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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
Sozietät - falsche Abmahnung
LG HH Az. 324 O 84/05 Urteil verkündet: 13.04.2005
Kanzlei Prof. Schweizer Es macht - eigentlich selbstverständlich - einen Unterschied, ob abgemahnt wird zu unterlassen:
1. Es tüfteln Rechtsanwälte an einem Projekt X des Verlages S.; oder: 2. Es tüfteln Rechtsanwälte der Sozietät A. an einem Projekt X des Verlages S.
Im 2. Fall können durchaus Rechtsanwälte einer anderen Sozietät an diesem Projekt X des Verlages S. tüfteln. Im 1. Fall dagegen nicht. Komplizierter wird es, wenn zusätzlich mit Klammern formuliert wird. Hier können Sie ein uns gestern zugestelltes Urteil des Landgerichts Hamburg zu eben diesem Sozietätsbeispiel studieren, und zwar mit dem Klammerproblem. Az.: 324 0 84/05.
Aus einer falschen Abmahnung folgt - wie es das LG Hamburg in seinem Urteil beschreibt - die Kostenlast nach § 93 der Zivilprozessordnung. D.h. die Kosten trägt der Antragsteller.

 2006-02-20 14:06:01
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
Verzeichnis
 324 O 3/06 "frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
 324 O 740/05 Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
 324 O 657/05 Maja gegen Ferfried Prinz von Hohenzollern
 324 O 84/05 Sozietät - falsche Abmahnung - Urteil
 324 O 375/04 Domainname Sartorius.at -> Urteil
 324 O 224/03 ... gegen Otto-Versand - keine Rügepflicht des Verbrauchers bei offensichtlichen Mängeln
 324 O 72/02 Domainname verona.tv