasi-Fall  Gregor Gysi

 

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Dokument Nr.: 174

Am 10. März 1979 fand zwischen Gregor Gysi und Rudolf Bahro ein Gespräch in der Haftanstalt Bautzen II unter Aufsicht statt. Das MfS erstellte hierüber ein Wortprotokoll (Dok. Nr. 172 [174]), aus dem sich der folgende Hinweis Dr. Gysis ergibt (Seite 18): "Na [,] es ist nicht üblich, daß Strafgefangene ohne Kontrolle sich außerhalb des Strafvollzugs schriftlich äußern." Bahro antwortete darauf unter anderem, daß er sich durch eine verleumderische Zeitungsmeldung zu diesem Schritt veranlaßt sah. Er könne sich nicht in dieser Frage "genauso freundlich und höflich und sozusagen hinnehmend verhalten" wie er es "in allen Sachen des Gefängnisregimes hier mache." In "irgendeiner Weise muß das natürlich richtig gestellt werden." (Dok. Nr. 172 [174], Seite 19). Während des Gesprächs fertigte ein anwesender MfS-Mitarbeiter unter anderem eine handschriftliche Notiz (Dok. Nr. 172), in der es heißt: "Gysi teilt ihm [Anm.: Rudolf Bahro] vorsichtig mit, daß Brief drüben veröffentlicht.

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