Buskeismus
|
INFO |
INFO |
|
Dokument Nr.: 150 Ende Oktober 1978 wurde im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" ein Brief Rudolf Bahros aus der Haft veröffentlicht. Die Umstände der Herausschleusung des Briefes aus der Haft waren den staatlichen Stellen der DDR offenbar unbekannt. Unter dem 31. Oktober 1978 hat die HA IX/2 dazu einen "Plan zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge der Veröffentlichung eines angeblichen Briefes des Strafgefangenen BAHRO im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"" entwickelt (Dok. Nr. 150 ( 151, 152, 153, 154)). Im Zusammenhang mit den darin vorgesehenen "Maßnahmen zur Aufklärung des Zustandekommens der vom Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorgenommenen Veröffentlichung" wird festgehalten: "Besuchs- und Briefkontakt während der Untersuchungshaft hatte BAHRO zu seiner geschiedenen Ehefrau Dr. Gundula BAHRO und Rechtsanwalt Dr. Gysi. Durch die HA XX/OG sind die vorhandenen operativen Möglichkeiten zu nutzen, um zu prüfen, inwieweit diese Personen mit der Veröffentlichung des BAHRO-Briefes im Zusammenhang stehen." Zurück zum Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung Teil 3/6. |